[MD Presse] Stadt Bielefeld irrt bei Bürgerbegehren

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Mi Nov 2 13:45:34 CET 2016


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 38/16
Köln, 02.11.2016



Stadt Bielefeld irrt bei Bürgerbegehren
Mehr Demokratie: Initiative muss keinen Alternativvorschlag machen

Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" darf die Stadt Bielefeld von den Initiatoren 
eines Bürgerbegehrens gegen einen geplanten Hochbahnsteig keinen Alternativvorschlag 
fordern. "Die Gemeindeordnung verlangt dies von Bürgerbegehren nicht. Es reicht, mit einem 
Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss aufheben zu wollen", erklärt Landesgeschäftsführer 
Alexander Trennheuser.

Die Initiative "Erhalt der Hauptstraße in Brackwede" hatte im Oktober ein Bürgerbegehren 
gegen den vom Stadtentwicklungsausschuss des Rates beschlossenen Hochbahnsteig 
angemeldet. Seitdem warten die Initiatoren des Begehrens auf die Schätzung der Kosten für den 
Fall, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist. Nach Meinung der Stadt reicht es in diesem Fall 
nicht, gegen den Bahnsteig zu sein. Es müsse eine berechenbare Alternative genannt werden, 
mit der bis zum Jahr 2022 die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit erreicht werden könne.

"Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss sich die Stadt Gedanken über Alternativen 
machen, nicht aber die Betreiber des Bürgerbegehrens", erläutert Trennheuser. Der Fall in 
Bielefeld bestätige die Kritik von Mehr Demokratie an der für Bürgerbegehren notwendigen 
Kostenschätzung. "Diese Anforderung führt immer wieder zu unnötigen Komplikationen, sie 
sollte deshalb aus der Gemeindeordnung gestrichen werden", fordert Trennheuser. 

Als Negativbeispiele zum Thema Kostenschätzung führt Mehr Demokratie Bürgerbegehren in 
Bonn und Langenfeld auf. Bei einem Bürgerbegehren gegen ein Einkaufszentrum im Bonner 
Viktoriaviertel hatte sich die Verwaltung gleich mehrfach verrechnet und so gleich drei 
Kostenschätzungen bekommen. Wie in Bielefeld hatte die Verwaltung in Langenfeld die 
Umsetzung eines Bürgerbegehrens nicht für umsetzbar gehalten und die Kosten für etwas ganz 
anderes berechnet. Während mit dem Begehren der Erhalt eines Schulgebäudes gefordert 
wurde, errechnete die Stadt die Kosten für einen Schul-Neubau.

"Das Bundesland Bayern zeigt, dass es keine Probleme gibt, wenn die Erläuterung der 
Kostenfrage nicht zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist", sagt 
Trennheuser. Dieser Auffassung habe sich in der vergangenen Woche auch der niedersächsische 
Landtag angeschlossen und den von bisher von Bürgerbegehren geforderten 
Kostendeckungsvorschlag ersatzlos aus der Gemeindeordnung gestrichen. "Der NRW-Landtag 
sollte dieser Entscheidung folgen", meint Trennheuser. 

Hintergrund: Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteig in Bielefeld-Brackwede
www.nrw.mehr-demokratie.de/bielefeld.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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