[MD Presse] PM Grundsatzurteil: Kein pauschales Versammlungsverbot in Bayern!

Susanne Socher susanne.socher at mehr-demokratie.de
Mo Apr 20 11:16:59 CEST 2020


Pressemitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bayern


+++ Großer Erfolg für die Demokratie +++
Höchstrichterliche Entscheidung für die Versammlungsfreiheit in Bayern

München, 17.04.2020. Einen großen Erfolg für die Demokratie konnten 
heute die Initiatoren ÖDP - Stadtverband München, Mehr Demokratie e.V. - 
Bayern und der Omnibus für direkte Demokratie erringen. Der Bayerische 
Verwaltungsgerichtshof entschied nach einem Eilantrag, das Versammlungen 
nicht pauschal abgelehnt werden dürfen. Es gelte im konkreten Einzelfall 
die maßgeblichen Umstände hinreichend und nachvollziehbar zu 
berücksichtigen. Damit bekommen bayernweit Initiativen wieder die 
Möglichkeit, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und ihre 
Anliegen unter bestimmten Voraussetzungen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Versammlungsfreiheit ermöglichen

Dank dieses Urteils konnte am heutigen Freitag auf dem Marienplatz in 
München die kleine Versammlung „Lesen für die Demokratie“ stattfinden, 
bei der zwölf Teilnehmer:innen unter Berücksichtigung des 
Mindestabstandes aus dem Grundgesetz lasen und so ein Zeichen gegen das 
pauschale Versammlungsverbot setzten. „Die Versammlungsfreiheit ist ein 
elementarer Baustein unserer Demokratie. Versammlungen und 
Demonstrationen sollten zugelassen werden, wenn das Infektionsrisiko 
durch Schutzmaßnahmen so gering gehalten werden kann, wie durch die 
Anweisungen für den öffentlichen Raum.“, so Susanne Socher, 
Geschäftsführerin des Landesverbandes Mehr Demokratie Bayern, 
„Demokratie und Zivilgesellschaft dürften durch das Corona-Virus keinen 
irreparablen Schaden nehmen.“

Verhältnismäßigkeit herstellen

Nach Ansicht der ÖDP München wurde in einer beispiellosen 
Überbietungsspirale der Länder Maß und Ziel verloren. Unser Anliegen ist 
es, dass wir dies wieder gerade rücken und normalisieren. „Wir haben 
heute mit diesem Urteil die Möglichkeit eröffnet, dass Wirtschaft, 
Kirchen und weitere gesellschaftliche Gruppen Gehör finden und die 
massiven Folgewirkungen artikulieren können. Ich denke da an die vielen 
Menschen, die meist vergessen werden.“, so der Münchner ÖDP–Stadtchef 
Thomas Prudlo.
So wäre bspw. dringend eine Öffnung der sozialen Einrichtungen 
notwendig, um Kinder zu schützen, die ansonsten lebenslange Traumata 
erleiden. Grundsätzlich sollte das Abstandsgebot von 1,5 Meter die 
maßgebliche Leitlinie sein und nicht mehr nachvollziehbare Regelungen.


Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Alle Teilnehmer:innen der heutigen Versammlung trugen dabei eine „Rose 
für Direkte Demokratie“, als Symbol die Menschen auch in der aktuellen 
Situation in die Entscheidungen einzubeziehen: „Wir wollen Mut machen, 
die eigene innere Stimme zu hören, sie ernst zu nehmen und darüber zu 
sprechen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für diese Zeit und erst 
recht für eine sinnerfüllte Zukunft. Ein jeder Mensch, direkt.“, so 
Brigitte Krenkers, Initiatorin und Gesellschafterin des Omnibus für 
direkte Demokratie.


Hintergrund:
Die Demonstration war von der Versammlungsbehörde der Stadt München in 
erster Instanz abgelehnt worden. Ebenso der darauf folgende Widerspruch 
der Initiatoren. Gegen eine positive Entscheidung des Bayerischen 
Verwaltungsgericht legte wiederum das Kreisverwaltungsreferat 
Widerspruch ein. Letztendlich war ein Urteil des Bayerischen 
Verwaltungsgerichtshofs notwendig. Dieser entschied, dass der 
Versammlung stattgegeben werden muss. Folgend der Wortlaut der 
Entscheidung: Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen, 
weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 
(8.v.15.4.2020 - 1 BvR 828/20 - juris) und des erkennenden Senats 
(8.v.9.4.2020 - 20 CE 20.755 - der Antragsgegnerin bekannt) die 
verfassungsrechtlichen Maßgaben des Art. 8 Abs. 1 GG leerzulaufen 
drohen, wenn - wie hier - gegen die Zulässigkeit einer Versammlung 
pauschale Bedenken geltend gemacht werden, die jeder Versammlung 
entgegengehalten werden müssten, ohne dabei die im konkreten Einzelfall 
maßgeblichen Umstände (wie die Örtlichkeit, die voraussichtliche 
Teilnehmerzahl, das Thema und den Inhalt der Versammlung) in 
hinreichender und nachvollziehbarer Weise zu berücksichtigen, und so die 
Demonstration ermöglicht.

Bei Rückfragen:
Thomas Prudlo, ÖDP Stadtvorsitzender, 0174-3965319
Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin Mehr Demokratie in Bayern, 
0170-2414873

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