[MD Presse] Fwd: Versammlungsgesetz NRW: Nachbesserungen waren dringend nötig, gehen aber noch nicht weit genug
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Di Dez 7 18:23:49 CET 2021
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Ina Kuhl
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Betreff: Versammlungsgesetz NRW: Nachbesserungen waren dringend nötig,
gehen aber noch nicht weit genug
Datum: Tue, 7 Dec 2021 18:13:53 +0100 (CET)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 27/2021
7.12.21
Versammlungsgesetz NRW: Nachbesserungen waren dringend nötig, gehen aber
noch nicht weit genug
Mehr Demokratie begrüßt die geplanten Änderungen am Entwurf für ein
nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz. An vielen Stellen würden
diese aber noch nicht weit genug gehen, etwa im Bereich des
Datenschutzes und der flächendeckenden Videoüberwachung von
Demonstrationen, so die Einschätzung von Achim Wölfel, Leiter des
Landesbüros NRW von Mehr Demokratie. Innenminister Herbert Reul hatte
gestern (6.12.21) in Düsseldorf die geplanten Korrekturen am
Gesetzentwurf vorgestellt. Dass es überhaupt zur Überarbeitung komme,
sei laut Wölfel auf lautstarke und fundierte Kritik aus der
Zivilgesellschaft zurückzuführen. So hatte unter anderem das Bündnis
„Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ frühzeitig
protestiert und auch Mehr Demokratie übte scharfe Kritik am Gesetzentwurf.
Mehr Demokratie hatte den Gesetzentwurf insbesondere wegen der darin
vorgesehenen umfassenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung von
Demonstrationen, der Verwendung unklarer Rechtsbegriffe sowie mangelndem
Schutz persönlicher Daten kritisiert. „Demonstrationen und Kundgebungen
sind in einer Demokratie für Bürgerinnen und Bürger eines der
wichtigsten Mittel der politischen Meinungsäußerung. Der Gesetzentwurf
muss sich deshalb daran messen lassen, ob er diese ermögliche oder eher
eine abschreckende Wirkung entfalte“, so Wölfel. Der Kritik an den
eingeschränkten Anmeldefristen sowie am sogenannten „Militanzverbot“ bei
öffentlichen Versammlungen wurde Rechnung getragen. Positiv sei auch
anzumerken, dass der neue Gesetzentwurf eine Evaluation des Gesetzes
Ende 2023 vorsehe. Neben dem Verbesserungsbedarf bei Datenschutz und
Videoüberwachung, seien auch das weiterhin eingeschränkt geltende
Störungsverbot sowie die umfangreichen Pflichten für die
Versammlungsleitung kritisch zu bewerten.
Bislang werden in NRW alle Angelegenheiten, die Versammlungen betreffen,
über ein Bundesgesetz geregelt. Der geplante Gesetzentwurf von CDU und
FDP, der voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird, soll
das ändern. Am Mittwoch wollen Innen- und Rechtsausschuss des Landtags
über den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf abstimmen. In der kommenden
Woche soll dann das Parlament über das Gesetz entscheiden.
Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Mehr Demokratie kritisiert geplantes
Versammlungsgesetz für NRW:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/mehr-demokratie-kritisiert-geplantes-versammlungsgesetz-fuer-nrw
--
Ina Kuhl
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