[Presseverteiler] PM: Antifaschist Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar
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Mi Apr 29 22:57:20 CEST 2026
Pressemitteilung:
Antifaschist Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar
Am 28. April 2026 kam Thomas, der im Dresdner Großprozess mit angeklagt
ist, nach eineinhalbjähriger Untersuchungshaft endlich frei: Das
Oberlandesgericht (OLG) Dresden räumte ein, es bestehe kein dringender
Verdacht mehr, dass der Antifaschist an einem vorgeworfenen Angriff
beteiligt gewesen sei. Grundlage für die Beschuldigung waren bloße
Mutmaßungen eines Kronzeugen gewesen, die dieser vor mehreren Jahren
geäußert hatte.
Seit Zielfahnder*innen ihn am 21. Oktober 2024 in Berlin festgenommen
hatten, war Thomas – auch bekannt als Nanuk – in Untersuchungshaft
gewesen. Gemeinsam mit Johann, Paul, Henry, Melissa, Tobias und Julian
steht er seit 25. November 2025 im Dresdner Großprozess vor dem
Oberlandesgericht. Das Mammutverfahren, das auf weit über 130
Verhandlungstage bis Sommer 2027 angelegt ist, umfasst eine gewaltige
Bandbreite an Vorwürfen gegen die Antifaschist*innen: Im Mittelpunkt
stehen zum einen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand der
Proteste gegen den NS-verherrlichenden „Tag der Ehre“ in Budapest im
Februar 2023. Zum anderen führt die Anklageschrift mehrere
Auseinandersetzungen mit Faschist*innen in verschiedenen Städten –
hauptsächlich in Sachsen und Thüringen – auf. Um die Angeklagten ebenso
wie solidarische Antifaschist*innen einzuschüchtern und den medialen
Diskurs anzuheizen, erhebt die Bundesanwaltschaft in einigen Fällen
sogar den Vorwurf des versuchten Mordes, was völlig an den Haaren
herbeigezogen ist.
Gegen die meisten Angeklagten wird nur ein kleiner Teil der Vorwürfe
erhoben, doch werden alle gemeinsam verhandelt, was den Prozess zeitlich
und finanziell aufbläht. Als Klammer um alle Vorwürfe hat die
Bundesanwaltschaft eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB
konstruiert, was die Verfolgung auch ohne konkreten Nachweis der
individuellen Beteiligung an einzelnen Vorfällen erleichtert.
Die Beweislage ist äußerst dürftig: Eine zentrale Rolle spielt ein
Vergewaltiger und Kronzeuge, der durch unglaubwürdige Aussagen die
Antifaschist*innen belastet und sich damit sowohl weitgehende
Straffreiheit als auch Schutz und finanzielle Absicherung durch die
Behörden verschafft hat. Im aktuellen Großprozess vor dem
Oberlandesgericht Dresden wird er seit mehreren Verhandlungstagen erneut
als Zeuge vernommen.
Auch im Fall von Nanuk spielten diese Anschuldigungen eine zentrale
Rolle: Der Hauptvorwurf gegen den Antifaschisten war die Beteiligung an
einer antifaschistischen Aktion gegen einen Neonazi 2019 in Eisenach.
Dieser Anklagepunkt beruhte auf einer Mutmaßung des Kronzeugen, die
dieser vor mehreren Jahren in einem früheren Prozess geäußert hatte.
Demnach hatte er aus einem Gespräch mit anderen die Vermutung
abgeleitet, dass es sich bei einem nicht näher genannten Beteiligten um
Thomas handele. Das reichte den Repressionsorganen für die Festnahme und
über eineinhalbjährige Untersuchungshaft aus. Bei seiner jetzigen
Vernehmung räumte der Kronzeuge ein, dass seine Beschuldigung gegen
Thomas reine Spekulation war.
Daraufhin hatten seine Verteidiger*innen Antonia von der Behrens und
Einar Aufurth am 21. April beantragt, den Haftbefehl gegen den
Antifaschisten umgehend aufzuheben. Am 28. April 2026 gab das
Oberlandesgericht diesem Antrag endlich statt, weil kein dringender
Tatverdacht für die Beteiligung an dem Angriff mehr bestehe. Damit
verbleiben im Fall von Thomas einzig die Konstruktion der „Unterstützung
einer kriminellen Vereinigung“ sowie gemeinsame Kampfsport-Trainings mit
anderen Angeklagten. Als Haftgrund ist das auch dem OLG Dresden zu dünn.
„Wir freuen uns, dass Thomas endlich frei ist! Diese Entlassung war mehr
als überfällig“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten
Hilfe e. V. „Zugleich ist es empörend, auf welcher absurden Grundlage
Thomas eineinhalb Jahre in Haft war: Einzig aufgrund der haltlosen
Spekulationen und Anschuldigungen eines Vergewaltigers und Kronzeugen,
der sich mit immer neuen Fantastereien das Wohlwollen und finanzielle
Absicherung durch die Behörden erkauft. Der ganze Fall steht
beispielhaft für die staatliche Verfolgungswut gegen Antifaschist*innen:
Konkrete Beweise sind nicht nötig, wenn es darum geht, die
Aktivist*innen mit Verfahren zu überziehen oder sogar zu verhaften.“
Abschließend ergänzte Brückner: „Die Freilassung von Thomas kann nur ein
erster Schritt sein:Wir fordern die sofortige Aufhebung der Haftbefehle
gegen die beschuldigten Antifaschist*innen in den Großverfahren und ein
Ende der Kriminalisierung. Freiheit für alle Antifaschist*innen!“
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