[MD Presse] PM: „Berlin werbefrei“ =?UTF-8?B?IHVuenVsw6Rzc2ln?=: was jetzt passieren muss

Anselm Renn anselm.renn at mehr-demokratie.de
Fr Dez 6 12:40:21 CET 2019


Mehr Demokratie e.V.

Landesverband Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung

05.12.2019

 

Unzulässigkeit von „Berlin werbefrei“ zeigt: Schnelle Reform des Abstimmungsgesetzes und eine bessere Transparenzregelung sind notwendig

 

Am Dienstag (03.12.) hat der Senat den Volksbegehrensantrag von „Berlin werbefrei“ für unzulässig erklärt und dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. „Berlin werbefrei“ ist das dritte Volksbegehren in Folge, bei dem der Senat eine rechtliche Unzulässigkeit vermutet.

 

Nach Meinung des Fachverbands braucht es dringend eine Reform des Abstimmungsgesetzes sowie eine bessere Transparenzregelung in Berlin.

„Eine Volksbegehren nach dem anderen landet in Berlin vor Gericht. Dies wäre mit besseren Regelungen der direkten Demokratie anders. Schon die Möglichkeit einzelne Punkte im Gesetzentwurf nachzubessern, würde dafür sorgen, dass die Zulässigkeitsprüfung für viele Initiativen nicht mehr das Aus bedeutet“, kritisiert Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg

 

Ein Jahr hätte die Verwaltung für die Prüfung benötigt, Änderungen des Gesetzentwurfs könne die Initiative nun nicht mehr vornehmen. Bereits seit mehr als einem Jahr wolle der Senat einen Gestzesentwurf zur Änderung des Abstimmungsgesetzes vorlegen. Dieser solle unter Anderem eine Frist für die Zulässigkeitsprüfung seitens der Verwaltung sowie Änderungsmöglichkeiten für Initiativen im Volksbegehrensverfahren enthalten. Bislang sei dies jedoch noch nicht geschehen. 

Der Fachverband mahnt außerdem an, dass die Gründe der Unzulässigkeitserklärung seitens des Senats für die Öffentlichkeit und die Initiatoren des Volksbegehrens verborgen bleiben. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, auf welcher Basis der Senat Volksbegehren für unzulässig erklärt,“ so Wiedmann weiter. Mit einem Transparenzgesetz wären sämtliche Senatsentscheidungen und deren zugrundeliegende Gutachten für die Öffentlichkeit freigegeben.

Ebenfalls vor Gericht liegen die Volksbegehren „Für mehr Videoüberwachung“ und „Für gesunde Krankenhäuser“. Noch in der Senatsprüfung befinden sich die Volksbegehren „Deutschen wohnen & Co enteignen“ sowie das gerade eingereichte Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz.

 

+++Hintergrund+++

 

Mehr Demokratie wies in der Vergangenheit oft darauf hin, dass eine Reform der Volksgesetzgebung, wie sie die Koalition selbst in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, überfällig ist. Außerdem hat Mehr Demokratie zusammen in einem Bündnis an diesem Dienstag 32.827 Unterschriften für ein Berliner Transparenzgesetz der zuständigen Senatsverwaltung übergeben. Das Bündnis will ein Online-Portal schaffen, auf dem wichtige Dokumente und politische Informationen aus der Berliner Verwaltung kostenfrei und zeitnah nach Erstellung veröffentlicht werden müssen. Dazu zählen sämtliche Verträge, Gutachten, Umweltdaten, Senats- und Bezirksentscheidungen, Vergabe öffentliche Aufträge oder auch Treffen von Senatsmitgliedern mit Interessenvertretern.

 

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

 

 

Anselm Renn

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr Demokratie e.V.

Greifswalder Str. 4

10405 Berlin

Tel.: 030/420 823 70 o. 0176/47368890

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