[MD Presse] PM Beim ersten bundesweiten Transparenzranking rangiert Mecklenburg-Vorpommern in der,,unteren Hälfte der Bundesländer

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Di Mär 7 18:34:06 CET 2017


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*P **R E S S E M I T T E I L U N G*

Rostock, 7. 3. 2017

*Holschuld der BürgerInnen in Bringschuld der Behörden umzuwandeln!*

*Beim ersten bundesweiten Transparenzranking rangiert 
Mecklenburg-Vorpommern in der*

*unteren Hälfte der Bundesländer*

Mehr Demokratie e. V. und der Open Knowledge Foundation veröffentlichten 
am 2. März das erste

bundesweite Transparenzranking. Mecklenburg-Vorpommern erreichte von 100 
möglichen Punkten

lediglich 41 Punkte, also noch nicht einmal die Hälfte und landete auf 
Platz sieben. Besonders

schlecht schnitt M-V bei der Ausgestaltung der Informationsrechte und 
bei den Ausnahmeregelungen

ab.

Damit steht fest, für das 2006 in eingeführte 
Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) besteht

umfassender Reformbedarf. Es fehlt an verbindlichen Auskunftsrechten und 
klarer Definition der

Begriffe. Informationen müssen in M-V von den Behörden z. B. nicht von 
sich aus zur Verfügung

gestellt werden, wodurch Interessierten die umständliche Antragsstellung 
erspart bliebe. Ein

wesentlich größerer Personenkreis könnte schneller und unkomplizierter 
Informationen abrufen und

hätte mehr Möglichkeiten der Teilhabe am Verwaltungshandeln. Das IFG M-V 
verpflichtet Behörden in

keiner Weise, Daten öffentlich und barrierearm im Internet 
bereitzustellen. Entsprechend fehlen daher

auch Regelungen zur Bereitstellung von Daten, Festlegung von 
Datenkategorien und Einführung

eines zentralen Transparenzregisters. Wegen dieser völlig unzureichenden 
Informationsrechte besteht

hier das höchste Nachbesserungspotential. *Von zehn möglichen Punkten 
gab es für M-V null*

*Punkte.*

Die grundlegende Voraussetzung, Zugang zu Informationen durch Behörden 
zu erhalten, ist in M-V

noch immer die Antragstellung. Informationen erhalten Interessierte nur, 
wenn der Antrag in

schriftlicher Form oder zur Niederschrift an die Behörde gerichtet wird. 
Für Anträge, die nicht

anonymisiert bei der Behörde gestellt werden können, ist die 
Hemmschwelle sehr hoch. Informationen

werden deshalb erst gar nicht eingeholt und Interessierte machen von 
ihrem Recht, sich umfassend

zu informieren, keinen Gebrauch. Zudem ist der Arbeitsaufwand für die 
Beantwortung durch die

Behörde durch Anfertigen und Einholen einzelner Schriftstücke und Kopien 
erheblich. Die Gebühren

und Auslagen für diese Amtshandlungen zahlt der Antragsteller. Bis zu 
500 € können hierfür berechnet

werden. Das schreckt ebenfalls ab. Mit weniger Verwaltungsaufwand, 
zeitsparender und

kostengünstiger könnten die Auskünfte in elektronischer Form verschickt 
werden, der daher auch bei

Behörden in M-V zum Standard gehören sollte.

Ein weiterer erheblicher Schwachpunkt in M-V sind die im 
Informationsfreiheitsgesetz aufgeführten

Ausnahmen der Auskunftspflicht. In vier Paragrafen wird ausführlich 
aufgelistet, zu wessen Schutz die

Informationen abzulehnen sind. Diese weitreichenden Einschränkungen der 
Auskunftspflicht erschwert

eine unbefangene und unabhängige Bearbeitung der Anträge durch die 
Behörden. Es liegt im

Ermessen der Behörden, nach welchen Kriterien sie prüft ob und ggf. 
welches schutzwürdige

Interesse der Information entgegenstehen könnte. Somit erfordert jedes 
Auskunftsersuchen eine

Einzelfallentscheidung. Eine gut formulierte Abwägungsklausel würde 
dafür sorgen, dass die

entgegenstehenden Interessen (Geheimhaltungsinteresse und 
Informationsinteresse) gegeneinander

abgewogen werden müssen. Idealerweise sollte dem Informationsinteresse 
grundsätzlich der Vorrang

eingeräumt werden. Das Gesetz trifft keine Regelung zu 
Abwägungsprozessen. *Von insgesamt 14*

*Punkten erhielt M-V deshalb auch hier null Punkte.*

Was passiert, wenn die Behörde die Frist für die Beantwortung der 
Anfrage nicht einhält? Nichts. Das

IFG M-V sieht hierfür keine Sanktionen vor. *Deshalb gab es die 
möglichen zwei Punkte auch nicht.*

Transparenz ist ein permanenter Prozess. Die Weiterentwicklung des 
Informationsfreiheitsgesetzes in

ein Transparenzgesetz, wie es in Hamburg eingeführt wurde, wäre in M-V 
dringend nötig. In Hamburg

müssen Bürgerinnen und Bürger oft keine Auskunftsanfragen stellen, 
sondern finden fast alle

wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. 
Ein entsprechender

Gesetzentwurf wurde bereits 2013 von B90/Die Grünen eingebracht und von 
den Regierungsparteien

abgelehnt. Im Koalitionsvertrag, gültig bis 2021, ist keine Reform 
vorgesehen, die die Behörden

verpflichten würde amtliche Informationen, wie z. B. Gutachten, 
öffentliche Pläne, Statistiken usw.

öffentlich und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Eine Anfrage 
zur Landtagswahl 2015 des

Landesverbands M-V von Mehr Demokratie e. V., an die CDU ergab eine 
klare Absage. Auf die Frage,

ob sie eine Weiterentwicklung des IFG befürworten würden, kam die 
Antwort: „Nein, das in

Mecklenburg-Vorpommern geltende Informationsfreiheitsgesetz hat sich 
bewährt". Anhand des

Transparenzrankings können BürgerInnen, aber auch PolitikerInnen in M-V 
feststellen: Es geht

besser! In Hamburg wurde das Transparenzgesetz aufgrund einer 
Volksinitiative verabschiedet.

Vielleicht bedarf es in M-V auch einer Volksinitiative um die Holschuld 
der BürgerInnen in eine

Bringschuld der Behörden umzuwandeln.

Weitere Infos und Grafiken:

www.transparenzranking.de

Presse-Info und Ranking zum Download:

www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Bei Rückfragen: Ute Klingbiel, 0172- 8214776


-- 
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin + Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
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