[MD Presse] Bündnis Transparentes Hessen: Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit völlig unzureichend

Felix Hoffmann Felix.Hoffmann at mehr-demokratie.de
Mi Mär 14 10:29:44 CET 2018


Bündnis Transparentes Hessen
Pressemitteilung, 14.03.2018

Open Knowledge Foundation │Mehr Demokratie │ Transparency Deutschland 
│Bund der Steuerzahler Hessen│ Deutsche Journalistinnen- und 
Journalisten-Union │dieDatenschützer Rhein Main │ Netzwerk Recherche│ 
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit


*Bündnis Transparentes Hessen: Gesetzentwurf zu Datenschutz und 
Informationsfreiheit völlig unzureichend***
***Zivilgesellschaft sieht die im Koalitionsvertrag versprochene 
Transparenz nicht erfüllt*

Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit, der am 
morgigen Donnerstag im Innen- und Unterausschuss Datenschutz des 
Hessischen Landtags behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig 
unzureichend. So lautet das Urteil des Bündnisses „Transparentes 
Hessen“, das sich für einen besseren Informationszugang von Bürgerinnen 
und Bürgern an Verwaltungsinformationen einsetzt. Der Zusammenschluss 
zivilgesellschaftlicher Organisationen sieht das im Koalitionsvertrag 
versprochene offene und transparente Verwaltungshandeln nicht erfüllt.

„Es ist zwar begrüßenswert, dass sich endlich auch Hessen ein 
Informationsfreiheitsgesetz geben will. Von dem Grundsatz, dass amtliche 
Informationen von Behörden auf Antrag veröffentlicht werden müssen, ist 
in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht viel übrig geblieben“, 
kritisiert Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation. Lediglich 
ausgewählte Landesbehörden sind dem Gesetzentwurf nach 
informationspflichtig. Die Behörden der Städte, Gemeinden und Landkreise 
sollen hingegen nicht von einer Auskunftspflicht erfasst sein. „Gerade 
auf kommunaler Ebene besteht das größte Interesse an Informationen, wie 
die Erfahrungen anderer Flächenländer zeigen. Ohne die Verpflichtung 
kommunaler Behörden bleibt das Gesetz nahezu wirkungslos“, so Felix 
Hoffmann von Mehr Demokratie. Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert 
unter anderem einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch.

Doch selbst bei den verpflichteten Landesbehörden sieht der Entwurf 
zahlreiche Ausnahmen vor. Polizei, Verfassungsschutz, Landeskartellamt 
oder etwa Hochschulen und Universitäten sollen demnach keine 
Informationen herausgeben müssen. „Um Korruption bekämpfen zu können, 
müssen alle Institutionen ein Mindestmaß an Transparenz gewährleisten, 
um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen“, sagt Carolin Glandorf von 
Transparency Deutschland. Joachim Papendick, Vorsitzender des Bunds der 
Steuerzahler Hessen, meint: „Die Regelungen des Gesetzentwurfs schaffen 
keine effektiven Mittel, um Steuergeldverschwendung einzudämmen.“ Das 
Bündnis fordert deshalb den Verzicht auf pauschale Bereichsausnahmen von 
der Informationspflicht.

Weiterhin ist der Informationszugang nicht voraussetzungslos. Wenn etwa 
wirtschaftliche Interessen an einem Antrag auf Informationszugang 
bestehen, soll dieser verwehrt bleiben. „Eine solche Regelung könnte es 
Journalistinnen und Journalisten unmöglich machen, Informationen auf 
Grundlage eines Informationsfreiheitsgesetzes zu erlangen“, so Anja 
Willmann von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in 
ver.di. Wie die Intention eines Antragsstellers zudem ermittelt werden 
soll, bleibt offen. Ein voraussetzungsloser Zugang zu Informationen ist 
eine weitere Forderung des Bündnisses Transparentes Hessen.

Während Rheinland-Pfalz bereits über ein Transparenzgesetz verfügt und 
viele Informationen proaktiv veröffentlicht, sieht der Entwurf der 
Regierungsfraktionen lediglich einen Informationszugang auf Antrag vor. 
„Das Vorzeichen des Informationszugangs sollte hier umgekehrt werden: 
Nicht der Bürger ist in der Holschuld, sondern der Staat und die 
Verwaltung in der Bringschuld“, fordert Roland Schäfer von 
dieDatenschützer Rhein Main. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist 
die proaktive Veröffentlichung von Informationen.

„Mit dem vorliegenden Entwurf würde Hessen das schlechteste 
Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik bekommen“, so Dr. Manfred 
Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Wie es um 
die Transparenz in Hessen bestellt ist, zeigt auch die Erarbeitung des 
Gesetzentwurfs. Jahrelang wurden die Regelungen der anderen zwölf 
Bundesländer, die über ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz 
verfügen, evaluiert. Veröffentlicht wurde die Auswertung allerdings nie. 
„Uns stellt sich die Frage, auf welcher Basis ein Gesetzentwurf mit so 
weitreichenden Defiziten erstellt wurde“, sagt Dr. Sven Berger von der 
Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Das Bündnis fordert 
ferner die Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation.

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Rückfragen beantwortet: Felix Hoffmann, 0152-327 095 38, 
Felix.Hoffmann at mehr-demokratie.de

-- 
Mitarbeiter im Landesverband Hessen
0152-327 095 38
hessen.mehr-demokratie.de

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