[MD Presse] Fwd: Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren in Essen abgeben

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Fr Mär 5 14:43:11 CET 2021


Hallo zusammen,

folgende Pressemitteilung ging soeben vom Landesverband NRW raus.

Liebe Grüße
Ina Kuhl



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 	Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für 
Bürgerbegehren in Essen abgeben
Datum: 	Fri, 5 Mar 2021 14:33:39 +0100 (CET)
Von: 	Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: 	ina.kuhl at mehr-demokratie.de



Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 7/2021
05.03.2021

Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren in 
Essen abgeben
+++ Mehr Demokratie hatte Blockadehaltung der Stadt zuvor scharf 
kritisiert +++

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch (3.3.) im Rahmen 
einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Stadtverwaltung 
Essens eine Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Krankenhausentscheid 
Essen“ erstellen muss. Das Gericht bestätigte damit die zuvor bereits 
von Mehr Demokratie geäußerte Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung. 
„Immer wieder gibt es Probleme mit der Kostenschätzung bei 
Bürgerbegehren. Der Fall Essen sollte zum Anlass genommen werden, einmal 
grundsätzlich über die Sinnhaftigkeit dieser nachzudenken“, so Achim 
Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen.

Bereits am 11. Februar hatte Mehr Demokratie in einer Pressemitteilung 
bemängelt, dass die Essener Stadtverwaltung dem Bürgerbegehren ohne 
ersichtlichen Grund eine Kostenschätzung verweigere. So hatte die 
Stadtverwaltung den Initiatoren in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie 
das Bürgerbegehren für unzulässig halte und deshalb keine 
Kostenschätzung erstellen wolle. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 
machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass es nicht im 
Kompetenzbereich der Stadtverwaltung liege, über die Zulässigkeit eines 
Bürgerbegehrens zu urteilen. Der Stadtrat habe hier zu entscheiden und 
das sei in der Gemeindeordnung auch ganz klar so geregelt.

In Essen hatte es im vergangenen Jahr zwei Klinikschließungen gegeben. 
Als Reaktion darauf versucht die Initiative bereits im dritten Anlauf 
mithilfe eines Bürgerbegehrens eine wohnortnahe Krankenhausversorgung in 
Essen zu sichern. Zwei Initiativen scheiterten bereits an der 
Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll die 
Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und als deren 
Gesellschaftsgegenstand die Förderung der Gesundheitsversorgung in Essen 
durch Erhalt, Reaktivierung sowie Neugründung von wohnortnahen 
Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung festlegen?“.

Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine 
Kostenschätzung enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung 
erstellt. Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune 
zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung der 
Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr Demokratie 
fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach bayerischem Vorbild aus 
dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.


Weiterführende Informationen:
1. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren-in-essen/ 


-- 
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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