[MD Presse] Heimlichtuerei bei Dienstwagenaffäre in Kalkar
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Do Nov 24 12:18:11 CET 2016
NRW blickt durch
Pressemitteilung
Köln, 24.11.2016
Heimlichtuerei bei Dienstwagenaffäre in Kalkar
Stadt antwortet nicht auf Fragen zur Nutzung eines Dienstwagens
Das Bündnis "NRW blickt durch" hat die Stadt Kalkar zum "Heimlichtuer des Monats" ernannt.
Hintergrund der Auszeichnung mit dem Negativpreis durch das Bündnis aus Bund der
Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation
Transparency Deutschland ist das Schweigen der Verwaltung zur Nutzung eines
Leasingfahrzeugs.
Der frühere Bürgermeister und Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft in Kalkar, Gerhard
Fonck, hatte dienstlich und privat einen allradgetriebenen Opel Insignia gefahren und das
Fahrzeug über die 1 %-Regelung versteuert. Diese Regelung ist eine von zwei Möglichkeiten, um
die privaten Fahrten mit einem Firmenwagen zu versteuern. Der Aufsichtsrat der
Stadtentwicklungsgesellschaft hatte das Dienstfahrzeug genehmigt.
Durch eine Anfrage hatte der Bund der Steuerzahler erfahren, dass eine Ausschreibung für das
Dienstfahrzeug nicht stattgefunden hatte. Der Leasingvertrag mit Leasinggebühren von satten
700 Euro pro Monat wurde über die Amtszeit des seinerzeitigen Bürgermeisters hinaus
abgeschlossen. Britta Schulz wollte als 2015 neu gewählte Bürgermeisterin in Kalkar den Opel
Insignia jedoch nicht fahren. Auch die Bediensteten der Stadtentwicklungsgesellschaft hätten
das Fahrzeug nutzen können, taten es aber nicht. Der Wagen, der die Stadt weiterhin 700 Euro
Leasing im Monat kostete, stand nur im Parkhaus.
Wenn Bürgermeisterin und Mitarbeiter der Stadtentwicklungsgesellschaft statt des
Dienstwagens ihre Privatautos für dienstliche Zwecke genutzt und diese Fahrten mit der Stadt
abgerechnet haben, wäre dies nicht wirtschaftlich. Der Stadt wären dann doppelte Kosten
entstanden. Laut Landesreisekostengesetz NRW ist ein solches Vorgehen auch nicht zulässig.
Danach darf ein Privatwagen für dienstliche Zwecke nur dann genutzt werden, wenn ein
Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht oder wenn es triftige Gründe für die Nutzung des
Privatwagens gibt. Nur dann darf eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer
abgerechnet werden.
Medien hatten über den verschmähten Dienstwagen in Kalkar berichtet und den Bund der
Steuerzahler um eine Einschätzung gebeten. Nur wenige Tage nach den Berichten löste die
Stadt Kalkar den Leasingvertrag auf und gab das Fahrzeug an den Händler zurück. Zu welchen
Konditionen und wie lange der Leasingvertrag eigentlich laufen sollte, blieb aber weiterhin
unklar. Die Interessenvertreter der Steuerzahler interessierte auch, welche triftigen Gründe es
für die Nutzung des Privatwagens zu dienstlichen Zwecken gegeben hatte und warum die
Nutzung des Dienstwagens mit der 1 %-Regelung für die Bürgermeisterin nicht in Frage
gekommen war. Ende September fragte der Bund der Steuerzahler erneut bei der Stadt nach.
Am 4. November versprach die Bürgermeisterin eine Antwort in der darauffolgenden Woche.
Doch bis heute kam trotz einer weiteren Nachfrage nur Schweigen aus Kalkar.
"Die Vorgänge in Kalkar belegen erneut die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes", sagt
Eberhard Kanski, stellvertretender NRW-Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Durch ein
solches Gesetz würden Kommunen zur Veröffentlichung von Leasing- und anderen Verträgen,
aber auch von Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften verpflichtet. "Die rot-grüne
Landesregierung hat 172 Tage vor der Landtagswahl noch immer keinen Entwurf für das auch
von ihr gewollte Gesetz vorgelegt", kritisiert Kanski.
Für Rückfragen: Andrea Defeld, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-9917537
Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch"
www.nrw-blickt-durch.de
Andrea Defeld
Pressesprecherin
Thorsten Sterk
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