[MD Presse] PM: Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Di Feb 1 10:49:55 CET 2022
Hallo zusammen,
folgende Pressemitteilung hat der Landesverband NRW soeben verschickt.
Viele Grüße
Ina Kuhl
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren:
Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz
Datum: Tue, 1 Feb 2022 10:41:46 +0100 (CET)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 3/22
1.2.22
Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren:
Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz +++ Möglichkeit zur Vorprüfung
von Bürgerbegehren wird rege genutzt +++ +++ Initiativen beklagen
mangelnde Unterstützung der Verwaltung für Bürgerbegehren +++
Eine von Mehr Demokratie erstellte Auswertung zur Vorprüfung von
Bürgerbegehren in NRW ergab, dass Bürgerinitiativen das Verfahren zwar
überwiegend positiv bewerten, es aus deren Sicht aber auch noch
Verbesserungsbedarf gibt. Seit Mai 2019 können die Initiatoren eines
Bürgerbegehrens dieses bereits vor Beginn einer aufwändigen
Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit prüfen lassen. Mit dieser
Gesetzesänderung soll die Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren reduziert
werden. „Unsere Auswertung zeigt, dass die Einführung der Vorprüfung ein
sinnvoller Schritt zur Verbesserung der direkten Demokratie in
Nordrhein-Westfalen war. Initiativen nutzen die Vorprüfung rege,
vielfach wünschen sie sich aber noch mehr Unterstützung von der
Verwaltung bei Verfahrensfragen“ so Achim Wölfel, Leiter des
NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie.
Für die Bilanz zur Vorprüfung von Bürgerbegehren hat Mehr Demokratie
rund 90 Initiativen kontaktiert, die seit Inkrafttreten der Reform im
Mai 2019 ein Bürgerbegehren in NRW gestartet haben. Die Befragung ergab,
dass etwa die Hälfte der Initiativen die Vorprüfung in Anspruch genommen
hat. Ebenfalls rund 50 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der
Vorprüfung zu sein, unabhängig davon, ob das eigene Bürgerbegehren für
zulässig erklärt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten äußerte negative
Erfahrungen mit der Vorprüfung. So wurde etwa die Beratung durch die
Verwaltung im Rahmen der Vorprüfung kritisiert: Nur etwa die Hälfte der
Initiativen gab an, dass eine Beratung überhaupt stattgefunden habe.
Wölfel habe diese Rückmeldung nicht überrascht: „Wir beobachten leider
regelmäßig, dass Kommunen die Beratung bei Bürgerbegehren nicht
ausreichend leisten können. Dafür fehlen häufig schlicht Personal und
Knowhow. Wir fordern deshalb eine zentrale Stelle beim Land, die
Initiativen berät“, so Wölfel weiter. Bislang fülle laut Wölfel Mehr
Demokratie notgedrungen diese Lücke aus. Eigentlich sei das aber eine
staatliche Aufgabe. Vorbild für eine solche Beratungsstelle könnte der
Landesdatenschutzbeauftragte NRW sein.
Die Vorprüfung kann von den Vertretungsberechtigten eines
Bürgerbegehrens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
beantragt werden. Laut Gemeindeordnung müssen dem Antrag die
Unterschriften der Vertretungsberechtigten sowie von 25 Unterstützern
beigefügt werden. Wurde eine Vorprüfung beantragt, ist die Verwaltung
dazu verpflichtet das Bürgerbegehren auf formelle Zulässigkeit zu
prüfen. Es wird also – in der Regel vor Beginn der
Unterschriftensammlung – überprüft, ob Fragestellung, Begründung,
Gegenstand usw. zulässig sind. Werden formelle Mängel entdeckt, können
diese im Idealfall frühzeitig behoben werden.
In NRW liegt der Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren bei etwa einem
Drittel der insgesamt eingeleiteten Verfahren. Seit der Einführung
kommunaler Bürgerbegehren im Jahr 1994 wurden 299 der insgesamt 926
Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2021 wurden rund 19
Prozent der Verfahren aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig
erklärt. Bevor die Vorprüfung in NRW eingeführt wurde, gab es bereits
ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen.
Weiterführende Informationen: 1. Drei Jahre Vorprüfung – eine
Zwischenbilanz:
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz
2. Pressemitteilung: Bürgerbegehrensbilanz 2021: Trotz Corona rege
Nutzung direkter Demokratie:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/buergerbegehrensbilanz-2021-trotz-corona-rege-nutzung-direkter-demokratie
3. Pressemitteilung: Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/vorpruefung-fuer-buergerbegehren-kommt
--
Ina Kuhl
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