[MD Presse] Bürgerbegehren: Vorprüfung statt teure Gutachten

Mehr Demokratie NRW - Presse presse.nrw at mehr-demokratie.de
Fr Jun 2 10:30:58 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 18/17
Köln, 02.06.2017



Bürgerbegehren: Vorprüfung statt teure Gutachten
269 direkt-demokratische Initiativen in NRW für unzulässig erklärt

Zum 269. Mal ist gestern in NRW ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. Betroffen 
war diesmal ein Begehren gegen die Übertragung der städtischen Abwasserbeseitigung auf den 
Ruhrverband. 3.334 Bürgerinnen und Bürger hatten sich in die Unterschriftenlisten eingetragen. 
Gestern Abend hat der Stadtrat das Bürgerbegehren aus formalen Gründen gestoppt. Nach 
Meinung der Stadt enthält die die Begründung des Begehrens sachliche Fehler, weshalb die 
Initiative nicht zugelassen werden könne. Die Stadt hatte ihre Haltung von zwei 
Rechtsgutachten untermauern lassen.

"Die Kommunen lassen sich immer wieder teure Rechtsgutachten zu Bürgerbegehren 
anfertigen. Das Geld könnte man sich sparen, wenn Bürgerbegehren vor Beginn der 
Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft würden und nicht erst nach Einreichung 
der Unterschriften", sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr 
Demokratie".

Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen 
besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates oder Kreistages die 
Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. "Damit wird verhindert, dass 
Bürgerbegehren aus nichtigen Gründen ins Leere laufen und engagierte Bürger frustriert 
werden", erklärt Trennheuser den Sinn dieser Verfahrensweise. 

Gründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren gibt es in NRW einige. So wird ein 
Bürgerbegehren gestoppt, wenn es sich gegen Großprojekte wie Kraftwerke, Flughafen- oder 
Hafenausbauten richtet, da diese Themen generell vom Bürgerentscheid ausgeschlossen sind. 
Unzulässig kann ein Bürgerbegehren auch aufgrund einer formal falschen Fragestellung sein, 
wenn etwa nicht deutlich wird, wie eine Kommune verfahren soll, wenn das betreffende 
Bürgerbegehren erfolgreich ist. Ein häufiger Grund, der jetzt auch in Schmallenberg zum 
Genickbruch für das Bürgerbegehren führte, sind Fehler in der Begründung, in der die 
Initiatoren von Bürgerbegehren die Argumente für ihr Begehren darlegen. Nicht für zulässig 
erklärt werden natürlich Begehren, die nicht genügend Unterschriften einreichen. 

In Nordrhein-Westfalen hat Mehr Demokratie seit Einführung der direkten Demokratie auf 
kommunaler Ebene vor 23 Jahren 744 Bürgerbegehren gezählt. Der Anteil unzulässiger 
Begehren liegt bei 36 Prozent. "Das ist viel zu viel. Eine Vorprüfung könnte diesen Anteil 
verkleinern. CDU und FDP sollten dieses Problem in ihren Koalitionsverhandlungen 
berücksichtigen und eine Lösung suchen", fordert Trennheuser. 

Mehr Informationen:

Bürgerbegehren zur Abwasserbeseitigung in Schmallenberg
www.nrw.mehr-demokratie.de/schmallenberg.html

Vorprüfung von Bürgerbegehren
www.nrw.mehr-demokratie.de/vorpruefung.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

----

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk
Friedrich-Ebert-Ufer 52, 51143 Köln
Tel. 02203-5928-59/Fax -62 
Mobil 0171-2817399
E-Mail: thorsten.sterk at mehr-demokratie.de
http://www.nrw.mehr-demokratie.de 

Facebook: http://www.facebook.com/nrw.mehrdemokratie
Twitter: http://www.twitter.com/mehr_demokratie
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listen.jpberlin.de/pipermail/md-presseschau/attachments/20170602/5afb80e9/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste md-presseschau