[MD Presse] Bürgerentscheide sind nicht "wahlfremd"

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Fr Jul 7 12:25:20 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 27/17
Köln, 07.07.2017



Bürgerentscheide sind nicht „wahlfremd“
Initiative kritisiert Trennung von Bürgerentscheid und Bundestagswahl in 
Dülmen

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Entscheidung der Stadt 
Dülmen, einen Bürgerentscheid über die Einrichtung einer Sekundarschule 
nicht mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. „Die dafür angeführten 
Argumente sind falsch“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander 
Trennheuser. Es sei nicht nachvollziehbar, warum in Augustdorf und 
Duisburg Bürgerentscheide am Wahltag möglich seien, in Dülmen aber 
nicht.

Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Schreiben des 
NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 2012. Darin heißt es, dass die 
zuverlässige Ermittlung des Wahlergebnisses nicht durch „wahlfremde 
Aktionen“ gefährdet werden soll. Zu solchen Aktionen gehörten auch 
kommunale Bürgerbefragungen.

„Ein Bürgerentscheid ist aber keine Bürgerbefragung. Bürgerentscheide 
sind anders als Bürgerbefragungen verbindlich. Sie haben den gleichen 
Rang wie Ratsentscheidungen und sind damit auch nicht wahlfremd“, 
erklärt Trennheuser. „Die Stadt erweckt in ihrer Vorlage für den 
Stadtrat aber durch das Einfügen des Begriffes ‚Bürgerentscheide‘ in das 
Zitat aus dem Innenministerium den Eindruck, dass es dem Ministerium 
auch um diese ging. Hier wurde der Stadtrat in die Irre geführt“, ärgert 
sich Trennheuser.

Falsch sei auch die Behauptung der Stadt, dass es für Bürgerentscheide 
neben den Wahlvorständen eigene Abstimmungsvorstände und 
Abstimmungsbereiche im Wahllokal brauche. „Es reicht vollkommen, wenn es 
farblich unterscheidbare Wahl- und Stimmzettel sowie eigene 
Abstimmungsurnen für den Bürgerentscheid gibt“, erläutert Trennheuser. 
Mehr Aufwand sei nicht nötig.

Bei Mehr Demokratie hält man die bei Bürgerentscheiden zu überspringende 
Abstimmungshürde für den wahren Grund der Trennung von Abstimmung und 
Wahl in Dülmen. „Für einen Erfolg braucht das Bürgerbegehren gegen die 
Sekundarschule neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung 
von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. „Durch diese Hürde 
werden in Städten von der Größe Dülmens 60 Prozent aller Bürgerbegehren 
zu Fall gebracht“, zitiert Trennheuser eine Statistik seines Vereins. 
Vielleicht spekuliere der eine oder andere in Politik und Verwaltung, 
dass dies auch dem aktuellen Bürgerbegehren passiert“.

Erst im Frühjahr hatte der Pulheimer Stadtrat einem Bürgerbegehren die 
Zusammenlegung der Abstimmung darüber am Tag der Landtagswahl 
verweigert. Auch früher gab es laut Mehr Demokratie ähnliche Fälle. Mehr 
Demokratie fordert deshalb die Abschaffung von Abstimmungsquoren. „Wie 
bei Wahlen sollte die Mehrheit derer entscheiden, die an 
Bürgerentscheiden teilnehmen. Nur das ist demokratisch“, sagt 
Trennheuser.

Hintergrund:

Bürgerbegehren gegen Sekundarschule in Dülmen
www.nrw.mehr-demokratie.de/duelmen.html

Die Abstimmungshürde
www.nrw.mehr-demokratie.de/quorum.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher


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