[MD Presse] PM MD Thüringen: 15. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen
Ralf-Uwe Beck
rubeck at t-online.de
Di Nov 13 09:22:17 CET 2018
Mehr Demokratie e.V. | Landesverband Thüringen
Trommsdorffstr. 5 | 99084 Erfurt
thueringen at mehr-demokratie.de
Pressemitteilung
15. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen
Regeln für Volksbegehren gehören erneut auf den Prüfstand
Reformansätze von Regierung und CDU vereinen
Am kommenden Dienstag jährt sich zum fünfzehnten Mal die Entscheidung des
Thüringer Landtages über eine Reform der Volksbegehren und Volksentscheide
in Thüringen. Daran erinnert das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen,
das diese Reform mit einem Volksbegehren im Jahr 2000 angestoßen hatte.
Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig eine Verfassungsreform
beschlossen und damit die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene
gesenkt. Zuvor hatten 387.469 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren
unterzeichnet. Auf Antrag der Landesregierung wurde das Volksbegehren jedoch
im September 2001 vom Thüringer Verfassungsgericht für unzulässig erklärt.
Danach haben die Landtagsfraktionen neun Monate lang über eine Reform
verhandelt und schließlich einen Kompromiss beschlossen.
Damit wurde die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 14 auf 10 Prozent
und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze von 33
auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde das Durchführungsgesetz novelliert, das
bis heute zu einem der modernsten in Deutschland zählt. Die Hürde für den
Bürgerantrag, mit dem das Parlament verpflichtet werden kann, sich mit einem
Thema zu befassen, wurde damals von 120.000 auf 50.000 Unterschriften
gesenkt.
„15 Jahre nach der Reform gehören die Regeln für Volksbegehren erneut auf
den Prüfstand“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.
In der Hälfte der Bundesländer seien die Hürden für die direkte Demokratie
auf Landesebene mittlerweile niedriger als in Thüringen. „Es ist überfällig,
finanzwirksame Volksbegehren endlich zuzulassen und die Volksbegehrens-Hürde
zu senken, wie das die rot-rot-grüne Koalition aktuell vorschlägt.“
Gleichzeitig solle der Landtag den Vorschlag der CDU zur Einführung
fakultativer Referenden aufnehmen, so dass die Bürger Politik korrigieren
könnten. „Beide Reformansätze gehören auf den Tisch und Regierung und CDU an
den Tisch. Gelingt es, die Vorschläge zu vereinen, könnte Thüringen erneut
Verfassungsgeschichte schreiben“, so Beck.
Reformbedürftig sei auch der Bürgerantrag. Trotz der 2003 abgesenkten Hürde
habe es seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen
Bürgerantrag gegeben. Auf kommunaler Ebene dagegen bewähre sich das
Instrument und belebe die politische Diskussion zwischen Wählern und
Gewählten.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Mehr Informationen über die Mailingliste md-presseschau