[MD Presse] PM MD Thür.: Modernes Wahlrecht wird am 24.5. im Petitionsausschuss verhandelt
RU Beck
rubeck at t-online.de
Mo Mai 23 16:55:06 CEST 2022
Pressemitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Thüringen
*Modernes Kommunalwahlrecht für Thüringen
Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 24. Mai
*
Kommunen sollen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht werden. Das ist
das Anliegen einer Petition, zu der es am morgigen Dienstag (24.5., 15
Uhr, Plenarsaal) eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des
Thüringer Landtages gibt.
Anlass für die Anhörung ist eine vom Landesverband des Vereins Mehr
Demokratie gestartete Petition, die von 1.654 Menschen unterzeichnet
wurde. Ziel der Initiative ist, dass bei Kommunalwahlen Instrumente
ausprobiert werden, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber
die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Dafür soll das
Kommunalwahlrecht um eine Experimentierklausel erweitert werden. Zudem
sollen sieben Instrumente beschrieben werden, die von Kommunen bei
Kommunalwahlen eingesetzt werden könnten.
Hierfür haben die Professoren Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und
Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) einen Gesetzentwurf mit sieben
möglichen Instrumenten ausgearbeitet. Der Vorschlag ist bisher einmalig
in Deutschland.
„Parteien beurteilen Vorschläge für Wahlrechtsreformen vorrangig danach,
ob sie der eigenen Partei Zugewinne versprechen. Der Vorschlag soll
Möglichkeiten eröffnen, Erfahrungen mit einem modernisierten Wahlrecht
zu machen. Das kann helfen, Skepsis zu überwinden“, so Ralf-Uwe Beck,
Petent und Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Schon die Diskussion
in einem Gemeinderat, was bei einer anstehenden Wahl unternommen werden
könnte, um die Wahlbeteiligung zu steigern, könne die Debatte um die
Demokratie beleben, mehr noch, wenn Instrumente ausprobiert werden.
„Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht
zufriedengeben. Sie gefährdet die Demokratie und den Sozialstaat. Es ist
Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft, dies zu problematisieren und
schließlich das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen
gehen“, ergänzt Heußner. Es sei mehr gefragt, als nur der regelmäßige
Appell, sich an Wahlen zu beteiligen.
„Die Kommunen sollen selbst und freiwillig bestimmen können, ob und
welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt Pautsch. Damit könne
auch die Rolle der Kommunen bei der Stärkung der Demokratie
unterstrichen werden. „Was sich bewährt hat, kann später auch für die
Landtagswahlen eingeführt werden.“
______
Thüringer Gesetz zur Erprobung wahlbeteiligungssteigernder
Wahlrechtsreformen
– *Wahlrechtsreformerprobungsgesetz* - WahlRRefErprobG
Neben der notwendigen Experimentierklausel werden folgende Instrumente
vorgesehen:
*1. Absenkung des Wahlalters *
Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an ein
Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig eintragen können;
nur diese sind wahlberechtigt.
*2. Integrierte Stichwahl *
Damit kann bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen
möglicherweise 2. Wahlgang verzichtet werden, was Aufwand spart. Die
Stichwahl wird in den 1. Wahlgang integriert.
*3. Proteststimmen und Stimmenthaltung *
Die Proteststimme ermöglicht es, Protest auszudrücken, ohne von der Wahl
fernbleiben, eine so genannte „Protestpartei“ wählen oder den
Stimmzettel ungültig machen zu müssen. In differenzierter Form besteht
die Möglichkeit, zwischen mehreren Formen des Protests bzw. der
Stimmenthaltung wählen zu können. Die Proteststimmen haben keinen
Einfluss auf den Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum
Signal an die Gesellschaft werden. Differenzierungsvorschlag: Ich lehne
alle Bewerber ab. | Ich lehne alle von den Bewerbern vertretenen
politischen Programme ab. | Ich enthalte mich der Stimme.
*
4. Offizielle Informationen über Bewerber an alle Wahlberechtigen *
Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl und den antretenden
Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten – ähnlich der
Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.
*5. Obligatorische Zustellung der Briefwahlunterlagen *
Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugestellt; die Beantragung
entfällt.
*6. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte Wahlzeiten *
Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.
*
7. Wahlpflicht*
Umstrittenstes und wirksamstes Instrument zur Steigerung der
Wahlbeteiligung (in Australien 90 %); wirkt nur, wenn es mit Bußgeld
belegt wird.
*Hinweis für die Redaktionen: *
Neben Ralf-Uwe Beck als Petent nehmen auch die Professoren Hermann
Heußner und Arne Pautsch an der Anhörung teil; sie sind gern zu
Interviews bereit.
*Bei Interesse und Rückfragen:* Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listen.jpberlin.de/pipermail/md-presseschau/attachments/20220523/e1348914/attachment.htm>
Mehr Informationen über die Mailingliste md-presseschau