[MD Presse] Drei von zehn Bürgerbegehren unzulässig
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Mi Nov 8 13:11:11 CET 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung
Köln, 08.11.2017
Drei von zehn Bürgerbegehren unzulässig
Mehr Demokratie kritisiert Regeln für direkte Demokratie
Die Regeln für kommunale Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz sind
verbesserungsbedürftig. Dieses Fazit zieht die Initiative „Mehr
Demokratie“ im heute veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht für
Rheinland-Pfalz. Laut der Studie ist das Land mit 212
direkt-demokratischen Verfahren in 23 Jahren bundesweit Schlusslicht.
„In Bayern finden pro Jahr 130 Verfahren statt. In Rheinland-Pfalz
wurden Bürgerbegehren und Ratsreferenden in vielen Gemeinden des Landes
dagegen noch nie angewandt“, stellt Gert Winkelmeier, Mitglied im
Landesvorstand von Mehr Demokratie, fest.
Für die geringe Zahl der Verfahren macht Mehr Demokratie die bis 2010
geltenden hohen Hürden für Bürgerbegehren verantwortlich. Kritikwürdig
sind für den Verein insbesondere der Ausschluss von Bürgerbegehren zu
Bauprojekten und die hohe Unterschriften- und Abstimmungshürde. Derzeit
muss ein Bürgerbegehren je nach Gemeindegröße von fünf bis neun Prozent
aller Stimmberechtigten unterschrieben werden, damit es zum
Bürgerentscheid kommt. Dort braucht das Begehren dann neben der
Abstimmungsmehrheit die Stimmen von mindestens 15 Prozent aller
Stimmberechtigten.
Zwei 2010 und 2016 vom Landtag beschlossene Reformen der Regelungen für
die direkte Demokratie haben laut Mehr Demokratie für eine geringfügige
Verbesserung der Zahlen geführt. „Die Anzahl der Verfahren ist leicht
angestiegen, außerdem gab es seit 2010 keine ungültigen Bürgerentscheide
mehr. Immer noch werden Bürgerbegehren aber oft aus unnötigen Gründen
für unzulässig erklärt“, kritisiert Winkelmeier. Auch durch die Reformen
habe sich der Anteil kaum verringert. Immer noch würden drei von zehn
Bürgerbegehren durch Fallstricke in der Gemeindeordnung zum Straucheln
gebracht. In Bayern seien es hingegen nur 16 Prozent.
Hauptgründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren sind danach der
Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauprojekten und das Verpassen der
Einreichungsfrist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen
Ratsbeschluss, müssen die notwendigen Unterschriften dafür spätestens
vier Monate nach diesem Beschluss vorliegen. „Wir plädieren deshalb
dafür, Bürgerbegehren zu Stadtentwicklungsfragen zu ermöglichen und die
Frist zu streichen“, sagt Winkelmeier. In 13 von 16 Bundesländern seien
Begehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen erlaubt. Länder wie
Bayern und Schleswig-Holstein verzichteten zudem auf Fristen für
Bürgerbegehren.
Von den von 1994 bis Ende 2016 durchgeführten 212 direkt-demokratischen
Verfahren waren 195 Bürgerbegehren, von denen 79 zum Bürgerentscheid
führen. 17 weitere Bürgerentscheide fanden auf Initiative von
Gemeinderäten statt. Die Erfolgsquote der Bürgerbegehren liegt bei rund
40 Prozent. Thematisch ging es oft um Sozial- und Bildungseinrichtungen,
Infrastrukturprojekte wie Rathausneubauten, um Verkehrsfragen und
Einkaufszentren, aber auch wiederholt um Gemeindezusammenschlüsse.
Für Rückfragen: Gert Winkelmeier, Landesvorstand Rheinland-Pfalz, Tel.
0170-1822094
Hintergrund:
http://mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/buergerbegehrensbericht_rlp_2017.pdf
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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