[MD Presse] PM Jugendliche ziehen für U18-Wahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Do Dez 19 15:37:46 CET 2019
Wahlprüfungsbeschwerde: 16- und 17-Jährige an EU-Wahlen beteiligen
+++ Jugendliche ziehen für U18-Wahlrecht vor das
Bundesverfassungsgericht +++
Der Verein Mehr Demokratie zieht gemeinsam mit 14 Jugendlichen vor das
Bundesverfassungsgericht, um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige
durchzusetzen. Dies soll mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
EU-Wahl erreicht werden. Als Prozessbevollmächtigte konnten die
Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch gewonnen werden. Zuvor
hatten die Jugendlichen Einspruch beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom
26. Mai dieses Jahres eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch
nicht wählen durften. Diese Einsprüche sind vom Bundestag am 24. Oktober
dieses Jahres abgewiesen worden. Damit eröffnet sich der Weg einer
Wahlprüfungsbeschwerde. „Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem
demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und
sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu
nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr
Demokratie.
„Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei Wahlen zum Europäischen
Parlament ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Zu diesem Schluss
kommen Heußner und Pautsch in ihrer rechtlichen Argumentation. Das
Grundgesetz lege zwar ein Wahlalter von 18 Jahren fest, dies gelte aber
ausdrücklich nur für Bundestagswahlen. Für EU-Wahlen sehe das
Grundgesetz keine Alterseinschränkung vor. „Entscheidend dafür, ob
jemand wählen darf oder nicht, ist seine Einsichts- und
Urteilsfähigkeit. Die kann bei 16- und 17-Jährigen vorausgesetzt
werden“, so Heußner.
Jugendlichen ohne verfassungsrechtliche Grundlage das Wahlrecht
vorzuenthalten, verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte
Demokratieprinzip. „Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf
demokratische Teilhabe. Eine Gesellschaft braucht gute Gründe, dies zu
verweigern. Für 16- und 17-Jährige lassen sich solche Gründe nicht
finden“, so Pautsch. Auch sei es aus politischen Gründen fatal,
Jugendliche nicht wählen zu lassen, da sie vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung zunehmend zur Minderheit werden, deren
Belange unzureichend repräsentiert werden.
Nachdem der Bundestag im Juni dieses Jahres den Ausschluss vollständig
betreuter Menschen von EU- und Bundestagswahlen abgeschafft hat, müsse
auch der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen neu bewertet werden. „Der
Bundestag gesteht allen volljährigen Personen das Wahlrecht zu,
unabhängig davon ob sie einsichts- und urteilsfähig sind. Spätestens
seit diesem Gesetz wäre es absurd, Personen, die zweifelsfrei einsichts-
und urteilsfähig sind, das Wahlrecht vorzuenthalten“, so Heußner.
Politisch ist nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. eine Absenkung des
Wahlalters auf 16 Jahre für Wahlen auf allen politischen Ebenen
überfällig. „In elf Bundesländern können 16-Jährige sich an
Kommunalwahlen beteiligen, in vier Ländern an Landtagswahlen. Es gibt
keinen plausiblen Grund, ihnen das Wahlrecht für die EU- oder
Bundestagswahlen vorzuenthalten“, so Nicola Quarz, Juristin bei Mehr
Demokratie e.V.
Für eine Wahlalterabsenkung spreche nach Ansicht von Mehr Demokratie
auch, die Erstwahl möglichst in die Schulzeit zu legen. Jugendliche
könnten dann intensiver auf ihre erste Wahl vorbereitet werden. „Je eher
Jugendliche die Demokratie erleben und einüben, umso mehr werden sie
demokratischen Prozessen vertrauen“, so Beck abschließend.
Hinweis für die Redaktionen/Einladung:
Foto- und Pressetermin zur Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde
am Montag, 23. Dezember 2019, 12 Uhr, vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe. Vor Ort werden sein: Prof. Dr. Hermann Heußner, Prof. Dr.
Arne Pautsch, Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher, Nicola Quarz, Juristin
bei Mehr Demokratie, sowie Jugendliche, die für ihr Wahlrecht eintreten.
Presse-Hintergrundinformation:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/19_12_19_Presse-Info_Hintergrundpapier_Verfassungsbeschwerde_Wahlrecht_U18.pdf
Ausführlicher Aufsatz von Heußner/Pautsch:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-12-10_Heussner__Pautsch__Aufsatz_Wahlrechtsausschluss_17-J._bei_EU-Wahl.pdf
Die komplette Beschwerdeschrift (Achtung, erst ab 23. Dezember 2019):
https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlpruefungsbeschwerde-wahlalter/
Bei Rückfragen:
§Prof. Dr. Hermann Heußner: 0561-18825
§Prof. Dr. Arne Pautsch: 0175-62 52 282
§Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V.: 0172-7 962 982
§Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie e.V.: 01577-23 89 35 2
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Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin, Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
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