[MD Presse] Drei von zehn Bürgerbegehren unzulässig

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Mi Nov 8 13:11:11 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Rheinland-Pfalz


Pressemitteilung
Köln, 08.11.2017



Drei von zehn Bürgerbegehren unzulässig
Mehr Demokratie kritisiert Regeln für direkte Demokratie

Die Regeln für kommunale Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz sind 
verbesserungsbedürftig. Dieses Fazit zieht die Initiative „Mehr 
Demokratie“ im heute veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht für 
Rheinland-Pfalz. Laut der Studie ist das Land mit 212 
direkt-demokratischen Verfahren in 23 Jahren bundesweit Schlusslicht. 
„In Bayern finden pro Jahr 130 Verfahren statt. In Rheinland-Pfalz 
wurden Bürgerbegehren und Ratsreferenden in vielen Gemeinden des Landes 
dagegen noch nie angewandt“, stellt Gert Winkelmeier, Mitglied im 
Landesvorstand von Mehr Demokratie, fest.

Für die geringe Zahl der Verfahren macht Mehr Demokratie die bis 2010 
geltenden hohen Hürden für Bürgerbegehren verantwortlich. Kritikwürdig 
sind für den Verein insbesondere der Ausschluss von Bürgerbegehren zu 
Bauprojekten und die hohe Unterschriften- und Abstimmungshürde. Derzeit 
muss ein Bürgerbegehren je nach Gemeindegröße von fünf bis neun Prozent 
aller Stimmberechtigten unterschrieben werden, damit es zum 
Bürgerentscheid kommt. Dort braucht das Begehren dann neben der 
Abstimmungsmehrheit die Stimmen von mindestens 15 Prozent aller 
Stimmberechtigten.

Zwei 2010 und 2016 vom Landtag beschlossene Reformen der Regelungen für 
die direkte Demokratie haben laut Mehr Demokratie für eine geringfügige 
Verbesserung der Zahlen geführt. „Die Anzahl der Verfahren ist leicht 
angestiegen, außerdem gab es seit 2010 keine ungültigen Bürgerentscheide 
mehr. Immer noch werden Bürgerbegehren aber oft aus unnötigen Gründen 
für unzulässig erklärt“, kritisiert Winkelmeier. Auch durch die Reformen 
habe sich der Anteil kaum verringert. Immer noch würden drei von zehn 
Bürgerbegehren durch Fallstricke in der Gemeindeordnung zum Straucheln 
gebracht. In Bayern seien es hingegen nur 16 Prozent.

Hauptgründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren sind danach der 
Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauprojekten und das Verpassen der 
Einreichungsfrist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen 
Ratsbeschluss, müssen die notwendigen Unterschriften dafür spätestens 
vier Monate nach diesem Beschluss vorliegen. „Wir plädieren deshalb 
dafür, Bürgerbegehren zu Stadtentwicklungsfragen zu ermöglichen und die 
Frist zu streichen“, sagt Winkelmeier. In 13 von 16 Bundesländern seien 
Begehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen erlaubt. Länder wie 
Bayern und Schleswig-Holstein verzichteten zudem auf Fristen für 
Bürgerbegehren.

Von den von 1994 bis Ende 2016 durchgeführten 212 direkt-demokratischen 
Verfahren waren 195 Bürgerbegehren, von denen 79 zum Bürgerentscheid 
führen. 17 weitere Bürgerentscheide fanden auf Initiative von 
Gemeinderäten statt. Die Erfolgsquote der Bürgerbegehren liegt bei rund 
40 Prozent. Thematisch ging es oft um Sozial- und Bildungseinrichtungen, 
Infrastrukturprojekte wie Rathausneubauten, um Verkehrsfragen und 
Einkaufszentren, aber auch wiederholt um Gemeindezusammenschlüsse.

Für Rückfragen: Gert Winkelmeier, Landesvorstand Rheinland-Pfalz, Tel. 
0170-1822094

Hintergrund: 
http://mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/buergerbegehrensbericht_rlp_2017.pdf

Thorsten Sterk
Pressesprecher


-- 
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband RLP
c/o Mehr Demokratie NRW,
Thorsten Sterk, Pressesprecher
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E-Mail: thorsten.sterk at mehr-demokratie.de
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