[MD Presse] Bürgerentscheide sind nicht "wahlfremd"
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Fr Jul 7 12:25:20 CEST 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 27/17
Köln, 07.07.2017
Bürgerentscheide sind nicht „wahlfremd“
Initiative kritisiert Trennung von Bürgerentscheid und Bundestagswahl in
Dülmen
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Entscheidung der Stadt
Dülmen, einen Bürgerentscheid über die Einrichtung einer Sekundarschule
nicht mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. „Die dafür angeführten
Argumente sind falsch“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander
Trennheuser. Es sei nicht nachvollziehbar, warum in Augustdorf und
Duisburg Bürgerentscheide am Wahltag möglich seien, in Dülmen aber
nicht.
Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Schreiben des
NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 2012. Darin heißt es, dass die
zuverlässige Ermittlung des Wahlergebnisses nicht durch „wahlfremde
Aktionen“ gefährdet werden soll. Zu solchen Aktionen gehörten auch
kommunale Bürgerbefragungen.
„Ein Bürgerentscheid ist aber keine Bürgerbefragung. Bürgerentscheide
sind anders als Bürgerbefragungen verbindlich. Sie haben den gleichen
Rang wie Ratsentscheidungen und sind damit auch nicht wahlfremd“,
erklärt Trennheuser. „Die Stadt erweckt in ihrer Vorlage für den
Stadtrat aber durch das Einfügen des Begriffes ‚Bürgerentscheide‘ in das
Zitat aus dem Innenministerium den Eindruck, dass es dem Ministerium
auch um diese ging. Hier wurde der Stadtrat in die Irre geführt“, ärgert
sich Trennheuser.
Falsch sei auch die Behauptung der Stadt, dass es für Bürgerentscheide
neben den Wahlvorständen eigene Abstimmungsvorstände und
Abstimmungsbereiche im Wahllokal brauche. „Es reicht vollkommen, wenn es
farblich unterscheidbare Wahl- und Stimmzettel sowie eigene
Abstimmungsurnen für den Bürgerentscheid gibt“, erläutert Trennheuser.
Mehr Aufwand sei nicht nötig.
Bei Mehr Demokratie hält man die bei Bürgerentscheiden zu überspringende
Abstimmungshürde für den wahren Grund der Trennung von Abstimmung und
Wahl in Dülmen. „Für einen Erfolg braucht das Bürgerbegehren gegen die
Sekundarschule neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung
von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. „Durch diese Hürde
werden in Städten von der Größe Dülmens 60 Prozent aller Bürgerbegehren
zu Fall gebracht“, zitiert Trennheuser eine Statistik seines Vereins.
Vielleicht spekuliere der eine oder andere in Politik und Verwaltung,
dass dies auch dem aktuellen Bürgerbegehren passiert“.
Erst im Frühjahr hatte der Pulheimer Stadtrat einem Bürgerbegehren die
Zusammenlegung der Abstimmung darüber am Tag der Landtagswahl
verweigert. Auch früher gab es laut Mehr Demokratie ähnliche Fälle. Mehr
Demokratie fordert deshalb die Abschaffung von Abstimmungsquoren. „Wie
bei Wahlen sollte die Mehrheit derer entscheiden, die an
Bürgerentscheiden teilnehmen. Nur das ist demokratisch“, sagt
Trennheuser.
Hintergrund:
Bürgerbegehren gegen Sekundarschule in Dülmen
www.nrw.mehr-demokratie.de/duelmen.html
Die Abstimmungshürde
www.nrw.mehr-demokratie.de/quorum.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Mehr Demokratie e.V
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