[MD Presse] Schon wieder Ärger mit Kostenschätzung bei Bürgerbegehren
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Fr Sep 17 15:04:43 CEST 2021
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Ina Kuhl
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Betreff: Schon wieder Ärger mit Kostenschätzung bei Bürgerbegehren
Datum: Fri, 17 Sep 2021 15:00:54 +0200 (CEST)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 19/2021
17.9.21
Schon wieder Ärger mit Kostenschätzung bei Bürgerbegehren
++ Verwaltung in Niederkrüchten lässt Initiative warten ++
+++ Mehr Demokratie fordert: Streicht die Kostenschätzung! +++
Was kostet ein Bürgerbegehren eine Kommune im Erfolgsfall? Wieder einmal
wird diese Frage für eine Bürgerinitiative in Nordrhein-Westfalen
derzeit zum Problem. Die Initiative aus Niederkrüchten wartet bereits
seit knapp 12 Wochen auf ihre Kostenschätzung. Ohne die Kostenschätzung
darf sie nicht mit der Unterschriftensammlung beginnen. Gegenstand des
Bürgerbegehrens ist der Erhalt eines Freibades. Es ist bereits der
vierte Fall in diesem Jahr, bei dem die Kostenschätzung für Probleme
sorgt. „Gut gemeint bedeutet eben nicht gut gemacht. Anstatt einen
Dialog über die Kosten in der Bevölkerung anzustoßen, hängt das Thema so
wochenlang in der Luft. Das führt zu Frustration bei Initiative und
Menschen und zu Mehrarbeit bei der Verwaltung. Wir fordern deshalb
endlich eine Streichung der Kostenschätzung“, so Achim Wölfel, Leiter
des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW.
Anfang des Jahres wurde ein Bürgerbegehren in Mettmann mit der
Begründung für unzulässig erklärt, dass es die Kostenschätzung nicht
ausreichend abgebildet habe. In Bochum musste der Radentscheid seine
Unterschriftensammlung erneut starten. Die Kostenschätzung der Stadt
konnte wegen ihres Umfangs von vier Seiten nicht komplett auf der
Unterschriftenliste dargestellt werden. In Essen war erst ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nötig, damit die Stadtverwaltung eine
Kostenschätzung erstellte. Jetzt steht wieder eine Initiative in den
Startlöchern, um Unterschriften zu sammeln, und wird von dieser
Formalität ausgebremst. „Schon die Beispiele nur aus diesem Jahr zeigen
eindrücklich, dass die Pflicht zur Kostenschätzung abgeschafft werden
sollte“, so Wölfel weiter. Die Debatte über die Kosten eines
Bürgerbegehrens gehöre in die öffentliche Diskussion, nicht auf die
Unterschriftenliste.
Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine
Kostenschätzung enthalten, welche von der jeweiligen Verwaltung erstellt
wird. Zuvor mussten Initiativen die Kostenschätzung noch selbst
erstellen. Was zunächst als Entlastung für Bürgerinitiativen gedacht
war, stellte sich jedoch schnell als zusätzliche Hürde heraus. So gibt
es seit Einführung der Kostenschätzung immer wieder Probleme mit dieser.
Mehr Demokratie fordert deshalb, die Kostenschätzung als Anforderung an
Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist dabei
das Bundesland Bayern. „Kein Bundesland hat so viel Erfahrung mit
Bürgerbegehren wie Bayern, rund ein Drittel aller Bürgerbegehren
deutschlandweit findet dort statt. Eine Kostenschätzung braucht es dort
jedoch nicht. Daran sollten wir uns auch in NRW orientieren“, erklärt
Wölfel.
Weiterführende Informationen:
1. Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren
in Essen abgeben:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/
2. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren-in-essen/
3. Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren als im
Vorjahr:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/corona-bremst-buergerbegehren-deutlich-weniger-verfahren-als-im-vorjahr/
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Ina Kuhl
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