[MD Presse] Fwd: Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Do Feb 11 15:34:27 CET 2021
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Ina
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Betreff: Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen
Datum: Thu, 11 Feb 2021 15:22:48 +0100 (CET)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 4/2021
11.02.2021
Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen
++ Mehr Demokratie kritisiert, dass keine Kostenschätzung erstellt wird ++
Eine von der Stadt erstellte Kostenschätzung ist elementarer Bestandteil
eines Bürgerbegehrens – ohne sie kann ein Bürgerbegehren nicht gestartet
werden. Einem Essener Bürgerbegehren, das sich für den Erhalt von
städtischen Krankenhäusern einsetzt, wird dieser Umstand aktuell zum
Problem. Die Stadt verweigert dem Bürgerbegehren ohne ersichtliche
rechtliche Grundlage die Erstellung einer Kostenschätzung. Mehr
Demokratie kritisiert dies scharf. „Die Stadtverwaltung setzt sich
eigenwillig über die Gemeindeordnung hinweg und greift dabei massiv in
das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ein!“,
so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie.
In einem Schreiben des Rechtsdezernenten der Stadt Essen an die
Initiatoren des Bürgerbegehrens, das Mehr Demokratie vorliegt, wird die
Weigerung der Stadtverwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung unter
anderem mit einer potenziellen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
begründet. Aus Sicht Wölfels leuchte diese Argumentation nicht ein,
schließlich erfolge die Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerbegehrens
erstens zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren und zweitens nicht
durch die Stadtverwaltung, sondern durch den Stadtrat. Die
Gemeindeordnung sei hier eindeutig.
Weiterhin sei nicht nachvollziehbar, wieso laut Schreiben aufgrund der
Komplexität des Vorhabens auch die Erstellung einer „nur überschlägigen
Kostenschätzung jedenfalls unmöglich“ sei. Mit dieser Begründung ließen
sich laut Wölfel nahezu willkürlich unliebsame Bürgerbegehren
verhindern. Bei vergleichbar komplexen Bürgerbegehren in anderen
Städten, wie etwa einem Kölner Bürgerbegehren aus dem Jahr 2020, das
eine Umstellung der städtischen Energieversorgung zum Ziel habe, sei
eine Kostenschätzung übrigens auch möglich gewesen. Schließlich handele
es sich bei einer Kostenschätzung um eben das: eine Schätzung, keine
exakte Berechnung.
Die Initiative versucht bereits im dritten Anlauf, mithilfe eines
Bürgerbegehrens gegen die Schließungen des St. Vincenz-Krankenhaus und
des Marienhospitals vorzugehen. Zwei Initiativen scheiterten bereits an
der Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll die
Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und als deren
Gesellschaftsgegenstand die Förderung der Gesundheitsversorgung in Essen
durch Erhalt, Reaktivierung sowie Neugründung von wohnortnahen
Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung festlegen?“.
Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine
Kostenschätzung enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung
erstellt. Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune
zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung der
Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr Demokratie
fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach bayerischem Vorbild aus
dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.
Weiterführende Informationen:
1. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren. Probleme mit der Kostenschätzung
in Oer-Erkenschwick:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren/
2. Anforderungen an Kostenschätzung bei Paderborner Bürgerbegehren
"völlig überhöht":
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/anforderungen-an-kostenschaetzung-bei-paderborner-buergerbegehren-voellig-ueberhoeht/
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Ina Kuhl
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