[MD Presse] PM Kommunale Bürgerbegehren sind in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Di Feb 22 14:50:44 CET 2022
Medien-Mitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein
22.02.2022
Mehr als 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiierte Verfahren
+++ Kommunale Bürgerbegehren sind in Schleswig-Holstein eine
Erfolgsgeschichte +++
Bürgerbegehren werden in Schleswig-Holstein rege genutzt – das ergibt
die von Mehr Demokratie e.V. durchgeführte Auswertung aller
Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein seit der Einführung 1990. Grund für
die lebendige Praxis seien auch die von Bürgerinnen und Bürgern per
Volksinitiative angestoßenen Reformen.
Dazu erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie
e.V. Schleswig-Holstein: „Die direkte Demokratie in Schleswig-Holstein
hat sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen. Anstatt sich über die
Politik zu ärgern, können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden –
und nicht selten bleiben die Menschen im Anschluss auch
kommunalpolitisch aktiv. Bürgerbegehren ermöglichen so eine lebendige
Demokratie vor Ort, sie stärken das Bewusstsein der Teilhabe und die
Identifikation der Bürger mit den Belangen ihres Wohnortes.“
Seit Einführung des Bürgerentscheides in Schleswig-Holstein gab es 565
Verfahren, davon wurden 500 durch Bürgerinnen und Bürger initiiert und
65 durch den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat.
• Hauptthemen bisher waren Wirtschaft/Energie/Mobilfunk mit 27
Prozent, Sozialeinrichtungen wie Schulen/Kitas/Bäder mit 19 Prozent,
öffentliche Einrichtungen zur Infrastruktur und Versorgung mit 17
Prozent und Verkehrsprojekte mit 13 Prozent aller Verfahren. Aktuell
stehen aber Bürgerentscheide zu Klimaschutzthemen ganz vorne.
• Von 388 Verfahren, die durch Unterschriften oder Ratsbeschluss
entscheidungsreif waren, führten 250 zu einem Erfolg durch
Bürgerentscheid oder Ratsbeschluss. 138 dagegen waren nicht erfolgreich.
• Es wurden 127 Verfahren für unzulässig erklärt. Bis zur Reform 2013
waren davon 32 Prozent betroffen. Nach der Reform, die der Landtag nach
einer erfolgreichen Volksinitiative von Mehr Demokratie beschloss, waren
nur noch 11 Prozent unzulässig. Die Reform war also diesbezüglich ein
Erfolg.
• Darüber hinaus führt die Möglichkeit ein Bürgerbegehren initiieren
zu können, bereits in vielen Fällen zu einem sensibleren Umgang mit der
frühen Beteiligung der Öffentlichkeit oder zu der Bereitschaft, schon im
Vorfeld Kompromisse zu finden.
Trotzdem muss nach Ansicht von Mehr Demokratie an einer Stelle noch
nachgebessert werden. Die bei der Reform 2013 verabredete Änderung, dass
die Kommunen vor dem Bürgerbegehren eine Kostenschätzung erstellen
müssen, erweist sich immer wieder als Hindernis. Ein Problem sei unter
anderem, dass Kommunen die Vorlage zeitlich so lange verschleppen bis
die Entscheidung schon gefallen ist. Nach Ansicht des Fachverbandes wäre
es ausreichend, die Kostenschätzung erst mit den Abstimmungsunterlagen
vorzulegen, wenn es tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt. Diese
Regelung gilt beispielsweise in Rheinland-Pfalz. Alternativ könne auch
ganz auf die Kostenschätzung verzichtet werden, wie es beispielsweise in
Bayern, Niedersachsen und Hamburg der Fall ist.
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Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
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