[MD Presse] PM Jugendliche ziehen für U18-Wahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Do Dez 19 15:37:46 CET 2019


Wahlprüfungsbeschwerde: 16- und 17-Jährige an EU-Wahlen beteiligen

+++ Jugendliche ziehen für U18-Wahlrecht vor das 
Bundesverfassungsgericht +++

Der Verein Mehr Demokratie zieht gemeinsam mit 14 Jugendlichen vor das 
Bundesverfassungsgericht, um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige 
durchzusetzen. Dies soll mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die 
EU-Wahl erreicht werden. Als Prozessbevollmächtigte konnten die 
Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch gewonnen werden. Zuvor 
hatten die Jugendlichen Einspruch beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom 
26. Mai dieses Jahres eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch 
nicht wählen durften. Diese Einsprüche sind vom Bundestag am 24. Oktober 
dieses Jahres abgewiesen worden. Damit eröffnet sich der Weg einer 
Wahlprüfungsbeschwerde. „Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem 
demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und 
sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu 
nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr 
Demokratie.

„Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei Wahlen zum Europäischen 
Parlament ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Zu diesem Schluss 
kommen Heußner und Pautsch in ihrer rechtlichen Argumentation. Das 
Grundgesetz lege zwar ein Wahlalter von 18 Jahren fest, dies gelte aber 
ausdrücklich nur für Bundestagswahlen. Für EU-Wahlen sehe das 
Grundgesetz keine Alterseinschränkung vor. „Entscheidend dafür, ob 
jemand wählen darf oder nicht, ist seine Einsichts- und 
Urteilsfähigkeit. Die kann bei 16- und 17-Jährigen vorausgesetzt 
werden“, so Heußner.

Jugendlichen ohne verfassungsrechtliche Grundlage das Wahlrecht 
vorzuenthalten, verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte 
Demokratieprinzip. „Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf 
demokratische Teilhabe. Eine Gesellschaft braucht gute Gründe, dies zu 
verweigern. Für 16- und 17-Jährige lassen sich solche Gründe nicht 
finden“, so Pautsch. Auch sei es aus politischen Gründen fatal, 
Jugendliche nicht wählen zu lassen, da sie vor dem Hintergrund der 
demografischen Entwicklung zunehmend zur Minderheit werden, deren 
Belange unzureichend repräsentiert werden.

Nachdem der Bundestag im Juni dieses Jahres den Ausschluss vollständig 
betreuter Menschen von EU- und Bundestagswahlen abgeschafft hat, müsse 
auch der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen neu bewertet werden. „Der 
Bundestag gesteht allen volljährigen Personen das Wahlrecht zu, 
unabhängig davon ob sie einsichts- und urteilsfähig sind. Spätestens 
seit diesem Gesetz wäre es absurd, Personen, die zweifelsfrei einsichts- 
und urteilsfähig sind, das Wahlrecht vorzuenthalten“, so Heußner.

Politisch ist nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. eine Absenkung des 
Wahlalters auf 16 Jahre für Wahlen auf allen politischen Ebenen 
überfällig. „In elf Bundesländern können 16-Jährige sich an 
Kommunalwahlen beteiligen, in vier Ländern an Landtagswahlen. Es gibt 
keinen plausiblen Grund, ihnen das Wahlrecht für die EU- oder 
Bundestagswahlen vorzuenthalten“, so Nicola Quarz, Juristin bei Mehr 
Demokratie e.V.

Für eine Wahlalterabsenkung spreche nach Ansicht von Mehr Demokratie 
auch, die Erstwahl möglichst in die Schulzeit zu legen. Jugendliche 
könnten dann intensiver auf ihre erste Wahl vorbereitet werden. „Je eher 
Jugendliche die Demokratie erleben und einüben, umso mehr werden sie 
demokratischen Prozessen vertrauen“, so Beck abschließend.

Hinweis für die Redaktionen/Einladung:

Foto- und Pressetermin zur Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde

am Montag, 23. Dezember 2019, 12 Uhr, vor dem Bundesverfassungsgericht 
in Karlsruhe. Vor Ort werden sein: Prof. Dr. Hermann Heußner, Prof. Dr. 
Arne Pautsch, Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher, Nicola Quarz, Juristin 
bei Mehr Demokratie, sowie Jugendliche, die für ihr Wahlrecht eintreten.

Presse-Hintergrundinformation: 
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/19_12_19_Presse-Info_Hintergrundpapier_Verfassungsbeschwerde_Wahlrecht_U18.pdf

Ausführlicher Aufsatz von Heußner/Pautsch: 
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-12-10_Heussner__Pautsch__Aufsatz_Wahlrechtsausschluss_17-J._bei_EU-Wahl.pdf

Die komplette Beschwerdeschrift (Achtung, erst ab 23. Dezember 2019): 
https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlpruefungsbeschwerde-wahlalter/

Bei Rückfragen:

§Prof. Dr. Hermann Heußner: 0561-18825

§Prof. Dr. Arne Pautsch: 0175-62 52 282

§Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V.: 0172-7 962 982

§Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie e.V.: 01577-23 89 35 2

-- 
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin, Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
presse at mehr-demokratie.de
Tel.: + 49 30/420 823 70 Mobil: +49 178/816 30 17

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Eintragung im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht Bonn. Registernummer: VR 5707

geschäftsführender Bundesvorstand: Roman Huber

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