[MD Presse] Stadt Bielefeld irrt bei Bürgerbegehren
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Mi Nov 2 13:45:34 CET 2016
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 38/16
Köln, 02.11.2016
Stadt Bielefeld irrt bei Bürgerbegehren
Mehr Demokratie: Initiative muss keinen Alternativvorschlag machen
Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" darf die Stadt Bielefeld von den Initiatoren
eines Bürgerbegehrens gegen einen geplanten Hochbahnsteig keinen Alternativvorschlag
fordern. "Die Gemeindeordnung verlangt dies von Bürgerbegehren nicht. Es reicht, mit einem
Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss aufheben zu wollen", erklärt Landesgeschäftsführer
Alexander Trennheuser.
Die Initiative "Erhalt der Hauptstraße in Brackwede" hatte im Oktober ein Bürgerbegehren
gegen den vom Stadtentwicklungsausschuss des Rates beschlossenen Hochbahnsteig
angemeldet. Seitdem warten die Initiatoren des Begehrens auf die Schätzung der Kosten für den
Fall, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist. Nach Meinung der Stadt reicht es in diesem Fall
nicht, gegen den Bahnsteig zu sein. Es müsse eine berechenbare Alternative genannt werden,
mit der bis zum Jahr 2022 die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit erreicht werden könne.
"Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss sich die Stadt Gedanken über Alternativen
machen, nicht aber die Betreiber des Bürgerbegehrens", erläutert Trennheuser. Der Fall in
Bielefeld bestätige die Kritik von Mehr Demokratie an der für Bürgerbegehren notwendigen
Kostenschätzung. "Diese Anforderung führt immer wieder zu unnötigen Komplikationen, sie
sollte deshalb aus der Gemeindeordnung gestrichen werden", fordert Trennheuser.
Als Negativbeispiele zum Thema Kostenschätzung führt Mehr Demokratie Bürgerbegehren in
Bonn und Langenfeld auf. Bei einem Bürgerbegehren gegen ein Einkaufszentrum im Bonner
Viktoriaviertel hatte sich die Verwaltung gleich mehrfach verrechnet und so gleich drei
Kostenschätzungen bekommen. Wie in Bielefeld hatte die Verwaltung in Langenfeld die
Umsetzung eines Bürgerbegehrens nicht für umsetzbar gehalten und die Kosten für etwas ganz
anderes berechnet. Während mit dem Begehren der Erhalt eines Schulgebäudes gefordert
wurde, errechnete die Stadt die Kosten für einen Schul-Neubau.
"Das Bundesland Bayern zeigt, dass es keine Probleme gibt, wenn die Erläuterung der
Kostenfrage nicht zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist", sagt
Trennheuser. Dieser Auffassung habe sich in der vergangenen Woche auch der niedersächsische
Landtag angeschlossen und den von bisher von Bürgerbegehren geforderten
Kostendeckungsvorschlag ersatzlos aus der Gemeindeordnung gestrichen. "Der NRW-Landtag
sollte dieser Entscheidung folgen", meint Trennheuser.
Hintergrund: Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteig in Bielefeld-Brackwede
www.nrw.mehr-demokratie.de/bielefeld.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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