[MD Presse] PM Beim ersten bundesweiten Transparenzranking rangiert Mecklenburg-Vorpommern in der,,unteren Hälfte der Bundesländer
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Di Mär 7 18:34:06 CET 2017
Hermannstr. 36 - 18055 Rostock
Tel. 0381-2558762
Internet: http://mevo.mehr-demokratie.de
mecklenburg-vorpommern at mehr-demokratie.de
**
*P **R E S S E M I T T E I L U N G*
Rostock, 7. 3. 2017
*Holschuld der BürgerInnen in Bringschuld der Behörden umzuwandeln!*
*Beim ersten bundesweiten Transparenzranking rangiert
Mecklenburg-Vorpommern in der*
*unteren Hälfte der Bundesländer*
Mehr Demokratie e. V. und der Open Knowledge Foundation veröffentlichten
am 2. März das erste
bundesweite Transparenzranking. Mecklenburg-Vorpommern erreichte von 100
möglichen Punkten
lediglich 41 Punkte, also noch nicht einmal die Hälfte und landete auf
Platz sieben. Besonders
schlecht schnitt M-V bei der Ausgestaltung der Informationsrechte und
bei den Ausnahmeregelungen
ab.
Damit steht fest, für das 2006 in eingeführte
Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) besteht
umfassender Reformbedarf. Es fehlt an verbindlichen Auskunftsrechten und
klarer Definition der
Begriffe. Informationen müssen in M-V von den Behörden z. B. nicht von
sich aus zur Verfügung
gestellt werden, wodurch Interessierten die umständliche Antragsstellung
erspart bliebe. Ein
wesentlich größerer Personenkreis könnte schneller und unkomplizierter
Informationen abrufen und
hätte mehr Möglichkeiten der Teilhabe am Verwaltungshandeln. Das IFG M-V
verpflichtet Behörden in
keiner Weise, Daten öffentlich und barrierearm im Internet
bereitzustellen. Entsprechend fehlen daher
auch Regelungen zur Bereitstellung von Daten, Festlegung von
Datenkategorien und Einführung
eines zentralen Transparenzregisters. Wegen dieser völlig unzureichenden
Informationsrechte besteht
hier das höchste Nachbesserungspotential. *Von zehn möglichen Punkten
gab es für M-V null*
*Punkte.*
Die grundlegende Voraussetzung, Zugang zu Informationen durch Behörden
zu erhalten, ist in M-V
noch immer die Antragstellung. Informationen erhalten Interessierte nur,
wenn der Antrag in
schriftlicher Form oder zur Niederschrift an die Behörde gerichtet wird.
Für Anträge, die nicht
anonymisiert bei der Behörde gestellt werden können, ist die
Hemmschwelle sehr hoch. Informationen
werden deshalb erst gar nicht eingeholt und Interessierte machen von
ihrem Recht, sich umfassend
zu informieren, keinen Gebrauch. Zudem ist der Arbeitsaufwand für die
Beantwortung durch die
Behörde durch Anfertigen und Einholen einzelner Schriftstücke und Kopien
erheblich. Die Gebühren
und Auslagen für diese Amtshandlungen zahlt der Antragsteller. Bis zu
500 € können hierfür berechnet
werden. Das schreckt ebenfalls ab. Mit weniger Verwaltungsaufwand,
zeitsparender und
kostengünstiger könnten die Auskünfte in elektronischer Form verschickt
werden, der daher auch bei
Behörden in M-V zum Standard gehören sollte.
Ein weiterer erheblicher Schwachpunkt in M-V sind die im
Informationsfreiheitsgesetz aufgeführten
Ausnahmen der Auskunftspflicht. In vier Paragrafen wird ausführlich
aufgelistet, zu wessen Schutz die
Informationen abzulehnen sind. Diese weitreichenden Einschränkungen der
Auskunftspflicht erschwert
eine unbefangene und unabhängige Bearbeitung der Anträge durch die
Behörden. Es liegt im
Ermessen der Behörden, nach welchen Kriterien sie prüft ob und ggf.
welches schutzwürdige
Interesse der Information entgegenstehen könnte. Somit erfordert jedes
Auskunftsersuchen eine
Einzelfallentscheidung. Eine gut formulierte Abwägungsklausel würde
dafür sorgen, dass die
entgegenstehenden Interessen (Geheimhaltungsinteresse und
Informationsinteresse) gegeneinander
abgewogen werden müssen. Idealerweise sollte dem Informationsinteresse
grundsätzlich der Vorrang
eingeräumt werden. Das Gesetz trifft keine Regelung zu
Abwägungsprozessen. *Von insgesamt 14*
*Punkten erhielt M-V deshalb auch hier null Punkte.*
Was passiert, wenn die Behörde die Frist für die Beantwortung der
Anfrage nicht einhält? Nichts. Das
IFG M-V sieht hierfür keine Sanktionen vor. *Deshalb gab es die
möglichen zwei Punkte auch nicht.*
Transparenz ist ein permanenter Prozess. Die Weiterentwicklung des
Informationsfreiheitsgesetzes in
ein Transparenzgesetz, wie es in Hamburg eingeführt wurde, wäre in M-V
dringend nötig. In Hamburg
müssen Bürgerinnen und Bürger oft keine Auskunftsanfragen stellen,
sondern finden fast alle
wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal.
Ein entsprechender
Gesetzentwurf wurde bereits 2013 von B90/Die Grünen eingebracht und von
den Regierungsparteien
abgelehnt. Im Koalitionsvertrag, gültig bis 2021, ist keine Reform
vorgesehen, die die Behörden
verpflichten würde amtliche Informationen, wie z. B. Gutachten,
öffentliche Pläne, Statistiken usw.
öffentlich und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Eine Anfrage
zur Landtagswahl 2015 des
Landesverbands M-V von Mehr Demokratie e. V., an die CDU ergab eine
klare Absage. Auf die Frage,
ob sie eine Weiterentwicklung des IFG befürworten würden, kam die
Antwort: „Nein, das in
Mecklenburg-Vorpommern geltende Informationsfreiheitsgesetz hat sich
bewährt". Anhand des
Transparenzrankings können BürgerInnen, aber auch PolitikerInnen in M-V
feststellen: Es geht
besser! In Hamburg wurde das Transparenzgesetz aufgrund einer
Volksinitiative verabschiedet.
Vielleicht bedarf es in M-V auch einer Volksinitiative um die Holschuld
der BürgerInnen in eine
Bringschuld der Behörden umzuwandeln.
Weitere Infos und Grafiken:
www.transparenzranking.de
Presse-Info und Ranking zum Download:
www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html
Bei Rückfragen: Ute Klingbiel, 0172- 8214776
--
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin + Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
presse at mehr-demokratie.de
Tel.: + 49 30/420 823 70 Mobil: +49 178/816 30 17
www.mehr-demokratie.de
www.facebook.com/mehrdemokratie
www.twitter.com/volksentscheid
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listen.jpberlin.de/pipermail/md-presseschau/attachments/20170307/4b6eca76/attachment-0001.html>
Mehr Informationen über die Mailingliste md-presseschau