[MD Presse] Kosten für Bürgerbegehren nicht schätzbar

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Do Sep 14 13:29:35 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 32/17
Köln, 14.09.2017



Kosten für Bürgerbegehren nicht schätzbar
Stadt Elsdorf kann zwei Initiativen nicht helfen

Bei gleich zwei Bürgerbegehren ist die Stadt Elsdorf daran gescheitert, 
die vorgeschriebene Kostenschätzung zu erstellen. Bei den beiden 
Begehren gegen einen Autohof und gegen den Verkauf von Grundstücken zur 
Ansiedlung eines Supermarkts sah sich die Verwaltung nicht in der Lage, 
eine Aussage zu den Kosten zu machen, die im Falle eines Erfolges der 
Bürgerbegehren auf die Stadt zukämen. Deshalb laufen die 
Unterschriftensammlungen für die beiden Initiativen nun ohne konkrete 
Zahlen auf den Unterschriftenlisten.

Für die Initiative „Mehr Demokratie“ stellen die beiden Fälle in Elsdorf 
die Sinnhaftigkeit der Kostenschätzung für Bürgerbegehren generell 
infrage. „Wenn Bürgerbegehren offensichtlich auch ohne Kostenerläuterung 
auskommen, kann man auf diese Anforderung auch verzichten“, sagt 
Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Er verweist dabei auch auf 
Probleme in anderen Orten. „In Bonn und Essen hatten sich die 
Verwaltungen bei der Kostenschätzung verrechnet. Deshalb mussten die 
Unterschriftenlisten während der laufenden Sammlung aktualisiert werden. 
Bereits ausgefüllte Listen mit falschen Zahlen blieben aber gültig. Das 
ist absurd“, so Trennheuser.

Eine Kostenschätzung wird Bürgerbegehren in NRW seit 2011 abverlangt. 
Sie wird von der jeweiligen Kommunalverwaltung erstellt und von den 
Initiatoren der Begehren auf deren Unterschriftenlisten aufgenommen. 
Damit sollen die Unterzeichner über etwaige finanzielle Folgen ihrer 
Unterschrift informiert werden. Bis 2011 mussten die Betreiber von 
Bürgerbegehren die Kosten selber errechnen und einen Vorschlag zu deren 
Deckung aus dem kommunalen Haushalt machen. Dies führte zwischen 
Bürgerbegehren und Kommunen immer wieder zum Streit über die 
tatsächlichen Kosten und deren Deckungsfähigkeit. Häufig wurden 
Bürgerbegehren deshalb für unzulässig erklärt. Das Angeben der 
städtischen Kostenschätzung ist für Bürgerbegehren heute zwar Pflicht, 
deren Inhalt aber kein Zulässigkeitskriterium mehr.

Trotzdem wird die Kostenschätzung laut Mehr Demokratie auch dazu 
genutzt, Bürgerbegehren zu schaden. So habe die Stadt Langenfeld 2013 
ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Gebäudes und dessen Nutzung als 
Gesamtschule für nicht umsetzbar erklärt. Deshalb sei eine 
Kostenschätzung für einen kompletter Neubau auf einem noch zu 
erwerbenden Grundstück erstellt worden. „Das war aber gar nicht das Ziel 
des Bürgerbegehrens“, erläutert Trennheuser das Problem.

„Die Kostenschätzung macht den Kommunen nur Arbeit. Gleichzeitig bremst 
sie Bürgerbegehren, die darauf warten müssen, dass die Stadt ihnen ihre 
Zahlen mitteilt“, kritisiert Trennheuser. Der Landtag sollte diese 
Regelung deshalb aus der Gemeindeordnung streichen“, regt Trennheuser an.

Hintergrund: Bürgerbegehren gegen Autohof und Grundstücksverkauf in Elsdorf
www.nrw.mehr-demokratie.de/elsdorf.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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Mehr Demokratie e.V.
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