[MD Presse] Kosten für Bürgerbegehren nicht schätzbar
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Do Sep 14 13:29:35 CEST 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 32/17
Köln, 14.09.2017
Kosten für Bürgerbegehren nicht schätzbar
Stadt Elsdorf kann zwei Initiativen nicht helfen
Bei gleich zwei Bürgerbegehren ist die Stadt Elsdorf daran gescheitert,
die vorgeschriebene Kostenschätzung zu erstellen. Bei den beiden
Begehren gegen einen Autohof und gegen den Verkauf von Grundstücken zur
Ansiedlung eines Supermarkts sah sich die Verwaltung nicht in der Lage,
eine Aussage zu den Kosten zu machen, die im Falle eines Erfolges der
Bürgerbegehren auf die Stadt zukämen. Deshalb laufen die
Unterschriftensammlungen für die beiden Initiativen nun ohne konkrete
Zahlen auf den Unterschriftenlisten.
Für die Initiative „Mehr Demokratie“ stellen die beiden Fälle in Elsdorf
die Sinnhaftigkeit der Kostenschätzung für Bürgerbegehren generell
infrage. „Wenn Bürgerbegehren offensichtlich auch ohne Kostenerläuterung
auskommen, kann man auf diese Anforderung auch verzichten“, sagt
Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Er verweist dabei auch auf
Probleme in anderen Orten. „In Bonn und Essen hatten sich die
Verwaltungen bei der Kostenschätzung verrechnet. Deshalb mussten die
Unterschriftenlisten während der laufenden Sammlung aktualisiert werden.
Bereits ausgefüllte Listen mit falschen Zahlen blieben aber gültig. Das
ist absurd“, so Trennheuser.
Eine Kostenschätzung wird Bürgerbegehren in NRW seit 2011 abverlangt.
Sie wird von der jeweiligen Kommunalverwaltung erstellt und von den
Initiatoren der Begehren auf deren Unterschriftenlisten aufgenommen.
Damit sollen die Unterzeichner über etwaige finanzielle Folgen ihrer
Unterschrift informiert werden. Bis 2011 mussten die Betreiber von
Bürgerbegehren die Kosten selber errechnen und einen Vorschlag zu deren
Deckung aus dem kommunalen Haushalt machen. Dies führte zwischen
Bürgerbegehren und Kommunen immer wieder zum Streit über die
tatsächlichen Kosten und deren Deckungsfähigkeit. Häufig wurden
Bürgerbegehren deshalb für unzulässig erklärt. Das Angeben der
städtischen Kostenschätzung ist für Bürgerbegehren heute zwar Pflicht,
deren Inhalt aber kein Zulässigkeitskriterium mehr.
Trotzdem wird die Kostenschätzung laut Mehr Demokratie auch dazu
genutzt, Bürgerbegehren zu schaden. So habe die Stadt Langenfeld 2013
ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Gebäudes und dessen Nutzung als
Gesamtschule für nicht umsetzbar erklärt. Deshalb sei eine
Kostenschätzung für einen kompletter Neubau auf einem noch zu
erwerbenden Grundstück erstellt worden. „Das war aber gar nicht das Ziel
des Bürgerbegehrens“, erläutert Trennheuser das Problem.
„Die Kostenschätzung macht den Kommunen nur Arbeit. Gleichzeitig bremst
sie Bürgerbegehren, die darauf warten müssen, dass die Stadt ihnen ihre
Zahlen mitteilt“, kritisiert Trennheuser. Der Landtag sollte diese
Regelung deshalb aus der Gemeindeordnung streichen“, regt Trennheuser an.
Hintergrund: Bürgerbegehren gegen Autohof und Grundstücksverkauf in Elsdorf
www.nrw.mehr-demokratie.de/elsdorf.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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