[MD Presse] [PM] Bremer Wahlrecht: Einfluss der Wählerinnen und Wähler soll deutlich sinken

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Mi Mai 4 11:31:30 CEST 2016


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 5/2016
Bremen, den 04. Mai 2016

Bremer Wahlrecht: Einfluss der Wählerinnen und Wähler soll deutlich sinken

Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gestern für eine Reform des Bremer Wahlrechts, die sich am niedersächsischen Kommunalwahlrecht orientiert. Das würde bedeuten, bei der Sitzzuteilung zunächst über Personenstimmen erlangte Mandate zu verteilen und dann erst die über Listenstimmen erlangten Mandate. Im aktuell gültigen Wahlrecht ist es genau anders herum geregelt, was einen größeren Einfluss der Wählerinnen und Wähler gewährleistet.

Durch das aktuelle Wahlrecht wurden ca. 26 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten von hinteren Listenplätze in die Bürgerschaft gewählt. Mittlerweile wollen SPD, Linke und Grüne diesen Anteil senken, die CDU ist ebenso offen für Änderungen. Nach dem von den Parteien favorisierten niedersächsischen Modell würde dieser Anteil auf ca. elf Prozent fallen. Bei CDU, FDP und AfD hätte sich die Liste mit diesem Vorschlag überhaupt nicht geändert. In Bremerhaven wäre kein Kandidat eines hinteren Listenplatzes nach vorne gewählt worden. Auf die letzte Wahl bezogen würden im Ergebnis aus Bremen und Bremerhaven statt 22 nur noch neun Kandidatinnen und Kandidaten in die Bürgerschaft ziehen, die es über den Listenplatz nicht geschafft hätten.

Weitere Reformvorschläge wie eine feste Quote zwischen Listen- und Personenplätzen oder Heilungsregeln wurden von der grünen Mitgliederversammlung abgelehnt. Die ursprünglich von Parteienvertretern und Wissenschaftlern aufgeworfenen Probleme werden mit diesem Vorschlag gar nicht gelöst. Allein der Einfluss der Wählerinnen und Wähler wird geschmälert. Katrin Tober, Sprecherin des Landesverbandes Bremen von Mehr Demokratie e.V. wundert sich: „Dieser Vorschlag und seine Auswirkungen wurden in der Bürgerschaft noch gar nicht diskutiert. Trotzdem legen sich SPD und Grüne vorschnell fest. Das wird dem Thema Wahlrecht nicht gerecht, hier wäre eine breitere Debatte wünschenswert.“

Bereits in der Wahlperiode 2007 bis 2011 gab es Überlegungen, das Wahlrecht in der jetzt diskutierten Weise zu ändern. Damals wurde dem Staatsgerichtshof lediglich die Frage vorgelegt, ob das aktuelle Bremer Modell verfassungskonform sei, was dieser bestätigte. Über die Auswirkungen von Änderungen nach niedersächsischem Vorbild wurde in der Bürgerschaft damals nicht beraten.

„Den Einfluss der Wähler mal eben so zu senken, das ist nicht bürgernah. Statt jeden vierten können die Wähler in Zukunft vielleicht noch jeden neunten Kandidaten von unten nach oben wählen. Das wäre dann schon ein Rückschritt und eine Art Mogelpackung“ verdeutlicht Tober die Nachteile der geplanten Änderung.

2006 hatten über 70.000 Bürgerinnen und Bürger das neue Wahlrecht in einem Volksbegehren gefordert. Die Bürgerschaft hatte damals mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP den Vorschlag übernommen.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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