[MD Presse] Fwd: Bürgerwille eiskalt abserviert?! Unna streitet weiter über Eishalle
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Di Jun 22 11:36:18 CEST 2021
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Ina Kuhl
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Betreff: Bürgerwille eiskalt abserviert?! Unna streitet weiter über
Eishalle
Datum: Tue, 22 Jun 2021 11:20:41 +0200 (CEST)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 11/2021
22.06.2021
Bürgerwille eiskalt abserviert?! Unna streitet weiter über Eishalle
++ Mehr Demokratie fordert im Zweifel erneuten Bürgerentscheid ++
Im Mai 2019 haben sich die Bürger Unnas bei einem Bürgerentscheid für
eine Sanierung ihrer Eishalle ausgesprochen. Ziemlich genau zwei Jahre
später hat der Stadtrat vergangenen Mittwoch (16.06.) entschieden,
diesen Bürgerentscheid aufzuheben und nicht umzusetzen. Begründet hat
der Rat seinen Beschluss mit gestiegenen Kosten für die Sanierung. „Zwei
Jahre nach einem Bürgerentscheid endet dessen Bindungswirkung, rechtlich
ist der Rat also auf der sicheren Seite. Mit Blick auf unsere Demokratie
würde ich aber dringend empfehlen, den politischen Auftrag der 16.000
Bürgerinnen und Bürger nicht zu ignorieren, die sich beim
Bürgerentscheid für die Eishalle ausgesprochen haben“, so Achim Wölfel,
Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie. Dass sich die äußeren
Umstände nach einem Bürgerentscheid wesentlich ändern, könne laut Wölfel
durchaus vorkommen. Im Zweifel brauche es dann aber eine erneute
Abstimmung der Bürger.
In Unna stimmten die Bürger am 26. Mai 2019 über den Erhalt der dortigen
Eissporthalle ab. Der Stadtrat hatte im Jahr 2018 die Schließung der
Eissporthalle beschlossen. Die Bürgerinitiative „Unna.braucht.EIS“
wandte sich mit einem Bürgerbegehren gegen diesen Ratsbeschluss. Bei
einer Abstimmungsbeteiligung von 52,9 Prozent sprachen sich 59,4 Prozent
der Abstimmenden für eine Sanierung der Eissporthalle aus. Zu einer
Umsetzung des Bürgerentscheids ist es bis heute nicht gekommen, immer
wieder wurden die Sanierungskosten kontrovers diskutiert. Verschiedene
Sanierungsszenarien samt Kosten wurden im April 2021 im Stadtrat
vorgestellt. Nachdem diese Szenarien teurer ausfielen als die
ursprünglich von der Verwaltung geschätzten Kosten, beschäftigte sich
der Stadtrat mit möglichen Alternativen zur Sanierung. So steht etwa der
Bau einer Traglufthalle als kostengünstige Alternative, vorgeschlagen
vom Königsborner Jugend-Eishockey-Club, im Raum.
„Unabhängig davon, wie es mit der Eishalle weiter geht, hat das gesamte
Verfahren in Unna erneut überdeutlich gezeigt, dass die Kostenschätzung
bei Bürgerbegehren abgeschafft werden sollte!“, so Wölfel. Die Unnaer
Stadtverwaltung ging bei ihrer ursprünglichen Kostenschätzung für das
Bürgerbegehren von Sanierungskosten in Höhe von rund achteinhalb
Millionen Euro aus. Diese Kostenschätzung war auch auf der
Unterschriftenliste des Begehrens abgedruckt. In einem kürzlich
erstellten Gutachten geht man nun von Sanierungskosten in Höhe von mehr
als zwölf Millionen Euro aus. „Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger
nicht auf eine Kostenschätzung der Stadt verlassen können, dann sollte
diese auch nicht auf eine Unterschriftenliste gedruckt werden müssen“,
sagt Wölfel. Die Frage nach den Kosten eines Bürgerbegehrens sei enorm
wichtig, sie gehöre aber in die öffentliche Debatte und nicht auf eine
Unterschriftenliste. So fordert Mehr Demokratie, dass die
Kostenschätzung in NRW nach bayerischem Vorbild aus dem
Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.
Reformbedarf bestehe laut Wölfel auch bei der sogenannten Sperrfrist für
Bürgerentscheide. Diese Sperrfrist beträgt in NRW zwei Jahre. Vor Ablauf
dieser Frist kann das Ergebnis eines Bürgerentscheids weder durch ein
erneutes Bürgerbegehren noch einen Ratsbeschluss abgeändert oder
aufgehoben werden. Die einzige Ausnahme davon ist ein erneutes Votum der
Bürger im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids. Laut Wölfel sollten die
Erfahrungen mit dem Unnaer Bürgerentscheid zum Anlass genommen werden,
um ernsthaft über Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung der Sperrfrist
nachzudenken. Die derzeitige Regelung ermögliche es, unliebsame
Bürgerbegehren in der politisch überschaubaren Zeit von zwei Jahren
auszusitzen und anschließend per Ratsbeschluss zu kippen. Besser wäre
deshalb eine Verlängerung der Sperrfrist auf vier bis fünf Jahre oder
eine Regelung, die eine Aufhebung von Bürgerentscheiden einzig durch
erneute Bürgerentscheide erlaube.
Weiterführende Informationen:
1. Kostenschätzung kostet Nerven und Zeit:
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/kostenschaetzung/
2. Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren
in Essen abgeben:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/
--
Ina Kuhl
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