[Presseverteiler] PM: Antifaschist Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar

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Mi Apr 29 22:57:20 CEST 2026


Pressemitteilung:

Antifaschist Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar

Am 28. April 2026 kam Thomas, der im Dresdner Großprozess mit angeklagt 
ist, nach eineinhalbjähriger Untersuchungshaft endlich frei: Das 
Oberlandesgericht (OLG) Dresden räumte ein, es bestehe kein dringender 
Verdacht mehr, dass der Antifaschist an einem vorgeworfenen Angriff 
beteiligt gewesen sei. Grundlage für die Beschuldigung waren bloße 
Mutmaßungen eines Kronzeugen gewesen, die dieser vor mehreren Jahren 
geäußert hatte.

Seit Zielfahnder*innen ihn am 21. Oktober 2024 in Berlin festgenommen 
hatten, war Thomas – auch bekannt als Nanuk – in Untersuchungshaft 
gewesen. Gemeinsam mit Johann, Paul, Henry, Melissa, Tobias und Julian 
steht er seit 25. November 2025 im Dresdner Großprozess vor dem 
Oberlandesgericht. Das Mammutverfahren, das auf weit über 130 
Verhandlungstage bis Sommer 2027 angelegt ist, umfasst eine gewaltige 
Bandbreite an Vorwürfen gegen die Antifaschist*innen: Im Mittelpunkt 
stehen zum einen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand der 
Proteste gegen den NS-verherrlichenden „Tag der Ehre“ in Budapest im 
Februar 2023. Zum anderen führt die Anklageschrift mehrere 
Auseinandersetzungen mit Faschist*innen in verschiedenen Städten – 
hauptsächlich in Sachsen und Thüringen – auf. Um die Angeklagten ebenso 
wie solidarische Antifaschist*innen einzuschüchtern und den medialen 
Diskurs anzuheizen, erhebt die Bundesanwaltschaft in einigen Fällen 
sogar den Vorwurf des versuchten Mordes, was völlig an den Haaren 
herbeigezogen ist.
Gegen die meisten Angeklagten wird nur ein kleiner Teil der Vorwürfe 
erhoben, doch werden alle gemeinsam verhandelt, was den Prozess zeitlich 
und finanziell aufbläht. Als Klammer um alle Vorwürfe hat die 
Bundesanwaltschaft eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB 
konstruiert, was die Verfolgung auch ohne konkreten Nachweis der 
individuellen Beteiligung an einzelnen Vorfällen erleichtert.
Die Beweislage ist äußerst dürftig: Eine zentrale Rolle spielt ein 
Vergewaltiger und Kronzeuge, der durch unglaubwürdige Aussagen die 
Antifaschist*innen belastet und sich damit sowohl weitgehende 
Straffreiheit als auch Schutz und finanzielle Absicherung durch die 
Behörden verschafft hat. Im aktuellen Großprozess vor dem 
Oberlandesgericht Dresden wird er seit mehreren Verhandlungstagen erneut 
als Zeuge vernommen.
Auch im Fall von Nanuk spielten diese Anschuldigungen eine zentrale 
Rolle: Der Hauptvorwurf gegen den Antifaschisten war die Beteiligung an 
einer antifaschistischen Aktion gegen einen Neonazi 2019 in Eisenach. 
Dieser Anklagepunkt beruhte auf einer Mutmaßung des Kronzeugen, die 
dieser vor mehreren Jahren in einem früheren Prozess geäußert hatte. 
Demnach hatte er aus einem Gespräch mit anderen die Vermutung 
abgeleitet, dass es sich bei einem nicht näher genannten Beteiligten um 
Thomas handele. Das reichte den Repressionsorganen für die Festnahme und 
über eineinhalbjährige Untersuchungshaft aus. Bei seiner jetzigen 
Vernehmung räumte der Kronzeuge ein, dass seine Beschuldigung gegen 
Thomas reine Spekulation war.
Daraufhin hatten seine Verteidiger*innen Antonia von der Behrens und 
Einar Aufurth am 21. April beantragt, den Haftbefehl gegen den 
Antifaschisten umgehend aufzuheben. Am 28. April 2026 gab das 
Oberlandesgericht diesem Antrag endlich statt, weil kein dringender 
Tatverdacht für die Beteiligung an dem Angriff mehr bestehe. Damit 
verbleiben im Fall von Thomas einzig die Konstruktion der „Unterstützung 
einer kriminellen Vereinigung“ sowie gemeinsame Kampfsport-Trainings mit 
anderen Angeklagten. Als Haftgrund ist das auch dem OLG Dresden zu dünn.

„Wir freuen uns, dass Thomas endlich frei ist! Diese Entlassung war mehr 
als überfällig“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten 
Hilfe e. V. „Zugleich ist es empörend, auf welcher absurden Grundlage 
Thomas eineinhalb Jahre in Haft war: Einzig aufgrund der haltlosen 
Spekulationen und Anschuldigungen eines Vergewaltigers und Kronzeugen, 
der sich mit immer neuen Fantastereien das Wohlwollen und finanzielle 
Absicherung durch die Behörden erkauft. Der ganze Fall steht 
beispielhaft für die staatliche Verfolgungswut gegen Antifaschist*innen: 
Konkrete Beweise sind nicht nötig, wenn es darum geht, die 
Aktivist*innen mit Verfahren zu überziehen oder sogar zu verhaften.“ 
Abschließend ergänzte Brückner: „Die Freilassung von Thomas kann nur ein 
erster Schritt sein:Wir fordern die sofortige Aufhebung der Haftbefehle 
gegen die beschuldigten Antifaschist*innen in den Großverfahren und ein 
Ende der Kriminalisierung. Freiheit für alle Antifaschist*innen!“

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