[MD Presse] Bürgerbegehren: Vorprüfung statt teure Gutachten
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Fr Jun 2 10:30:58 CEST 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 18/17
Köln, 02.06.2017
Bürgerbegehren: Vorprüfung statt teure Gutachten
269 direkt-demokratische Initiativen in NRW für unzulässig erklärt
Zum 269. Mal ist gestern in NRW ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. Betroffen
war diesmal ein Begehren gegen die Übertragung der städtischen Abwasserbeseitigung auf den
Ruhrverband. 3.334 Bürgerinnen und Bürger hatten sich in die Unterschriftenlisten eingetragen.
Gestern Abend hat der Stadtrat das Bürgerbegehren aus formalen Gründen gestoppt. Nach
Meinung der Stadt enthält die die Begründung des Begehrens sachliche Fehler, weshalb die
Initiative nicht zugelassen werden könne. Die Stadt hatte ihre Haltung von zwei
Rechtsgutachten untermauern lassen.
"Die Kommunen lassen sich immer wieder teure Rechtsgutachten zu Bürgerbegehren
anfertigen. Das Geld könnte man sich sparen, wenn Bürgerbegehren vor Beginn der
Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft würden und nicht erst nach Einreichung
der Unterschriften", sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr
Demokratie".
Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen
besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates oder Kreistages die
Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. "Damit wird verhindert, dass
Bürgerbegehren aus nichtigen Gründen ins Leere laufen und engagierte Bürger frustriert
werden", erklärt Trennheuser den Sinn dieser Verfahrensweise.
Gründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren gibt es in NRW einige. So wird ein
Bürgerbegehren gestoppt, wenn es sich gegen Großprojekte wie Kraftwerke, Flughafen- oder
Hafenausbauten richtet, da diese Themen generell vom Bürgerentscheid ausgeschlossen sind.
Unzulässig kann ein Bürgerbegehren auch aufgrund einer formal falschen Fragestellung sein,
wenn etwa nicht deutlich wird, wie eine Kommune verfahren soll, wenn das betreffende
Bürgerbegehren erfolgreich ist. Ein häufiger Grund, der jetzt auch in Schmallenberg zum
Genickbruch für das Bürgerbegehren führte, sind Fehler in der Begründung, in der die
Initiatoren von Bürgerbegehren die Argumente für ihr Begehren darlegen. Nicht für zulässig
erklärt werden natürlich Begehren, die nicht genügend Unterschriften einreichen.
In Nordrhein-Westfalen hat Mehr Demokratie seit Einführung der direkten Demokratie auf
kommunaler Ebene vor 23 Jahren 744 Bürgerbegehren gezählt. Der Anteil unzulässiger
Begehren liegt bei 36 Prozent. "Das ist viel zu viel. Eine Vorprüfung könnte diesen Anteil
verkleinern. CDU und FDP sollten dieses Problem in ihren Koalitionsverhandlungen
berücksichtigen und eine Lösung suchen", fordert Trennheuser.
Mehr Informationen:
Bürgerbegehren zur Abwasserbeseitigung in Schmallenberg
www.nrw.mehr-demokratie.de/schmallenberg.html
Vorprüfung von Bürgerbegehren
www.nrw.mehr-demokratie.de/vorpruefung.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Thorsten Sterk
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