[MD Presse] Fwd: Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren in Essen abgeben
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Fr Mär 5 14:43:11 CET 2021
Hallo zusammen,
folgende Pressemitteilung ging soeben vom Landesverband NRW raus.
Liebe Grüße
Ina Kuhl
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für
Bürgerbegehren in Essen abgeben
Datum: Fri, 5 Mar 2021 14:33:39 +0100 (CET)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 7/2021
05.03.2021
Gericht bestätigt: Verwaltung muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren in
Essen abgeben
+++ Mehr Demokratie hatte Blockadehaltung der Stadt zuvor scharf
kritisiert +++
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch (3.3.) im Rahmen
einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Stadtverwaltung
Essens eine Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Krankenhausentscheid
Essen“ erstellen muss. Das Gericht bestätigte damit die zuvor bereits
von Mehr Demokratie geäußerte Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung.
„Immer wieder gibt es Probleme mit der Kostenschätzung bei
Bürgerbegehren. Der Fall Essen sollte zum Anlass genommen werden, einmal
grundsätzlich über die Sinnhaftigkeit dieser nachzudenken“, so Achim
Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen.
Bereits am 11. Februar hatte Mehr Demokratie in einer Pressemitteilung
bemängelt, dass die Essener Stadtverwaltung dem Bürgerbegehren ohne
ersichtlichen Grund eine Kostenschätzung verweigere. So hatte die
Stadtverwaltung den Initiatoren in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie
das Bürgerbegehren für unzulässig halte und deshalb keine
Kostenschätzung erstellen wolle. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass es nicht im
Kompetenzbereich der Stadtverwaltung liege, über die Zulässigkeit eines
Bürgerbegehrens zu urteilen. Der Stadtrat habe hier zu entscheiden und
das sei in der Gemeindeordnung auch ganz klar so geregelt.
In Essen hatte es im vergangenen Jahr zwei Klinikschließungen gegeben.
Als Reaktion darauf versucht die Initiative bereits im dritten Anlauf
mithilfe eines Bürgerbegehrens eine wohnortnahe Krankenhausversorgung in
Essen zu sichern. Zwei Initiativen scheiterten bereits an der
Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll die
Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und als deren
Gesellschaftsgegenstand die Förderung der Gesundheitsversorgung in Essen
durch Erhalt, Reaktivierung sowie Neugründung von wohnortnahen
Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung festlegen?“.
Seit 2011 müssen die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine
Kostenschätzung enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung
erstellt. Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune
zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung der
Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr Demokratie
fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach bayerischem Vorbild aus
dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.
Weiterführende Informationen:
1. Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen:
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren-in-essen/
--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c 50667 Köln
Tel. 0221-66966-512
www.nrw.mehr-demokratie.de
www.facebook.com/nrw.mehr-demokratie
www.twitter.com/mehr_demokratie
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listen.jpberlin.de/pipermail/md-presseschau/attachments/20210305/d3c40815/attachment.htm>
Mehr Informationen über die Mailingliste md-presseschau