[MD Presse] PM: Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Di Feb 1 10:49:55 CET 2022


Hallo zusammen,

folgende Pressemitteilung hat der Landesverband NRW soeben verschickt.

Viele Grüße
Ina Kuhl



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 	Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: 
Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz
Datum: 	Tue, 1 Feb 2022 10:41:46 +0100 (CET)
Von: 	Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: 	ina.kuhl at mehr-demokratie.de



Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 3/22
1.2.22

Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: 
Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz +++ Möglichkeit zur Vorprüfung 
von Bürgerbegehren wird rege genutzt +++ +++ Initiativen beklagen 
mangelnde Unterstützung der Verwaltung für Bürgerbegehren +++
Eine von Mehr Demokratie erstellte Auswertung zur Vorprüfung von 
Bürgerbegehren in NRW ergab, dass Bürgerinitiativen das Verfahren zwar 
überwiegend positiv bewerten, es aus deren Sicht aber auch noch 
Verbesserungsbedarf gibt. Seit Mai 2019 können die Initiatoren eines 
Bürgerbegehrens dieses bereits vor Beginn einer aufwändigen 
Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit prüfen lassen. Mit dieser 
Gesetzesänderung soll die Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren reduziert 
werden. „Unsere Auswertung zeigt, dass die Einführung der Vorprüfung ein 
sinnvoller Schritt zur Verbesserung der direkten Demokratie in 
Nordrhein-Westfalen war. Initiativen nutzen die Vorprüfung rege, 
vielfach wünschen sie sich aber noch mehr Unterstützung von der 
Verwaltung bei Verfahrensfragen“ so Achim Wölfel, Leiter des 
NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie.
Für die Bilanz zur Vorprüfung von Bürgerbegehren hat Mehr Demokratie 
rund 90 Initiativen kontaktiert, die seit Inkrafttreten der Reform im 
Mai 2019 ein Bürgerbegehren in NRW gestartet haben. Die Befragung ergab, 
dass etwa die Hälfte der Initiativen die Vorprüfung in Anspruch genommen 
hat. Ebenfalls rund 50 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der 
Vorprüfung zu sein, unabhängig davon, ob das eigene Bürgerbegehren für 
zulässig erklärt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten äußerte negative 
Erfahrungen mit der Vorprüfung. So wurde etwa die Beratung durch die 
Verwaltung im Rahmen der Vorprüfung kritisiert: Nur etwa die Hälfte der 
Initiativen gab an, dass eine Beratung überhaupt stattgefunden habe. 
Wölfel habe diese Rückmeldung nicht überrascht: „Wir beobachten leider 
regelmäßig, dass Kommunen die Beratung bei Bürgerbegehren nicht 
ausreichend leisten können. Dafür fehlen häufig schlicht Personal und 
Knowhow. Wir fordern deshalb eine zentrale Stelle beim Land, die 
Initiativen berät“, so Wölfel weiter. Bislang fülle laut Wölfel Mehr 
Demokratie notgedrungen diese Lücke aus. Eigentlich sei das aber eine 
staatliche Aufgabe. Vorbild für eine solche Beratungsstelle könnte der 
Landesdatenschutzbeauftragte NRW sein.
Die Vorprüfung kann von den Vertretungsberechtigten eines 
Bürgerbegehrens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung 
beantragt werden. Laut Gemeindeordnung müssen dem Antrag die 
Unterschriften der Vertretungsberechtigten sowie von 25 Unterstützern 
beigefügt werden. Wurde eine Vorprüfung beantragt, ist die Verwaltung 
dazu verpflichtet das Bürgerbegehren auf formelle Zulässigkeit zu 
prüfen. Es wird also – in der Regel vor Beginn der 
Unterschriftensammlung – überprüft, ob Fragestellung, Begründung, 
Gegenstand usw. zulässig sind. Werden formelle Mängel entdeckt, können 
diese im Idealfall frühzeitig behoben werden.
In NRW liegt der Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren bei etwa einem 
Drittel der insgesamt eingeleiteten Verfahren. Seit der Einführung 
kommunaler Bürgerbegehren im Jahr 1994 wurden 299 der insgesamt 926 
Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2021 wurden rund 19 
Prozent der Verfahren aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig 
erklärt. Bevor die Vorprüfung in NRW eingeführt wurde, gab es bereits 
ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen.


Weiterführende Informationen: 1. Drei Jahre Vorprüfung – eine 
Zwischenbilanz: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz 
2. Pressemitteilung: Bürgerbegehrensbilanz 2021: Trotz Corona rege 
Nutzung direkter Demokratie: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/buergerbegehrensbilanz-2021-trotz-corona-rege-nutzung-direkter-demokratie 
3. Pressemitteilung: Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/vorpruefung-fuer-buergerbegehren-kommt 


-- 
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
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