[MD Presse] PM Bürgerbegehrensbericht

Uwe Driest driest at t-online.de
Do Jun 16 11:11:12 CEST 2016


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen der Medien,

ich sende eine PM des Landesverbands von *MEHR *DEMOKRATIE! anlässlich 
der heutigen Vorstellung des bundesweiten Bürgerbegehrensbericht in 
Berlin mit der freundlichen Bitte um Berücksichtigung.

Vielen Dank

-- 
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Volksw. Uwe Driest, Journalist

Landesvorstand MEHR DEMOKRATIE e.V.
Hermannstr. 3618055 
Rostock0381-2558762mecklenburg-vorpommern at mehr-demokratie.dehttp://mevo.mehr-demokratie.de

***

*Bürgerbegehrensbericht 2016 in Berlin vorgestellt*

*Bei Gesetzgebung und Praxis zu direkter Demokratie rangiert 
Mecklenburg-Vorpommern weiter am Ende der bundesweiten Skala*

Am heutigen Donnerstag wird der bundesweite Bürgerbegehrensbericht 2016 
auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt 
(_www.mehr-demokratie.de/bb-bericht2016.html 
<https://www.mehr-demokratie.de/bb-bericht2016.html>_; Zusammenfassung: 
_www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presse-Information_BB-Bericht2016.pdf 
<http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presse-Information_BB-Bericht2016.pdf>_).

*Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern*

Vor einem Jahr veröffentlichte der Landesverband von MehrDemokratie!den 
„Bürgerbegehrensbericht Mecklenburg-Vorpommern 2015“, in dem die 
direktdemokratische Praxis der Jahre 1994 bis 2014 untersucht wurde 
(_https://mevo.mehr-demokratie.de/11709.html_). Dessen Ergebnisse können 
nun aktualisiert und mit anderen Bundesländern verglichen werden.

_2015 wurden in den 786 Gemeinden und Landkreisen 
Mecklenburg-Vorpommerns nur acht direktdemokratische Verfahren 
eingeleitet. Lediglich zwei kamen tatsächlich zur Abstimmung. _(Bei 
einem davon handelte es sich um ein Ratsreferendum, die Abstimmung wurde 
also nicht „von unten“ initiiert. Vier Bürgerbegehren wurden als 
„unzulässig“ abgelehnt, zwei sind bis heute offen. Die 2016 
eingeleiteten Verfahren sind im Bürgerbegehrensbericht noch nicht 
berücksichtigt und überwiegend noch ohne Ergebnis.)

*Vergleich mit anderen Bundesländern*

Mecklenburg-Vorpommern gehört hinsichtlich der Verfahrensregeln für die 
direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zur absoluten Schlussgruppe der 
Bundesländer. Daraus resultiert, dass es unter den Flächenländern 
lediglich in Sachsen-Anhalt und im Saarland noch weniger Bürgerbegehren 
und -entscheide gab. Kritisch sind v.a. drei Regelungen:

  * Besonders gravierend wirken sich die restriktiven
    _Themenausschlüsse_in Mecklenburg-Vorpommern aus (v. a. die
    _Bauleitplanung_)
  * Das _Zustimmungsquorum_(geforderter Anteil an „Ja“-Stimmen gemessen
    an den Abstimmungs/berechtigten/) beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 25%
  * Die Frist, innerhalb derer ein Ratsbeschluss durch ein
    Bürgerbegehren korrigiert werden kann (_Korrekturbegehren_), beträgt
    nur sechs Wochen. 

Insbesondere der Ausschluss der Bauleitplanung sorgt dafür, dass nur im 
Saarland mehr Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden als in 
Mecklenburg-Vorpommern. 2015 betrug diese Quote in 
Mecklenburg-Vorpommern 50%, für den Untersuchungszeitraum 1994 bis 2014 
sogar 55%.

Nach den für 2016 geplanten und zum Teil schon beschlossenen Reformen in 
Rheinland-Pfalz, Thüringen und Niedersachsen wird Mecklenburg-Vorpommern 
noch weiter abgehängt. So verweigern nur noch fünf andere Länder ihren 
Bürger/innen die direkte Mitentscheidung bei dem zentralen 
kommunalpolitischen Themenfeld der Bauleitplanung. Beim 
Zustimmungsquorum wird Mecklenburg-Vorpommern dann den vorletzten Rang 
bekleiden.

*Direkte Demokratie und die Flüchtlingskrise*

Untersucht wurden auch Wechselwirkungen zwischen der Flüchtlingskrise 
und der direktdemokratischen Praxis. Im Jahr 2015 wurden bundesweit 21 
Verfahren eingeleitet, die Flüchtlingsunterkünfte zum Gegenstand hatten. 
Einige davon verliefen schon vor Beginn der Unterschriftensammlung im 
Sande. Bis heute fanden in Deutschland erst drei Bürgerentscheide zu 
diesem Thema statt. _Eine erfolgreiche Abstimmung gegen eine 
Flüchtlingsunterkunft gab es bisher nicht. In Mecklenburg-Vorpommern 
wurde noch kein einziges Bürgerbegehren eingeleitet._

Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Offensichtlich bietet sich 
das langwierige und diskursive Verfahren – aufwendige 
Unterschriftensammlung, lange öffentliche Debatte bis zur Abstimmung – 
gerade nicht für populistische Anliegen dieser Art an, wie häufig 
befürchtet wird.

*Ausblick*

Bundesweit setzt sich der Trend zu bürger- und anwendungsfreundlichen 
Verfahrensregelungen bei Bürgerbegehren und –entscheiden fort. In 
Mecklenburg-Vorpommern ist davon allerdings wenig bis nichts zu spüren. 
Da aber fast alle Parteien in ihren Wahlprogrammen eine Stärkung der 
direkten Demokratie fordern, geht MehrDemokratie! davon aus, dass dies 
ein wichtiges Thema im anstehenden Wahlkampf sein wird. Die wichtigsten 
Prüfsteine dafür sind die

  * Zulassung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren
  * die Absenkung des Zustimmungsquorums
  * die Streichung der sechswöchigen Frist für Korrekturbegehren.

***

Herausgegeben wird die Studie vom Verein MehrDemokratie!in 
Zusammenarbeit mit dem /Institut für Partizipations- und 
Demokratieforschung der Bergischen Universität Wuppertal/(IDPF) sowie 
der /Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der 
Philipps-Universität Marburg./



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