[Presseverteiler] PM Rote Hilfe e.V.: Drohendes Berufsverbot gegen linken Wissenschaftlichen Mitarbeiter in München
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Mo Okt 24 18:22:29 CEST 2016
Drohendes Berufsverbot gegen linken Wissenschaftlichen Mitarbeiter in
München - Gegen die Wiederbelebung des Radikalenerlasses
Seit Wochen verhindert der bayerische Verfassungsschutz die Anstellung
des Kommunikationswissenschaftlers Kerem Schamberger als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität in
München. Grund dafür ist die fehlende 'Genehmigung' des
Verfassungsschutzes für das LMU-Personaldezernat die Anstellung
vorzunehmen. Seit Juli dieses Jahres bleibt der Geheimdienst eine
„Stellungnahme“ schuldig.
Grundlage für das aktuell drohende Berufsverbot gegen unseren Genossen
Kerem Schamberger sind die sogenannten 'Schwarzen Listen', die
auszufüllen von allen BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst in
Sachsen und Bayern verlangt wird. Einer besonderen Überprüfung durch den
Geheimdienst wird unterzogen, wer angibt, beispielsweise der
'Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes' (VVN/BdA), der Linkspartei
oder der Roten Hilfe anzugehören. Diese Fragebögen wurden schon
wiederholt von Grundrechtsorganisationen als grundrechtswidrige Pflicht
zur Selbstdenunziation kritisiert.
Dass das aktuelle faktische Berufsverbot gegen den bekennenden
Antifaschisten Kerem Schamberger ausgerechnet vom sogenannten
'Verfassungsschutz' zu verantworten ist, dessen Verstrickung in die
Mordserie des NSU immer noch nicht aufgeklärt ist, verwundert kaum noch.
In der Vergangenheit konnten staatliche Versuche, die Praxis des
Radikalenerlasses wieder aufleben zu lassen, die tausende von Existenzen
vernichtet und ein Klima der Einschüchterung, des Duckmäusertums und der
Denunziation in der BRD etabliert hat, immer wieder durch eine breite
solidarische Bündnisbewegung zurückgeschlagen werden und hatten
juristisch keinen Bestand. So erklärte der VGH Mannheim im Jahr 2007 das
seit vier Jahren bestehende Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer
Michael Csaszkóczy für grundrechtswidrig. Ihm war unter anderem seine
Mitgliedschaft im Bundesvorstand der Roten Hilfe vorgeworfen worden. Die
beamtenrechtlichen Grundlagen der Berufsverbote fußen auf der
'Gewährbieteklausel', die noch aus dem Nazi-Gesetz 'zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums' vom April 1933 stammt.
Wir fordern das bayrische Innenministerium auf, seine Blockade der
Einstellung Kerem Schambergers unverzüglich zu beenden. Die gesetzlichen
Grundlagen der Berufsverbote müssen endlich beseitigt werden. Die
Betroffenen aus den 1970er Jahren sind zu rehabilitieren und zu
entschädigen.
Unsere Solidarität gilt auch weiterhin allen, die wegen ihres linken
Engagements von Berufsverboten bedroht oder betroffen sind.
H. Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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