[MD Presse] Bündnis Transparentes Hessen: Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit völlig unzureichend
Felix Hoffmann
Felix.Hoffmann at mehr-demokratie.de
Mi Mär 14 10:29:44 CET 2018
Bündnis Transparentes Hessen
Pressemitteilung, 14.03.2018
Open Knowledge Foundation │Mehr Demokratie │ Transparency Deutschland
│Bund der Steuerzahler Hessen│ Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union │dieDatenschützer Rhein Main │ Netzwerk Recherche│
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
*Bündnis Transparentes Hessen: Gesetzentwurf zu Datenschutz und
Informationsfreiheit völlig unzureichend***
***Zivilgesellschaft sieht die im Koalitionsvertrag versprochene
Transparenz nicht erfüllt*
Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit, der am
morgigen Donnerstag im Innen- und Unterausschuss Datenschutz des
Hessischen Landtags behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig
unzureichend. So lautet das Urteil des Bündnisses „Transparentes
Hessen“, das sich für einen besseren Informationszugang von Bürgerinnen
und Bürgern an Verwaltungsinformationen einsetzt. Der Zusammenschluss
zivilgesellschaftlicher Organisationen sieht das im Koalitionsvertrag
versprochene offene und transparente Verwaltungshandeln nicht erfüllt.
„Es ist zwar begrüßenswert, dass sich endlich auch Hessen ein
Informationsfreiheitsgesetz geben will. Von dem Grundsatz, dass amtliche
Informationen von Behörden auf Antrag veröffentlicht werden müssen, ist
in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht viel übrig geblieben“,
kritisiert Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation. Lediglich
ausgewählte Landesbehörden sind dem Gesetzentwurf nach
informationspflichtig. Die Behörden der Städte, Gemeinden und Landkreise
sollen hingegen nicht von einer Auskunftspflicht erfasst sein. „Gerade
auf kommunaler Ebene besteht das größte Interesse an Informationen, wie
die Erfahrungen anderer Flächenländer zeigen. Ohne die Verpflichtung
kommunaler Behörden bleibt das Gesetz nahezu wirkungslos“, so Felix
Hoffmann von Mehr Demokratie. Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert
unter anderem einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch.
Doch selbst bei den verpflichteten Landesbehörden sieht der Entwurf
zahlreiche Ausnahmen vor. Polizei, Verfassungsschutz, Landeskartellamt
oder etwa Hochschulen und Universitäten sollen demnach keine
Informationen herausgeben müssen. „Um Korruption bekämpfen zu können,
müssen alle Institutionen ein Mindestmaß an Transparenz gewährleisten,
um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen“, sagt Carolin Glandorf von
Transparency Deutschland. Joachim Papendick, Vorsitzender des Bunds der
Steuerzahler Hessen, meint: „Die Regelungen des Gesetzentwurfs schaffen
keine effektiven Mittel, um Steuergeldverschwendung einzudämmen.“ Das
Bündnis fordert deshalb den Verzicht auf pauschale Bereichsausnahmen von
der Informationspflicht.
Weiterhin ist der Informationszugang nicht voraussetzungslos. Wenn etwa
wirtschaftliche Interessen an einem Antrag auf Informationszugang
bestehen, soll dieser verwehrt bleiben. „Eine solche Regelung könnte es
Journalistinnen und Journalisten unmöglich machen, Informationen auf
Grundlage eines Informationsfreiheitsgesetzes zu erlangen“, so Anja
Willmann von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in
ver.di. Wie die Intention eines Antragsstellers zudem ermittelt werden
soll, bleibt offen. Ein voraussetzungsloser Zugang zu Informationen ist
eine weitere Forderung des Bündnisses Transparentes Hessen.
Während Rheinland-Pfalz bereits über ein Transparenzgesetz verfügt und
viele Informationen proaktiv veröffentlicht, sieht der Entwurf der
Regierungsfraktionen lediglich einen Informationszugang auf Antrag vor.
„Das Vorzeichen des Informationszugangs sollte hier umgekehrt werden:
Nicht der Bürger ist in der Holschuld, sondern der Staat und die
Verwaltung in der Bringschuld“, fordert Roland Schäfer von
dieDatenschützer Rhein Main. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist
die proaktive Veröffentlichung von Informationen.
„Mit dem vorliegenden Entwurf würde Hessen das schlechteste
Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik bekommen“, so Dr. Manfred
Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Wie es um
die Transparenz in Hessen bestellt ist, zeigt auch die Erarbeitung des
Gesetzentwurfs. Jahrelang wurden die Regelungen der anderen zwölf
Bundesländer, die über ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz
verfügen, evaluiert. Veröffentlicht wurde die Auswertung allerdings nie.
„Uns stellt sich die Frage, auf welcher Basis ein Gesetzentwurf mit so
weitreichenden Defiziten erstellt wurde“, sagt Dr. Sven Berger von der
Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Das Bündnis fordert
ferner die Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation.
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Rückfragen beantwortet: Felix Hoffmann, 0152-327 095 38,
Felix.Hoffmann at mehr-demokratie.de
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Mitarbeiter im Landesverband Hessen
0152-327 095 38
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