[MD Presse] Bürgerbegehren für Stolpersteine erfolgreich

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Mi Sep 12 14:27:30 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 29/18
Köln, 12.09.2018



Bürgerbegehren für Stolpersteine erfolgreich
Viersener Rat schließt sich Forderung von Bürgern an

In Viersen haben Hausbesitzer in Zukunft kein Vetorecht mehr, wenn vor 
ihren Häusern Stolpersteine zur Erinnerung an jüdische Opfer der 
Nazi-Diktatur verlegt werden sollen. Der Rat der Stadt hat sich gestern 
einem Bürgerbegehren angeschlossen, das die Aufhebung dieses Vetorechts 
forderte. Noch im April hatte sich der Rat mehrheitlich dafür 
ausgesprochen, Hausbesitzern ein Vetorecht zu geben.

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im 
Jahr 1992 begann. Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln soll an 
das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des 
Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in 
den Suizid getrieben wurden. Sie werden meist vor den letzten frei 
gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in den Belag des 
jeweiligen Gehwegs eingelassen.

In den Viersener Stadtteilten Alt-Viersen und Dülken weisen 28 
Stolpersteine auf Wohnorte der unter der Nazi-Diktatur vom 
nationalsozialistischen Regime verfolgten, vertriebenen und ermordeten 
Bürger hin. 26 Stolpersteine sollten zwar im Dezember 2017 hinzukommen, 
doch bei nur knapp der Hälfte war die Verlegung bisher sicher. Bei den 
13 anderen hatten Hausbesitzer sich dagegen ausgesprochen, die Steine 
auf der Straße zu verlegen.

In Viersen fielen insgesamt 214 Menschen jüdischen Glaubens dem 
nationalsozialistischen Regime zum Opfer. Weitere von Deportationen und 
Repressionen Betroffene anderer Glaubensrichtungen oder ethnischer 
Gruppen kommen hinzu.

Die Bürgerinitiative „Stolpersteine für Viersen“ argumentiert, dass die 
Verlegung von Stolpersteinen von allgemeinem Interesse sei. Sinn und 
Zweck der europaweiten Stolpersteinverlegung sei das Gedenken an die 
jüdischen Opfer des nationalsozialistischen Regimes. Das Gedenken an die 
ermordeten jüdischen Mitbürger sei wichtiger als die Befindlichkeiten 
von Eigentümern. Zudem erfolge die Verlegung im öffentlichen Raum, 
welcher der Stadt und damit allen Bürgern gehöre.

Mit dem Bürgerbegehren in Viersen hat sich laut Zahlen der Initiative 
„Mehr Demokratie“ zum 120. Mal ein Rat einer direkt-demokratischen 
Initiative angeschlossen. Auf diesem Weg sind Bürgerbegehren damit 
erfolgreicher als durch Bürgerentscheide. Bei 228 Abstimmungen in 
Städten, Gemeinden und Kreisen waren 87 Bürgerbegehren erfolgreich. 100 
weitere Begehren erhielten zwar ebenfalls eine Mehrheit, wurden jedoch 
durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Für die Verbindlichkeit 
eines Bürgerentscheids ist in NRW eine Mehrheit von je nach 
Gemeindegröße zehn, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten für oder 
gegen ein Bürgerbegehren erforderlich. Diese Hürde ist für viele 
Bürgerbegehren zu hoch.

Mehr Informationen: Bürgerbegehren für Stolpersteine in Viersen
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/viersen

Thorsten Sterk
Pressesprecher


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