[MD Presse] Fwd: Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Fr Aug 20 09:21:35 CEST 2021


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Betreff: 	Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren als 
im Vorjahr
Datum: 	Fri, 20 Aug 2021 09:15:00 +0200 (CEST)
Von: 	Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: 	ina.kuhl at mehr-demokratie.de



Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 18/2021
20.8.2021


Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr
+++ Mehr Demokratie stellt Halbjahresbilanz Bürgerbegehren in NRW vor +++

Die Zahl der Bürgerbegehren im ersten Halbjahr 2021 ist im Vergleich zum 
Vorjahr deutlich gesunken. Das geht aus der heute (20.08.) von Mehr 
Demokratie veröffentlichten Halbjahresbilanz Bürgerbegehren hervor. 
Wurden im vergangenen Jahr noch 24 Verfahren neu eingeleitet, sind es in 
diesem Jahr nur 17. Hinzu kommen 12 Bürgerbegehren aus Vorjahren, für 
die aktuell noch Unterschriften gesammelt werden. Auch die Anzahl der 
Bürgerentscheide ist im Vergleich zum Vorjahr von zwei auf einen 
zurückgegangen. „Initiativen gründen, Unterschriften sammeln, Infostände 
machen. All das ist durch Corona schwieriger geworden. Wer es mit 
politischer Mitbestimmung ernst meint, senkt jetzt die Hürden für 
Bürgerbegehren!“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr 
Demokratie. Denkbar sei etwa die Ermöglichung der digitalen 
Unterschriftensammlung.

Inhaltlich gesehen zeichnet sich das erste Halbjahr 2021 durch eine 
Vielfalt an Themen aus. In Bedburg, Rödinghausen und Werne wurden 
Bürgerbegehren gegen die Ausweisung von Gewerbegebieten initiiert. In 
Schwerte und Brüggen gab es insgesamt drei Bürgerbegehren für den Erhalt 
von Stadtbäumen. In Mettmann setzte sich eine Initiative für den Erhalt 
einer Realschule ein. In Mönchengladbach wurde ein neues 
Fahrrad-Bürgerbegehren, ein sogenannter Radentscheid eingeleitet. 
Insgesamt sechs solcher Radentscheide sind damit aktuell noch offen: 
Bochum, Detmold, Kaarst, Mönchengladbach, Paderborn und Rheinbach.

Insgesamt sechs Verfahren wurden im letzten halben Jahr abgeschlossen. 
Eine Initiative zum Erhalt der Stadtteil-Bibliotheken in Mülheim an der 
Ruhr mündete in einen Kompromiss zwischen Initiative und Stadt. In Bad 
Münstereifel endete ein Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens. 
Vier Bürgerbegehren (zwei in Schwerte und eins in Brüggen, alle drei 
jeweils für den Erhalt von Stadtbäumen und eins für den Erhalt einer 
Realschule in Mettmann) wurden für unzulässig erklärt. „Leider werden 
immer noch zu viele Bürgerbegehren in NRW für unzulässig erklärt“, 
bemängelt Wölfel. „Hier muss gesetzlich nachgebessert werden. Klarere 
Regeln und weniger Ausschlusskriterien wären ein Anfang.“, so Wölfel 
weiter.

Auch in diesem Jahr hat die Kostenschätzung, die für ein Bürgerbegehren 
vorgeschrieben ist, wieder für Probleme gesorgt. So wurde ein 
Bürgerbegehren in Mettmann mit der Begründung für unzulässig erklärt, 
dass es die Kostenschätzung nicht ausreichend abgebildet habe. In Bochum 
musste der Radentscheid seine Unterschriftensammlung erneut starten. Die 
Kostenschätzung der Stadt konnte wegen ihres Umfangs von vier Seiten 
nicht komplett auf der Unterschriftenliste dargestellt werden. 
Initiative und Stadtverwaltung fanden schließlich gemeinsam eine Lösung. 
In Essen war erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen 
nötig, damit die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung erstellte. „Diese 
Fülle an Beispielen allein aus der ersten Hälfte des Jahres zeigt, dass 
die Pflicht zur Kostenschätzung abgeschafft werden sollte“, so Wölfel 
weiter. Die Debatte über die Kosten eines Bürgerbegehrens gehöre in die 
öffentliche Diskussion, nicht auf die Unterschriftenliste.

Dass die Regelungen für die direkte Demokratie verbessert werden müssen, 
stellte auch die Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“ 
des Landtags in ihrem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht fest. 
Zur Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sieht die 
Kommission eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren vor, eine 
Prüfung der Ausschlusskriterien sowie eine automatische Zustellung von 
Abstimmungsinformationen.

Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis 
Juni 2021 insgesamt 904 Verfahren. Diese unterteilen sich in 873 
Bürgerbegehren und 31 Ratsbürgerentscheide. Insgesamt fanden 270 
Bürgerentscheide statt: 241 wurden von den Bürgern selbst initiiert, 29 
vom Gemeinderat (Ratsbürgerentscheid). Ein weiterer Ratsbürgerentscheid 
wurde zurückgezogen und einer gelangt voraussichtlich im 2. Halbjahr 
2021 zur Abstimmung. 295 der 873 Bürgerbegehren wurden für unzulässig 
erklärt, was einem Anteil von rund 34 Prozent entspricht.


Stichtag der Analyse war der 30. Juni 2021. Nicht berücksichtigt wurden 
Bürgerbegehren, die nur angekündigt oder öffentlich diskutiert wurden.

Weiterführende Informationen:
1. Demokratie-Aufbruch in NRW? Enquete-Kommission stellt Ergebnisse vor: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/demokratie-aufbruch-in-nrw-enquete-kommission-stellt-ergebnisse-vor/ 

2. Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren 
in Essen abgeben: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/ 


-- 
Ina Kuhl
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