[MD Presse] Kostenfrage kostet Bürgerbegehren kostbare Zeit
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Di Jan 23 12:40:52 CET 2018
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 04/18
Köln, 23.01.2018
Kostenfrage kostet Bürgerbegehren kostbare Zeit
Bürgerbegehren in Bonn und Porta Westfalica müssen unnötig warten
Was kostet ein Bürgerbegehren eine Kommune im Erfolgsfall? Diese Frage
wird in Nordrhein-Westfalen aktuell wieder zu einem Problem. In Porta
Westfalica warten die Initiatoren eines Schul-Bürgerbegehrens seit
nunmehr elf Wochen darauf, von der Stadt eine Schätzung der Kosten für
den Fall zu erhalten, dass das Begehren erfolgreich ist. In Bonn hofft
ein Schwimmbad-Bürgerbegehren seit fast sechs Wochen auf die gleiche
Auskunft.
„Die beiden Fälle machen deutlich, dass die gut gemeinte Kostenschätzung
für Bürgerbegehren und Verwaltungen nur ein Hindernis ist. Während
Bürgerbegehren wochenlang auf eine Auskunft ihrer Stadt warten müssen,
hängt das jeweilige Thema in der Luft. Dringend notwendige
Entscheidungen können von den Bürgern nicht getroffen werden“,
kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative
„Mehr Demokratie“. Für die Verwaltungen bedeute die Erörterung der
Kostenfrage nur unnötige Arbeit. „Jede Kostenschätzung ist subjektiv und
zudem nur vorläufig. Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Debatte,
aber nicht als Zulässigkeitskriterium auf die Unterschriftenlisten von
Bürgerbegehren“, sagt Trennheuser.
In Porta Westfalica berichten die mit den Hufen scharrenden Initiatoren
des Bürgerbegehrens für den Erhalt und die Sanierung aller Portaner
Schulen von einer starken Verunsicherung der Verwaltung. „Die Stadt kann
mit der eigentlich klaren Forderung des Bürgerbegehrens nichts anfangen
und schiebt die Kostenfrage deshalb auf die lange Bank“, ärgert sich
Trennheuser.
Der Landtag hatte 2011 beschlossen, dass die Unterschriftenlisten von
Bürgerbegehren eine offizielle Kostenschätzung der jeweiligen Kommune
enthalten müssen. Dies war bereits in der Vergangenheit wiederholt zum
Problem geworden. So hatte die Stadt Essen die Folgekosten eines
Bürgerbegehrens gegen Personalkürzungen grob falsch berechnet. Statt der
zuerst errechneten 2,2 Millionen Euro sollte das Bürgerbegehren
plötzlich nur noch 946.800 Euro kosten. Die bereits mit der falschen
Kostenschätzung gesammelten Unterschriften blieben aber gültig. Im
aktuell wieder betroffenen Bonn hatte die Verwaltung sich 2015 bei einem
Bürgerbegehren gleich zweimal verrechnet.
In Langenfeld hatte die Verwaltung 2013 einem Bürgerbegehren erklärt,
dass die Umsetzung des Begehrensziels nicht möglich sei und eine
Kostenschätzung für etwas ganz anderes erstellt. In Elsdorf sah sich die
Verwaltung im vergangenen Jahr zu einer Kostenschätzung für gleich zwei
Bürgerbegehren erst gar nicht in der Lage.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen fordert Mehr Demokratie, die
Kostenschätzung als Anforderung an Bürgerbegehren aus der
Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist dabei das Bundesland Bayern.
„Der Freistaat ist das Bundesland mit den meisten Bürgerbegehren,
fordert von diesen aber keine Kostenschätzung. Trotzdem hat die direkte
Demokratie dort noch keine Kommune finanziell ruiniert“, erklärt
Trennheuser.
Mehr Informationen
Bürgerbegehren gegen Hallenbad „Wasserland“ in Bonn
http://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/bonn-buergerbegehren-und-buergerentscheide
Bürgerbegehren für Erhalt und Sanierung aller Portaner Schulen
http://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/porta-westfalica/
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Thorsten Sterk, Pressesprecher
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