[MD Presse] Fwd: “Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100. Volksbegehren aus
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mi Feb 24 13:18:30 CET 2021
Hallo zusammen,
passend zur Pressemitteilung des Bundesverbands ist eine ähnliche
Pressmitteilung eben auch für den Landesverband NRW veröffentlicht wurden.
Liebe Grüße
Ina Kuhl
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: “Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100.
Volksbegehren aus
Datum: Wed, 24 Feb 2021 13:12:50 +0100 (CET)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 5/2021
24.02.2021
“Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100. Volksbegehren aus
++ 29 Volksbegehren fanden bundesweit in den letzten 10 Jahren statt,
keines in Nordrhein-Westfalen! ++
++ Mehr Demokratie kritisiert hohe Hürden für Volksbegehren in
Nordrhein-Westfalen ++
An diesem Freitag (26.02.) geht mit der Berliner Initiative „Deutsche
Wohnen & Co enteignen“ das bundesweit 100. Volksbegehren an den Start.
Der Landesverband NRW von Mehr Demokratie nimmt dies zum Anlass, um auf
das große Qualitätsgefälle der direktdemokratischen Regelungen in den
Bundesländern aufmerksam zu machen: “Wir sehen dringenden Reformbedarf“,
sagt Achim Wölfel, Leiter des Kölner Landesbüros von Mehr Demokratie.
Die Hürden für Volksbegehren seien in Nordrhein-Westfalen wesentlich zu
hoch, Volksbegehren deshalb praktisch kaum möglich.
Von den insgesamt 100 Volksbegehren fanden gerade einmal drei im
bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen statt, so Wölfel.
Lediglich im Saarland, in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
wurden weniger Volksbegehren ausgelöst. Mehr als jedes fünfte (21)
Volksbegehren wurde in Bayern gestartet, 16 Volksbegehren gab es in
Hamburg, in Brandenburg 14, in Berlin nun 11, in Schleswig-Holstein
sechs, in Thüringen gingen bisher fünf Volksbegehren an den Start, in
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils vier.
In Niedersachsen gab es wie in Nordrhein-Westfalen nur drei Verfahren.
Erreicht ein Volksbegehren das notwendige Unterschriftenquorum und lehnt
das Landesparlament das Volksbegehren inhaltlich ab, gelangt das
Verfahren in die nächste Stufe: Es kommt zum Volksentscheid. Aus den
bislang 100 Volksbegehren entstanden bundesweit bisher 24
Volksentscheide. In Nordrhein-Westfalen gab es noch keinen einzigen
Volksentscheid. Ursache hierfür seien laut Wölfel die hohen Hürden für
Volksbegehren. Mehr Demokratie fordert deshalb eine Absenkung der
Unterschriftenhürde, die Abschaffung des sogenannten Beteiligungsquorums
sowie die Möglichkeit, auch finanzwirksame Fragestellungen mit einem
Volksbegehren aufzugreifen.
Neben dem Instrument des Volksbegehrens gibt es in Nordrhein-Westfalen
auch die Möglichkeit einer sogenannten Volksinitiative. Eine
Volkinitiative ist im Gegensatz zu einem Volksbegehren unverbindlich,
das bedeutet der Landtag muss sich zwar mit dem Anliegen der Initiative
befassen, bei einer Ablehnung kommt es jedoch nicht zum Volksentscheid.
Für Volksinitiativen gelten niedrigere Anforderungen als für Volksbegehren.
Weiterführende Informationen:
1. Liste aller bisherigen Volksbegehren:
https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/bisherige-volksbegehren/
2. Unsere Forderungen für NRW:
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/volksentscheid/was-wir-wollen/
--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c 50667 Köln
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