[MD Presse] Bürgerbefragung zu Wuppertaler Seilbahn zulässig

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Mo Jul 3 13:43:41 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 26/17
Köln, 03.07.2017



Bürgerbefragung zu Wuppertaler Seilbahn zulässig
Mehr Demokratie kritisiert Vorlage der Stadtverwaltung

Eine Bürgerbefragung zum Bau einer Seilbahn in Wuppertal ist nach 
Meinung der Initiative „Mehr Demokratie“ zulässig. Der Verein 
widerspricht damit der Wuppertaler Stadtverwaltung, die die Zulässigkeit 
einer solchen Befragung in einer Vorlage für die nächste Sitzung des 
Stadtrates verneint.

„Die Gemeindeordnung setzt den Kommunen hier keine Grenzen. Eine 
Bürgerbefragung wäre nur unzulässig, wenn die Gemeindeordnung sie 
ausdrücklich ausschließen würde“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander 
Trennheuser. Eine Selbstverpflichtung des Rates, das Ergebnis der 
Bürgerbefragung anzuerkennen, sei zwar unverbindlich, aber nicht 
rechtswidrig. Auch müsse die Bürgerentscheid-Satzung der Stadt nicht 
geändert werden.

Weil die Gemeindeordnung einen verbindlichen Ratsbürgerentscheid zu 
diesem Thema nicht zulässt, hatte die FDP im Januar die Durchführung 
eines „freiwilligen Ratsbürgerentscheids“ zum Bau der Seilbahn 
beantragt. Diese soll Fahrgäste zwischen Hauptbahnhof und Schulzentrum 
Süd hin und her transportieren. Die Wuppertaler Stadtwerke wollen 
Bürgern und Besuchern der Stadt mit der Strecke über die Südhöhen neue 
Aussichten und eine neue Verkehrsattraktion bescheren.

Die Wuppertaler Verwaltung hält eine nach den Regeln eines 
Ratsbürgerentscheids gestaltete unverbindliche Abstimmung für 
rechtswidrig. Eine freiwillige Selbstverpflichtung des Rates zur 
Akzeptanz und Umsetzung des Ergebnisses der Bürgerbefragung sei ein 
Verstoß gegen die Gemeindeordnung. „Grundsätzlich ist zwischen 
verbindlichen (Rats)Bürgerentscheiden und unverbindlichen 
Bürgerbefragungen strikt zu trennen und zu unterscheiden“, schreibt die 
Verwaltung in ihrer Vorlage.

„Es gab in der Vergangenheit in NRW bereits Abstimmungen ähnlich der von 
der FDP in Wuppertal beantragten, ohne dass deren Zulässigkeit 
angezweifelt worden wäre“, erläutert Trennheuser. Als Beispiele nannte 
er Bürgerbefragungen zum Bau einer Stadtbahnlinie in Bielefeld und zur 
Anlage eines Freizeitsees in Hamm. „Auch hier hatten sich die Räte dazu 
verpflichtet, die Befragungsergebnisse anzuerkennen, ohne dass es 
deswegen Probleme gab“, so Trennheuser weiter.

„Das Grundproblem ist, dass die Politik in NRW den Bürgern verbindliche 
Bürgerentscheide über Großprojekte verweigert. Während die Münchner etwa 
über den Bau einer dritten Startbahn an ihrem Flughafen abstimmen 
konnten, können die Bürger in NRW das nicht“, kritisiert Trennheuser. 
Mehr Demokratie fordert deshalb, die entsprechenden Themenausschlüsse 
für Bürgerentscheide aus der Gemeindeordnung zu streichen. „Dann müsste 
man auch in Wuppertal nicht über die Zulässigkeit einer Abstimmung über 
die Seilbahn diskutierten“, erklärt Trennheuser.

Hintergrund: Themenausschlüsse - Begehren verboten
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/themenausschluesse

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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