[MD Presse] Fwd: Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Do Feb 11 15:34:27 CET 2021


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Ina



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Betreff: 	Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen
Datum: 	Thu, 11 Feb 2021 15:22:48 +0100 (CET)
Von: 	Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: 	ina.kuhl at mehr-demokratie.de



Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 4/2021
11.02.2021

Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen
++ Mehr Demokratie kritisiert, dass keine Kostenschätzung erstellt wird ++

Eine von der Stadt erstellte Kostenschätzung ist elementarer Bestandteil 
eines Bürgerbegehrens – ohne sie kann ein Bürgerbegehren nicht gestartet 
werden. Einem Essener Bürgerbegehren, das sich für den Erhalt von 
städtischen Krankenhäusern einsetzt, wird dieser Umstand aktuell zum 
Problem. Die Stadt verweigert dem Bürgerbegehren ohne ersichtliche 
rechtliche Grundlage die Erstellung einer Kostenschätzung. Mehr 
Demokratie kritisiert dies scharf. „Die Stadtverwaltung setzt sich 
eigenwillig über die Gemeindeordnung hinweg und greift dabei massiv in 
das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ein!“, 
so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie.

In einem Schreiben des Rechtsdezernenten der Stadt Essen an die 
Initiatoren des Bürgerbegehrens, das Mehr Demokratie vorliegt, wird die 
Weigerung der Stadtverwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung unter 
anderem mit einer potenziellen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens 
begründet. Aus Sicht Wölfels leuchte diese Argumentation nicht ein, 
schließlich erfolge die Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerbegehrens 
erstens zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren und zweitens nicht 
durch die Stadtverwaltung, sondern durch den Stadtrat. Die 
Gemeindeordnung sei hier eindeutig.

Weiterhin sei nicht nachvollziehbar, wieso laut Schreiben aufgrund der 
Komplexität des Vorhabens auch die Erstellung einer „nur überschlägigen 
Kostenschätzung jedenfalls unmöglich“ sei. Mit dieser Begründung ließen 
sich laut Wölfel nahezu willkürlich unliebsame Bürgerbegehren 
verhindern. Bei vergleichbar komplexen Bürgerbegehren in anderen 
Städten, wie etwa einem Kölner Bürgerbegehren aus dem Jahr 2020, das 
eine Umstellung der städtischen Energieversorgung zum Ziel habe, sei 
eine Kostenschätzung übrigens auch möglich gewesen. Schließlich handele 
es sich bei einer Kostenschätzung um eben das: eine Schätzung, keine 
exakte Berechnung.

Die Initiative versucht bereits im dritten Anlauf, mithilfe eines 
Bürgerbegehrens gegen die Schließungen des St. Vincenz-Krankenhaus und 
des Marienhospitals vorzugehen. Zwei Initiativen scheiterten bereits an 
der Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll die 
Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und als deren 
Gesellschaftsgegenstand die Förderung der Gesundheitsversorgung in Essen 
durch Erhalt, Reaktivierung sowie Neugründung von wohnortnahen 
Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung festlegen?“.

Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine 
Kostenschätzung enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung 
erstellt. Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune 
zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung der 
Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr Demokratie 
fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach bayerischem Vorbild aus 
dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.



Weiterführende Informationen:
1. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren. Probleme mit der Kostenschätzung 
in Oer-Erkenschwick: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren/ 

2. Anforderungen an Kostenschätzung bei Paderborner Bürgerbegehren 
"völlig überhöht": 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/anforderungen-an-kostenschaetzung-bei-paderborner-buergerbegehren-voellig-ueberhoeht/ 


-- 
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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