[MD Presse] Fwd: Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln

Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. NRW ina.kuhl at mehr-demokratie.de
Mi Okt 6 13:32:13 CEST 2021


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folgende PM hat der Landesverband NRW soeben verschickt.

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Ina

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Betreff: 	Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln
Datum: 	Wed, 6 Oct 2021 13:28:38 +0200 (CEST)
Von: 	Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V. <presse.nrw at mehr-demokratie.de>
An: 	ina.kuhl at mehr-demokratie.de



Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung 21/2021
6.10.21

Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln
+++ Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf für eine Transparenzpflicht 
für Bürgerbegehren +++

Der Verein Mehr Demokratie NRW kritisiert die geplanten 
Transparenzpflichten für Bürgerinitiativen. Ein entsprechender 
Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Landtag behandelt. „Den 
Grundgedanken einer Transparenzpflicht für Bürgerbegehren finden wir 
gut. Was aber die Ausgestaltung angeht, so hat der Entwurf noch großen 
Verbesserungsbedarf“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr 
Demokratie NRW.

Am Gesetzentwurf, der morgen (Donnerstag) im NRW-Landtag eingebracht 
werden soll, sehe Mehr Demokratie besonders die Orientierung am 
geltenden Parteienrecht kritisch. Danach müssen Vertreter von 
Bürgerbegehren, die Einnahmen nicht ordnungsgemäß angeben, hohe 
Strafzahlungen leisten. „Die Höhe der Strafzahlungen im Parteiengesetz 
begründet sich damit, dass gewählte Parteien für einen längeren Zeitraum 
an verschiedenen personellen und politischen Entscheidungen mitwirken. 
Ein Bürgerbegehren ist hingegen zeitlich befristet und beschäftigt sich 
nur mit einem einzigen Sachverhalt“, so Wölfel weiter. Deswegen sei eine 
Gleichsetzung von Bürgerbegehren und politischen Parteien an diesem 
Punkt unverhältnismäßig.

Ohnehin unklar sei im Entwurf, von welchem Personenkreis die 
Strafzahlungen erhoben werden können. Der Entwurf sieht vor, dass die 
Antragsteller der so genannten Vorprüfung, mit der das Bürgerbegehren 
vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft werden 
kann, finanziell haften. „Dieser Antrag auf Vorprüfung ist aber nur 
optional und wird bei weitem nicht von jedem Bürgerbegehren gestellt“, 
so Achim Wölfel. Sinnvoller sei es, die drei Vertretungsberechtigten zur 
Transparenz zu verpflichten, allerdings ohne die vorgesehenen 
Strafzahlungen.

Ein entsprechendes Gesetz zur finanziellen Transparenz von Bürger- und 
Volksbegehren gibt es in Berlin. Hier müssen Bürgerinitiativen auf 
Bezirks- und Stadtebene die Ein- und Ausgaben veröffentlichen, die in 
direkten Bezug zu einem Bürger- oder Volksbegehren stehen. In Berlin 
reicht eine eidesstattliche Erklärung der Vertretungsberechtigten über 
die Richtigkeit ihrer Angaben. Strafzahlungen sind nicht vorgesehen.

Bislang gibt es in NRW keine Transparenzregelungen für 
Bürgerinitiativen. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sieht vor, dass mit 
Einreichung eines Bürgerbegehrens auch alle Einnahmen und Ausgaben die 
Im Bezug zur Durchführung des Bürgerbegehrens aufgewendet wurden 
veröffentlicht werden. Bei Spenden in Höhe von über 10.000 Euro müssen 
Initiativen Name und Anschrift der Spender nennen. Kommt eine Initiative 
der Veröffentlichungspflicht nicht nach, muss sie je nach Sachlage die 
einfache oder doppelte Summe der nicht übermittelten Ausgaben und/oder 
Einnahmen als Strafe zahlen.

Mehr Demokratie berät seit Jahren Initiativen bei der Vorbereitung und 
Durchführung von Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung ist an der Stelle 
so komplex formuliert, dass sie für Bürger nur schwer lesbar ist. 
Kommunen können die nötige Beratung oftmals ebenfalls nicht leisten. 
„Wenn die Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger steigen und sogar 
finanzielle Konsequenzen drohen, steigen auch die Anforderungen an die 
Qualität der Beratung“, so Achim Wölfel. Mehr Demokratie NRW erneuert 
deswegen seine Forderung nach einer zentralen Beratungsstelle für 
Bürgerbegehren.

-- 
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
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