[MD Presse] [PM] Mehr Demokratie erläutert Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Di Mai 29 12:43:42 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 11/2018
Bremen, den 28. Mai 2018

Mehr Demokratie erläutert Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid

Volksbegehren im Land Bremen bestehen aus mehreren Verfahrensstufen. Dies erläutert der Verein Mehr Demokratie heute anläßlich zweier laufender direkdemokratischer Verfahren in Bremen. So wurden gestern Unterschriften für das stadtbremische Volksbegehren zum Erhalt des Rennbahngeländes beim Einwohnermeldeamt eingereicht. Mehr Demokratie selbst hat bis 23. Mai 5.576 Unterschriften für die erste Stufe seines landesweiten Volksbegehrens „Mehr Demokratie beim Wählen – unseren Einfluss sichern und stärken“ bei den Einwohnermeldeämtern eingereicht. „In beiden Fällen handelt es sich um den Zulassungsantrag zum Volksbegehren, das eigentliche Volksbegehren folgt erst noch“ weiß Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie zu berichten.

Um das Verfahren für ein Volksbegehren in Gang zu bekommen müssen als erstes 5.000 Unterschriften für den Gesetzentwurf gesammelt werden. Alle Unterschriften müssen von den Einwohnermeldeämtern überprüft werden. Geprüft wird, ob die Unterzeichner/innen in Bremen wahlberechtigt sind. Doppeleintragungen und unleserliche Unterschriften werden gestrichen, so Mehr Demokratie. Bei einem Volksbegehren in der Stadt Bremen müssen 4.000 Unterschriften vorgelegt werden. „Diese Verfahrensstufe heißt Zulassungsantrag. Oft wird hier schon vom Volksbegehren gesprochen, weil Menschen mit dem Begriff eher etwas anfangen können“ erläutert Tim Weber.

Sobald alle Unterschriften auf Gültigkeit überprüft sind, können die Initiatoren beim Landeswahlleiter die überprüften Unterschriften einreichen und damit das Volksbegehren beantragen. Der Senat muss dann die Zulässigkeit des Antrages prüfen. Dafür hat er Senat zwei Monate Zeit. Entscheidet dieser innerhalb der genannten Frist nicht, gilt das Volksbegehren als zulässig. Falls der Senat rechtliche Bedenken hat, legt er den Antrag auf Volksbegehren dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vor. Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs dauert mehrere Monate.

Bei einem zulässigen Volksbegehren wird das Volksbegehren im Amtsblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, in welchem Zeitraum die dreimonatige Sammelfrist läuft. Unterschriften hierfür können frei gesammelt werden. Fünf Prozent der Wahlberechtigten müssen für ein Volksbegehren unterschreiben, damit es gültig ist. Landesweit entspricht dies ca. 25.000 Unterschriften (wie beim Volksbegehren von Mehr Demokratie). Bei einem Volksbegehren in der Stadt Bremen (wie z.B. beim Volksbegehren zur Rennbahn) entspricht dies ca. 20.000 Stimmen. „Anders als beim Zulassungsantrag werden hier nicht mehr alle Unterschriften geprüft, sondern es werden Stichproben genommen und dann ein Ergebnis berechnet.“

Sollten genügend Unterschriften vorliegen, kann es zum Volksentscheid kommen. Dieser entfällt, wenn die Bürgerschaft das Anliegen eines Volksbegehrens übernimmt. Das war z.B. 2006 beim Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ der Fall. Die Bürgerschaft hatte damals den Gesetzesvorschlag von Mehr Demokratie beschlossen. Beim Volksentscheid kann die Bürgerschaft einen Gegenvorschlag zum Gesetzentwurf einer Initiative zur Abstimmung stellen. Der Vorschlag eines Volksbegehren gilt als angenommen, wenn die Mehrheit dafür stimmt und diese Mehrheit gleichzeitig 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht (Zustimmungsquorum). 

Um das Erreichen des Quorums zu erleichtern, kann der Volksentscheid mit einer Wahl zusammengelegt werden, wenn Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen in zeitlicher Nähe liegen.

In Bremen gab es bisher vier Volksentscheide:
1947 Annahme der Verfassung des Landes Bremen
1947 Artikel 47 der Verfassung (Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte)
1994 Verfassungsänderungen
2017 Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre 

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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