[MD Presse] Fwd: Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln
Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW
ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mi Okt 6 13:32:13 CEST 2021
Hallo,
folgende PM hat der Landesverband NRW soeben verschickt.
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Ina
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Betreff: Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln
Datum: Wed, 6 Oct 2021 13:28:38 +0200 (CEST)
Von: Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 21/2021
6.10.21
Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln
+++ Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf für eine Transparenzpflicht
für Bürgerbegehren +++
Der Verein Mehr Demokratie NRW kritisiert die geplanten
Transparenzpflichten für Bürgerinitiativen. Ein entsprechender
Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Landtag behandelt. „Den
Grundgedanken einer Transparenzpflicht für Bürgerbegehren finden wir
gut. Was aber die Ausgestaltung angeht, so hat der Entwurf noch großen
Verbesserungsbedarf“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr
Demokratie NRW.
Am Gesetzentwurf, der morgen (Donnerstag) im NRW-Landtag eingebracht
werden soll, sehe Mehr Demokratie besonders die Orientierung am
geltenden Parteienrecht kritisch. Danach müssen Vertreter von
Bürgerbegehren, die Einnahmen nicht ordnungsgemäß angeben, hohe
Strafzahlungen leisten. „Die Höhe der Strafzahlungen im Parteiengesetz
begründet sich damit, dass gewählte Parteien für einen längeren Zeitraum
an verschiedenen personellen und politischen Entscheidungen mitwirken.
Ein Bürgerbegehren ist hingegen zeitlich befristet und beschäftigt sich
nur mit einem einzigen Sachverhalt“, so Wölfel weiter. Deswegen sei eine
Gleichsetzung von Bürgerbegehren und politischen Parteien an diesem
Punkt unverhältnismäßig.
Ohnehin unklar sei im Entwurf, von welchem Personenkreis die
Strafzahlungen erhoben werden können. Der Entwurf sieht vor, dass die
Antragsteller der so genannten Vorprüfung, mit der das Bürgerbegehren
vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft werden
kann, finanziell haften. „Dieser Antrag auf Vorprüfung ist aber nur
optional und wird bei weitem nicht von jedem Bürgerbegehren gestellt“,
so Achim Wölfel. Sinnvoller sei es, die drei Vertretungsberechtigten zur
Transparenz zu verpflichten, allerdings ohne die vorgesehenen
Strafzahlungen.
Ein entsprechendes Gesetz zur finanziellen Transparenz von Bürger- und
Volksbegehren gibt es in Berlin. Hier müssen Bürgerinitiativen auf
Bezirks- und Stadtebene die Ein- und Ausgaben veröffentlichen, die in
direkten Bezug zu einem Bürger- oder Volksbegehren stehen. In Berlin
reicht eine eidesstattliche Erklärung der Vertretungsberechtigten über
die Richtigkeit ihrer Angaben. Strafzahlungen sind nicht vorgesehen.
Bislang gibt es in NRW keine Transparenzregelungen für
Bürgerinitiativen. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sieht vor, dass mit
Einreichung eines Bürgerbegehrens auch alle Einnahmen und Ausgaben die
Im Bezug zur Durchführung des Bürgerbegehrens aufgewendet wurden
veröffentlicht werden. Bei Spenden in Höhe von über 10.000 Euro müssen
Initiativen Name und Anschrift der Spender nennen. Kommt eine Initiative
der Veröffentlichungspflicht nicht nach, muss sie je nach Sachlage die
einfache oder doppelte Summe der nicht übermittelten Ausgaben und/oder
Einnahmen als Strafe zahlen.
Mehr Demokratie berät seit Jahren Initiativen bei der Vorbereitung und
Durchführung von Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung ist an der Stelle
so komplex formuliert, dass sie für Bürger nur schwer lesbar ist.
Kommunen können die nötige Beratung oftmals ebenfalls nicht leisten.
„Wenn die Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger steigen und sogar
finanzielle Konsequenzen drohen, steigen auch die Anforderungen an die
Qualität der Beratung“, so Achim Wölfel. Mehr Demokratie NRW erneuert
deswegen seine Forderung nach einer zentralen Beratungsstelle für
Bürgerbegehren.
--
Ina Kuhl
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