[MD Presse] Demokratisches Fairplay bei Bürgerbegehren in Mönchengladbach

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mi Jan 12 16:29:51 CET 2022


Hallo Zusammen,

folgende Pressemitteilung hat der Landesverband NRW soeben verschickt.

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Ina Kuhl



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 1/22
12.1.22

Demokratisches Fairplay bei Bürgerbegehren in Mönchengladbach
+++ Stadtrat beschließt wegen Corona einstimmig Fristverlängerung +++

Der Mönchengladbacher Stadtrat hat gestern (11.1.) in einer kurzfristig 
einberufenen Sondersitzung einstimmig eine Fristverlängerung um 12 Tage 
für ein laufendes Bürgerbegehren beschlossen. Die Fristverlängerung 
wurde mit den erneut geltenden Kontaktbeschränkungen begründet, die eine 
Unterschriftensammlung erschweren. Das Bürgerbegehren hat zum Ziel die 
Schließung zweier Hauptschulen in Mönchengladbach zu verhindern. „Die 
Fristen für Bürgerbegehren sind in Nordrhein-Westfalen ohnehin zu knapp 
bemessen. Die Corona-Pandemie erschwert Unterschriftensammlungen 
zusätzlich. Mit Blick auf die demokratische Kultur ist es sehr zu 
begrüßen, dass der Stadtrat sich einmütig für eine Fristverlängerung 
ausgesprochen hat. Dieses Beispiel darf gerne auch in anderen Städten 
und Gemeinden Schule machen“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros 
NRW von Mehr Demokratie.

Ein vorheriger Antrag auf Fristverlängerung wurde im Dezember vom 
Stadtrat aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da weder eine vom Parlament 
festgestellte epidemische Lage noch Kontaktbeschränkungen bestanden. Da 
letztere seit Ende Dezember wieder gelten, hatte der Stadtrat die 
Möglichkeit einer Ermessungsentscheidung. Die verlängerte Frist zur 
Unterschriftensammlung endet am 9. Februar. Bis dahin müssen etwa 8.300 
gültige Unterschriften vorliegen, damit das Bürgerbegehren zulässig ist. 
Lehnt der Stadtrat das Bürgerbegehren ab, findet innerhalb von drei 
Monaten nach Beschluss des Stadtrats ein Bürgerentscheid statt.

Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten, müssen 
innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eingereicht werden. Diese beträgt 
in NRW sechs Wochen oder drei Monate, je nachdem, ob der Beschluss einer 
Bekanntmachung bedarf. Fristverlängerungen waren bislang gesetzlich 
nicht vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Juli 2020 in der 
Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein 
Passus eingefügt, der eine einmalige Fristverlängerung bei sogenannten 
kassierenden Bürgerbegehren ermöglicht. Dabei darf die Frist maximal um 
sechs Wochen verlängert werden. Die Voraussetzung ist, dass entweder 
eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt wurde oder 
die Unterschriftensammlung durch eine Katastrophe oder vergleichbare 
Umstände höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Einen 
entsprechenden Antrag auf Fristverlängerung müssen die 
Vertretungsberechtigten beim Stadtrat stellen.

Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Bürgerbegehren in der Corona-Pandemie: Befristung 
bedroht Bürgerbegehren: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/befristung-bedroht-buergerbegehren-kommunalministerium-gefragt 

2. Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden 
in NRW: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000573

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Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
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