[MD Presse] PM Verwaltungsgericht Gießen schwächt Beteiligungsmöglichkeiten in hessischen Kommunen. Mehr Demokratie kritisiert Grundsatzurteil gegen Mitbestimmung
Felix Hoffmann
Felix.Hoffmann at mehr-demokratie.de
Fr Mär 2 13:54:09 CET 2018
Pressemitteilung 1/2018
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Hessen
*Verwaltungsgericht Gießen schwächt Beteiligungsmöglichkeiten in
hessischen Kommunen**
Mehr Demokratie kritisiert Grundsatzurteil gegen Mitbestimmung*
Das heute vom Verwaltungsgericht gefällte Urteil zur
Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen schwächt nach Auffassung von
Mehr Demokratie die Partizipationsmöglichkeiten in hessischen Kommunen.
Demnach verstoßen wesentliche Teile der Bürgerbeteiligungssatzung gegen
die hessische Gemeindeordnung. „Wir kritisieren dieses Grundsatzurteil,
das sich gegen Bürgerbeteiligung in hessischen Kommunen richtet“, sagt
Matthias Klarebach, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.
Vorangegangen war eine Anordnung des Regierungspräsidiums ausgewählte
Instrumente dieser Satzung aufzuheben, gegen welche die Stadt Gießen
Klage erhoben hatte.
„Damit schränkt das Verwaltungsgericht Gießen die
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen
ein“, kritisiert Klarebach. Es sei nun die Aufgabe des
Landesgesetzgebers, sich mit der Frage auseinanderzusetzen und
entsprechende Regelungen zu verabschieden, sodass gute Erfahrungen mit
Bürgerbeteiligung auch in den Städten und Gemeinden Hessens erzielt
werden können, so Klarebach weiter. Außerdem sei es wichtig, den Städten
und Gemeinden mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten in ihren eigenen
Mauern zu geben.Gießen verabschiedete 2015 als erste hessische Kommune
eine fortschrittliche Bürgerbeteiligungssatzung.
Rückfragen beantwortet :
Felix Hoffmann
0152-327 095 38
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