[MD Presse] Wieder Bürgerbegehren falsch beraten

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Mi Jun 22 13:37:11 CEST 2016


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 23/16
22.06.2016



Wieder Bürgerbegehren falsch beraten
Initiative in Werdohl muss neu starten

In Nordrhein-Westfalen ist erneut ein Bürgerbegehren so falsch beraten worden, dass es die 
bisher gesammelten Unterschriften vernichten und die Unterschriftenliste neu formulieren 
muss. In Werdohl hatte die Werdohler Bürgergemeinschaft (WBG) nach eigener Aussage für ihr 
Begehren gegen den geplanten Westpark das OK der Bürgermeisterin bekommen. Tatsächlich 
ist die Fragestellung auf der Unterschriftenliste aber unzulässig. Auch bei der Begründung gibt 
es noch Verbesserungsbedarf.

Die Initiative "Mehr Demokratie" hatte die Bürgerbegehrensinitiatoren auf die Fehler 
hingewiesen, worauf diese nun ein zweites Bürgerbegehren zum gleichen Thema bei der Stadt 
angemeldet haben. Für Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser ist das Begehren ein 
weiteres Beispiel für die Notwendigkeit einer Vorprüfung von Bürgerbegehren in NRW. "Bisher 
können sich die Initiatoren direkt-demokratischer Initiativen zwar von ihrer Gemeinde beraten 
lassen, jedoch ist diese Beratung nicht rechtsverbindlich", kritisiert Trennheuser. Ob ein 
Bürgerbegehren zulässig sei, entscheide sich erst nach der Einreichung der dafür notwendigen 
Unterschriften. "Sinnvoller wäre es, wenn es schon vorher eine verbindliche Entscheidung über 
die Zulässigkeit gäbe. Sonst wird während der Unterschriftensammlung mehr über formale 
Fragen als über das Anliegen des Bürgerbegehrens gestritten", sagt Trennheuser.

So geht es etwa einem heute in Schwelm eingereichten Bürgerbegehren zum zukünftigen 
Standort des Rathauses. Während der Unterschriftensammlung erklärte die Stadt plötzlich, dass 
sie das Begehren für unzulässig hält. In Steinhagen muss eine Bürgerinitiative für die Ansiedlung 
einer Spedition aktuell erneut Unterschriften sammeln, nachdem ihr von 2.783 Unterstützern 
unterzeichnetes erstes Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden war. "So etwas darf nicht 
passieren. NRW sollte dem Beispiel von Berlin und Thüringen folgen, wo Bürgerbegehren immer 
sofort die Sicherheit bekommen, dass ihre Unterschriftenliste korrekt ist", fordert Trennheuser. 
Auch in Niedersachsen bestehe die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates 
oder Kreistages die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen.

Nach Angaben von Mehr Demokratie wurden von 604 seit 1994 in NRW-Kommunen 
eingereichten Bürgerbegehren 263 von den Räten für unzulässig erklärt. "Das ist ein Anteil von 
rund 44 Prozent und damit viel zu viel. Eine Vorprüfung hätte das Scheitern so manchen 
Bürgerbegehrens verhindert", erklärt Trennheuser. 
 
Mehr Informationen: 

Bürgerbegehren gegen Westpark in Werdohl
www.nrw.mehr-demokratie.de/werdohl.html

Vorprüfung von Bürgerbegehren
www.nrw.mehr-demokratie.de/vorpruefung.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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