[MD Presse] PM Grundsatzurteil: Kein pauschales Versammlungsverbot in Bayern!
Susanne Socher
susanne.socher at mehr-demokratie.de
Mo Apr 20 11:16:59 CEST 2020
Pressemitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bayern
+++ Großer Erfolg für die Demokratie +++
Höchstrichterliche Entscheidung für die Versammlungsfreiheit in Bayern
München, 17.04.2020. Einen großen Erfolg für die Demokratie konnten
heute die Initiatoren ÖDP - Stadtverband München, Mehr Demokratie e.V. -
Bayern und der Omnibus für direkte Demokratie erringen. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof entschied nach einem Eilantrag, das Versammlungen
nicht pauschal abgelehnt werden dürfen. Es gelte im konkreten Einzelfall
die maßgeblichen Umstände hinreichend und nachvollziehbar zu
berücksichtigen. Damit bekommen bayernweit Initiativen wieder die
Möglichkeit, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und ihre
Anliegen unter bestimmten Voraussetzungen in die Öffentlichkeit zu tragen.
Versammlungsfreiheit ermöglichen
Dank dieses Urteils konnte am heutigen Freitag auf dem Marienplatz in
München die kleine Versammlung „Lesen für die Demokratie“ stattfinden,
bei der zwölf Teilnehmer:innen unter Berücksichtigung des
Mindestabstandes aus dem Grundgesetz lasen und so ein Zeichen gegen das
pauschale Versammlungsverbot setzten. „Die Versammlungsfreiheit ist ein
elementarer Baustein unserer Demokratie. Versammlungen und
Demonstrationen sollten zugelassen werden, wenn das Infektionsrisiko
durch Schutzmaßnahmen so gering gehalten werden kann, wie durch die
Anweisungen für den öffentlichen Raum.“, so Susanne Socher,
Geschäftsführerin des Landesverbandes Mehr Demokratie Bayern,
„Demokratie und Zivilgesellschaft dürften durch das Corona-Virus keinen
irreparablen Schaden nehmen.“
Verhältnismäßigkeit herstellen
Nach Ansicht der ÖDP München wurde in einer beispiellosen
Überbietungsspirale der Länder Maß und Ziel verloren. Unser Anliegen ist
es, dass wir dies wieder gerade rücken und normalisieren. „Wir haben
heute mit diesem Urteil die Möglichkeit eröffnet, dass Wirtschaft,
Kirchen und weitere gesellschaftliche Gruppen Gehör finden und die
massiven Folgewirkungen artikulieren können. Ich denke da an die vielen
Menschen, die meist vergessen werden.“, so der Münchner ÖDP–Stadtchef
Thomas Prudlo.
So wäre bspw. dringend eine Öffnung der sozialen Einrichtungen
notwendig, um Kinder zu schützen, die ansonsten lebenslange Traumata
erleiden. Grundsätzlich sollte das Abstandsgebot von 1,5 Meter die
maßgebliche Leitlinie sein und nicht mehr nachvollziehbare Regelungen.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Alle Teilnehmer:innen der heutigen Versammlung trugen dabei eine „Rose
für Direkte Demokratie“, als Symbol die Menschen auch in der aktuellen
Situation in die Entscheidungen einzubeziehen: „Wir wollen Mut machen,
die eigene innere Stimme zu hören, sie ernst zu nehmen und darüber zu
sprechen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für diese Zeit und erst
recht für eine sinnerfüllte Zukunft. Ein jeder Mensch, direkt.“, so
Brigitte Krenkers, Initiatorin und Gesellschafterin des Omnibus für
direkte Demokratie.
Hintergrund:
Die Demonstration war von der Versammlungsbehörde der Stadt München in
erster Instanz abgelehnt worden. Ebenso der darauf folgende Widerspruch
der Initiatoren. Gegen eine positive Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgericht legte wiederum das Kreisverwaltungsreferat
Widerspruch ein. Letztendlich war ein Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs notwendig. Dieser entschied, dass der
Versammlung stattgegeben werden muss. Folgend der Wortlaut der
Entscheidung: Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen,
weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(8.v.15.4.2020 - 1 BvR 828/20 - juris) und des erkennenden Senats
(8.v.9.4.2020 - 20 CE 20.755 - der Antragsgegnerin bekannt) die
verfassungsrechtlichen Maßgaben des Art. 8 Abs. 1 GG leerzulaufen
drohen, wenn - wie hier - gegen die Zulässigkeit einer Versammlung
pauschale Bedenken geltend gemacht werden, die jeder Versammlung
entgegengehalten werden müssten, ohne dabei die im konkreten Einzelfall
maßgeblichen Umstände (wie die Örtlichkeit, die voraussichtliche
Teilnehmerzahl, das Thema und den Inhalt der Versammlung) in
hinreichender und nachvollziehbarer Weise zu berücksichtigen, und so die
Demonstration ermöglicht.
Bei Rückfragen:
Thomas Prudlo, ÖDP Stadtvorsitzender, 0174-3965319
Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin Mehr Demokratie in Bayern,
0170-2414873
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