[MD Presse] PM MD Thüringen: 15. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen

Ralf-Uwe Beck rubeck at t-online.de
Di Nov 13 09:22:17 CET 2018


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Pressemitteilung


15. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen
Regeln für Volksbegehren gehören erneut auf den Prüfstand
Reformansätze von Regierung und CDU vereinen

Am kommenden Dienstag jährt sich zum fünfzehnten Mal die Entscheidung des 
Thüringer Landtages über eine Reform der Volksbegehren und Volksentscheide 
in Thüringen. Daran erinnert das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen, 
das diese Reform mit einem Volksbegehren im Jahr 2000 angestoßen hatte.

Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig eine Verfassungsreform 
beschlossen und damit die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene 
gesenkt. Zuvor hatten 387.469 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren 
unterzeichnet. Auf Antrag der Landesregierung wurde das Volksbegehren jedoch 
im September 2001 vom Thüringer Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. 
Danach haben die Landtagsfraktionen neun Monate lang über eine Reform 
verhandelt und schließlich einen Kompromiss beschlossen.

Damit wurde die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 14 auf 10 Prozent 
und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze von 33 
auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde das Durchführungsgesetz novelliert, das 
bis heute zu einem der modernsten in Deutschland zählt. Die Hürde für den 
Bürgerantrag, mit dem das Parlament verpflichtet werden kann, sich mit einem 
Thema zu befassen, wurde damals von 120.000 auf 50.000 Unterschriften 
gesenkt.

„15 Jahre nach der Reform gehören die Regeln für Volksbegehren erneut auf 
den Prüfstand“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. 
In der Hälfte der Bundesländer seien die Hürden für die direkte Demokratie 
auf Landesebene mittlerweile niedriger als in Thüringen. „Es ist überfällig, 
finanzwirksame Volksbegehren endlich zuzulassen und die Volksbegehrens-Hürde 
zu senken, wie das die rot-rot-grüne Koalition aktuell vorschlägt.“ 
Gleichzeitig solle der Landtag den Vorschlag der CDU zur Einführung 
fakultativer Referenden aufnehmen, so dass die Bürger Politik korrigieren 
könnten. „Beide Reformansätze gehören auf den Tisch und Regierung und CDU an 
den Tisch. Gelingt es, die Vorschläge zu vereinen, könnte Thüringen erneut 
Verfassungsgeschichte schreiben“, so Beck.

Reformbedürftig sei auch der Bürgerantrag. Trotz der 2003 abgesenkten Hürde 
habe es seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen 
Bürgerantrag gegeben. Auf kommunaler Ebene dagegen bewähre sich das 
Instrument und belebe die politische Diskussion zwischen Wählern und 
Gewählten.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982



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