[MD Presse] PM MD Thür.: Modernes Wahlrecht wird am 24.5. im Petitionsausschuss verhandelt

RU Beck rubeck at t-online.de
Mo Mai 23 16:55:06 CEST 2022


Pressemitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Thüringen


*Modernes Kommunalwahlrecht für Thüringen
Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 24. Mai
*
Kommunen sollen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht werden. Das ist 
das Anliegen einer Petition, zu der es am morgigen Dienstag (24.5., 15 
Uhr, Plenarsaal) eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des 
Thüringer Landtages gibt.

Anlass für die Anhörung ist eine vom Landesverband des Vereins Mehr 
Demokratie gestartete Petition, die von 1.654 Menschen unterzeichnet 
wurde. Ziel der Initiative ist, dass bei Kommunalwahlen Instrumente 
ausprobiert werden, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber 
die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Dafür soll das 
Kommunalwahlrecht um eine Experimentierklausel erweitert werden. Zudem 
sollen sieben Instrumente beschrieben werden, die von Kommunen bei 
Kommunalwahlen eingesetzt werden könnten.

Hierfür haben die Professoren Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und 
Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) einen Gesetzentwurf mit sieben 
möglichen Instrumenten ausgearbeitet. Der Vorschlag ist bisher einmalig 
in Deutschland.

„Parteien beurteilen Vorschläge für Wahlrechtsreformen vorrangig danach, 
ob sie der eigenen Partei Zugewinne versprechen. Der Vorschlag soll 
Möglichkeiten eröffnen, Erfahrungen mit einem modernisierten Wahlrecht 
zu machen. Das kann helfen, Skepsis zu überwinden“, so Ralf-Uwe Beck, 
Petent und Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Schon die Diskussion 
in einem Gemeinderat, was bei einer anstehenden Wahl unternommen werden 
könnte, um die Wahlbeteiligung zu steigern, könne die Debatte um die 
Demokratie beleben, mehr noch, wenn Instrumente ausprobiert werden.

„Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht 
zufriedengeben. Sie gefährdet die Demokratie und den Sozialstaat. Es ist 
Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft, dies zu problematisieren und 
schließlich das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen 
gehen“, ergänzt Heußner. Es sei mehr gefragt, als nur der regelmäßige 
Appell, sich an Wahlen zu beteiligen.

„Die Kommunen sollen selbst und freiwillig bestimmen können, ob und 
welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt Pautsch. Damit könne 
auch die Rolle der Kommunen bei der Stärkung der Demokratie 
unterstrichen werden. „Was sich bewährt hat, kann später auch für die 
Landtagswahlen eingeführt werden.“
______

Thüringer Gesetz zur Erprobung wahlbeteiligungssteigernder 
Wahlrechtsreformen
– *Wahlrechtsreformerprobungsgesetz* - WahlRRefErprobG

Neben der notwendigen Experimentierklausel werden folgende Instrumente 
vorgesehen:

*1. Absenkung des Wahlalters *
Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an ein 
Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig eintragen können; 
nur diese sind wahlberechtigt.

*2. Integrierte Stichwahl *
Damit kann bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen 
möglicherweise 2. Wahlgang verzichtet werden, was Aufwand spart. Die 
Stichwahl wird in den 1. Wahlgang integriert.

*3. Proteststimmen und Stimmenthaltung *
Die Proteststimme ermöglicht es, Protest auszudrücken, ohne von der Wahl 
fernbleiben, eine so genannte „Protestpartei“ wählen oder den 
Stimmzettel ungültig machen zu müssen. In differenzierter Form besteht 
die Möglichkeit, zwischen mehreren Formen des Protests bzw. der 
Stimmenthaltung wählen zu können. Die Proteststimmen haben keinen 
Einfluss auf den Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum 
Signal an die Gesellschaft werden. Differenzierungsvorschlag: Ich lehne 
alle Bewerber ab. | Ich lehne alle von den Bewerbern vertretenen 
politischen Programme ab. | Ich enthalte mich der Stimme.
*
4. Offizielle Informationen über Bewerber an alle Wahlberechtigen *
Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl und den antretenden 
Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten – ähnlich der 
Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.

*5. Obligatorische Zustellung der Briefwahlunterlagen *
Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugestellt; die Beantragung 
entfällt.

*6. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte Wahlzeiten *
Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.
*
7. Wahlpflicht*
Umstrittenstes und wirksamstes Instrument zur Steigerung der 
Wahlbeteiligung (in Australien 90 %); wirkt nur, wenn es mit Bußgeld 
belegt wird.


*Hinweis für die Redaktionen: *
Neben Ralf-Uwe Beck als Petent nehmen auch die Professoren Hermann 
Heußner und Arne Pautsch an der Anhörung teil; sie sind gern zu 
Interviews bereit.

*Bei Interesse und Rückfragen:* Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
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