[MD Presse] PM Kommunale Bürgerbegehren sind in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Di Feb 22 14:50:44 CET 2022


Medien-Mitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein

22.02.2022


Mehr als 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiierte Verfahren
+++ Kommunale Bürgerbegehren sind in Schleswig-Holstein eine 
Erfolgsgeschichte +++

Bürgerbegehren werden in Schleswig-Holstein rege genutzt – das ergibt 
die von Mehr Demokratie e.V. durchgeführte Auswertung aller 
Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein seit der Einführung 1990. Grund für 
die lebendige Praxis seien auch die von Bürgerinnen und Bürgern per 
Volksinitiative angestoßenen Reformen.

Dazu erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie 
e.V. Schleswig-Holstein: „Die direkte Demokratie in Schleswig-Holstein 
hat sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen. Anstatt sich über die 
Politik zu ärgern, können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden – 
und nicht selten bleiben die Menschen im Anschluss auch 
kommunalpolitisch aktiv. Bürgerbegehren ermöglichen so eine lebendige 
Demokratie vor Ort, sie stärken das Bewusstsein der Teilhabe und die 
Identifikation der Bürger mit den Belangen ihres Wohnortes.“

Seit Einführung des Bürgerentscheides in Schleswig-Holstein gab es 565 
Verfahren, davon wurden 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiiert und 
65 durch den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat.

•    Hauptthemen bisher waren Wirtschaft/Energie/Mobilfunk mit 27 
Prozent, Sozialeinrichtungen wie Schulen/Kitas/Bäder mit 19 Prozent, 
öffentliche Einrichtungen zur Infrastruktur und Versorgung mit 17 
Prozent und Verkehrsprojekte mit 13 Prozent aller Verfahren. Aktuell 
stehen aber Bürgerentscheide zu Klimaschutzthemen ganz vorne.
•    Von 388 Verfahren, die durch Unterschriften oder Ratsbeschluss 
entscheidungsreif waren, führten 250 zu einem Erfolg durch 
Bürgerentscheid oder Ratsbeschluss. 138 dagegen waren nicht erfolgreich.
•    Es wurden 127 Verfahren für unzulässig erklärt. Bis zur Reform 2013 
waren davon 32 Prozent betroffen. Nach der Reform, die der Landtag nach 
einer erfolgreichen Volksinitiative von Mehr Demokratie beschloss, waren 
nur noch 11 Prozent unzulässig. Die Reform war also diesbezüglich ein 
Erfolg.
•    Darüber hinaus führt die Möglichkeit ein Bürgerbegehren initiieren 
zu können, bereits in vielen Fällen zu einem sensibleren Umgang mit der 
frühen Beteiligung der Öffentlichkeit oder zu der Bereitschaft, schon im 
Vorfeld Kompromisse zu finden.

Trotzdem muss nach Ansicht von Mehr Demokratie an einer Stelle noch 
nachgebessert werden. Die bei der Reform 2013 verabredete Änderung, dass 
die Kommunen vor dem Bürgerbegehren eine Kostenschätzung erstellen 
müssen, erweist sich immer wieder als Hindernis. Ein Problem sei unter 
anderem, dass Kommunen die Vorlage zeitlich so lange verschleppen bis 
die Entscheidung schon gefallen ist. Nach Ansicht des Fachverbandes wäre 
es ausreichend, die Kostenschätzung erst mit den Abstimmungsunterlagen 
vorzulegen, wenn es tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt. Diese 
Regelung gilt beispielsweise in Rheinland-Pfalz. Alternativ könne auch 
ganz auf die Kostenschätzung verzichtet werden, wie es beispielsweise in 
Bayern, Niedersachsen und Hamburg der Fall ist.

-- 
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
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