[Presseverteiler] PM Rote Hilfe e.V.: Zum Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt: Polizei und Behörden setzen auf Eskalation
buvo-presse at rote-hilfe.de
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Do Jun 15 15:50:02 CEST 2017
Zum Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt:
Polizei und Behörden setzen auf Eskalation
Die Polizei in Hamburg hat für den G20-Gipfel für den siebten und achten
Juli ein Demonstrationsverbot für eine Fläche von über 30
Quadratkilometern erlassen, die sich über die gesamte Innenstadt
erstreckt.
Von der Allgemeinverfügung betroffen ist die Route zwischen Flughafen
und Innenstadt sowie die Stadtteile rund um die Messe und die
Außenalster, wie Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf
Martin Meyer erklärten. Auch rund um die Elbphilharmonie und die
Speicherstadt soll das Demonstrationsverbot zeitweise gelten, da die
Gipfelteilnehmer*innen dort ein Konzert besuchen werden.
Ebenfalls betroffen sind die Camps der Aktivist*innen, die in der
geplanten Form nicht stattfinden könnten, sollte das Verbot Gültigkeit
haben.
„Mit der Allgemeinverfügung wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
faktisch außer Kraft gesetzt. Demonstrant*innen sollen im Vorfeld
abgeschreckt werden, an den vielfältigen Protesten teilzunehmen. Sie ist
ebenfalls ein Angriff auf die Infrastruktur der Gegenproteste. Damit
setzen Polizei und Behörden weiterhin im Vorfeld auf Einschüchterung und
Eskalation. Wir gehen davon aus, dass diese Taktik nicht aufgehen wird
und zehntausende Aktivist*innen Anfang Juli nach Hamburg reisen werden,
um gegen den G20-Gipfel auf die Straße zu gehen.“, erklärt Heiko Lange,
Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Die Verhandlungen über Demonstrationsrouten, Kundgebungen und
Protestcamps laufen bereits seit Monaten. Verschiedene Bündnisse fordern
den Protest in Sicht- und Hörweite des Gipfels, damit der Protest an Ort
und Stelle wahrnehmbar ist.
„Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung gibt es nun die Möglichkeit, auch
juristisch gegen diese zutiefst undemokratische Maßnahme vorzugehen. Die
Rote Hilf e.V. begrüßt die Ankündigung verschiedener Bündnisse und
Demonstrationsanmelder*innen, Klage einzureichen, um die Grundrechte zu
verteidigen und durchzusetzen. Darüber hinaus rufen wir die gesamte
kritische Öffentlichkeit auf, gegen dieses Vorhaben politisch
vorzugehen.“, so Heiko Lange weiter.
Die Rote Hilfe e.V. ist eine bundesweite linke Solidaritäts- und
Schutzorganisation, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit und
gegen Polizeigewalt engagiert.
Um von Repression betroffene Aktivist*innen unterstützen zu können,
führt die Rote Hilfe e.V. eine Spendenkampagne durch.
Gespendet werden kann auf das Sonderkonto der Roten Hilfe e.V. sowie auf
das Konto des Hamburger Ermittlungsausschusses.
Rote Hilfe e.V.: Stichwort „G20“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
EA: Stichwort "ea"
IBAN: DE91200100200045248207
BIC: PBNKDEFFXXX
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Tel: (05 51) 7 70 80 08 Di.+Do. 15-20 Uhr
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