[MD Presse] Demokratisches Fairplay bei Bürgerbegehren in Mönchengladbach
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
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Mi Jan 12 16:29:51 CET 2022
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Ina Kuhl
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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 1/22
12.1.22
Demokratisches Fairplay bei Bürgerbegehren in Mönchengladbach
+++ Stadtrat beschließt wegen Corona einstimmig Fristverlängerung +++
Der Mönchengladbacher Stadtrat hat gestern (11.1.) in einer kurzfristig
einberufenen Sondersitzung einstimmig eine Fristverlängerung um 12 Tage
für ein laufendes Bürgerbegehren beschlossen. Die Fristverlängerung
wurde mit den erneut geltenden Kontaktbeschränkungen begründet, die eine
Unterschriftensammlung erschweren. Das Bürgerbegehren hat zum Ziel die
Schließung zweier Hauptschulen in Mönchengladbach zu verhindern. „Die
Fristen für Bürgerbegehren sind in Nordrhein-Westfalen ohnehin zu knapp
bemessen. Die Corona-Pandemie erschwert Unterschriftensammlungen
zusätzlich. Mit Blick auf die demokratische Kultur ist es sehr zu
begrüßen, dass der Stadtrat sich einmütig für eine Fristverlängerung
ausgesprochen hat. Dieses Beispiel darf gerne auch in anderen Städten
und Gemeinden Schule machen“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros
NRW von Mehr Demokratie.
Ein vorheriger Antrag auf Fristverlängerung wurde im Dezember vom
Stadtrat aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da weder eine vom Parlament
festgestellte epidemische Lage noch Kontaktbeschränkungen bestanden. Da
letztere seit Ende Dezember wieder gelten, hatte der Stadtrat die
Möglichkeit einer Ermessungsentscheidung. Die verlängerte Frist zur
Unterschriftensammlung endet am 9. Februar. Bis dahin müssen etwa 8.300
gültige Unterschriften vorliegen, damit das Bürgerbegehren zulässig ist.
Lehnt der Stadtrat das Bürgerbegehren ab, findet innerhalb von drei
Monaten nach Beschluss des Stadtrats ein Bürgerentscheid statt.
Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten, müssen
innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eingereicht werden. Diese beträgt
in NRW sechs Wochen oder drei Monate, je nachdem, ob der Beschluss einer
Bekanntmachung bedarf. Fristverlängerungen waren bislang gesetzlich
nicht vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Juli 2020 in der
Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein
Passus eingefügt, der eine einmalige Fristverlängerung bei sogenannten
kassierenden Bürgerbegehren ermöglicht. Dabei darf die Frist maximal um
sechs Wochen verlängert werden. Die Voraussetzung ist, dass entweder
eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt wurde oder
die Unterschriftensammlung durch eine Katastrophe oder vergleichbare
Umstände höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Einen
entsprechenden Antrag auf Fristverlängerung müssen die
Vertretungsberechtigten beim Stadtrat stellen.
Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Bürgerbegehren in der Corona-Pandemie: Befristung
bedroht Bürgerbegehren:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/befristung-bedroht-buergerbegehren-kommunalministerium-gefragt
2. Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
in NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000573
--
Ina Kuhl
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