[MD Presse] 5.112 Unterschriften für "Faire Bürgerentscheide"

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Sep 29 10:01:30 CEST 2016


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 11/2016
Bremen, den 29. September 2016

5.112 Unterschriften für "Faire Bürgerentscheide"
Reform kommt – Mehr Demokratie: „Wir haben mehr erwartet“

Der Verein Mehr Demokratie hat in dieser Woche mehr als 5.000 Unterschriften für „Faire Bürgerentscheide in Niedersachsen“ an den Landtag geschickt. Dort berät heute der Innenausschuss über die geplante Bürgerbegehrens-Reform, bevor der Landtag Ende Oktober das Gesetz beschließt. Die Unterzeichner/innen des Aufrufes „Faire Bürgerentscheide in Niedersachsen“ fordern eine deutliche Senkung der Hürden der Unterschriften- und Abstimmungshürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Eine weitere zentrale Forderung ist, mehr Bürgerentscheide zu wichtigen Fragen wie dem Bau von Supermärkten, Gewerbe- und Wohngebieten zuzulassen. Mit den jetzt geplanten Änderungen kommt der Landtag den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Aufrufes teilweise entgegen.

In einem Punkt gebe es aber keine Bewegung, so Mehr Demokratie. Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Öffnung des Themenkataloges zu prüfen. Diese Prüfung sei nicht erfolgt, Bürgerentscheide über Planungsfragen werde es daher auch weiter nicht geben. Deshalb werde die Zahl der Bürgerentscheide in Niedersachsen  ‒ gerade im Vergleich mit anderen Flächenländern wie Bayern ‒ weiterhin überschaubar bleiben. Die Folge des aus seiner Sicht fehlenden Mutes der Landesregierung fasst Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie, so zusammen: „Bürgerentscheide bleiben in Niedersachsen Jahrhundertereignisse, weil sie zu vielen Themen weiter schlicht verboten bleiben.“

Zuletzt gab es noch Änderungen bei der Unterschriftenhürde und beim Bürgerentscheid. So soll die Zahl der Unterschriften, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens sammeln müssen, teilweise deutlicher gesenkt werden als ursprünglich geplant. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bleibt sie zwar unverändert bei 10 Prozent der Wahlberechtigten, aber für Kommunen und Landkreise zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern soll sie zukünftig bei 7,5 Prozent liegen. In Kommunen mit mehr als 200.000 Einwohnern sinkt die Hürde auf fünf Prozent. Der erste Gesetzentwurf sah für Kommunen zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern eine Unterschriftenzahl von 10.000 vor, was z.B. in Göttingen zu einer Erhöhung geführt hätte (dort mussten bislang 9.300 Unterschriften gesammelt werden). Weber: „Gut, dass der holprige Gesetzentwurf noch nachgebessert wurde. Trotzdem ist das nicht die versprochene deutliche Senkung. Da wäre mehr drin gewesen.“ Mehr Demokratie halte auch eine Senkung für die Kommunen bis 100.000 Einwohner für nötig.

Ein Schreckgespenst war für Mehr Demokratie in den vergangenen Monaten die geplante Streichung der Abstimmungsbenachrichtigung. Diese wird vor Bürgerentscheiden seit 2011 an jeden Wahlberechtigten geschickt. Sie sei wichtig, um ‒ wie bei Wahlen üblich ‒ jeden wahlberechtigten Bürger rechtzeitig über einen Abstimmungstermin und den Ort der Stimmabgabe zu informieren. Nur so könne bei Abstimmungen eine breite Beteiligung der Bevölkerung erreicht werden. Die Landesregierung aber plante die Abschaffung. Sie begründete diese damit, dass in der Vergangenheit beim Versand in einigen Fällen Fehler passiert seien. Tatsächlich wirkte die geplante Abschaffung wie ein Kompromissangebot an Kritiker der Reform, vermutet Tim Weber. „Die Streichung der Benachrichtigung hätte die positive Wirkung durch die Senkung der Abstimmungshürde gleich wieder zunichte gemacht. Gut, dass das vom Tisch ist“ sagt Weber erleichtert.

Weitere wichtige Elemente, die Mehr Demokratie positiv bewertet, sind die Senkung der Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid von 25 auf 20 Prozent, die Streichung des Kostendeckungsvorschlages und die Einführung einer aufschiebenden Wirkung. Diese bewirkt, dass nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren von Seiten der Verwaltung nichts mehr passieren darf, was dem Bürgerbegehren entgegensteht. Initiativen können sich zudem zukünftig bei der Formulierung eines Bürgerbegehrens von der Verwaltung beraten lassen.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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