[MD Presse] PM Sachsen: Gesetzentwurf für Reform des Einwohnerantrages vorgestellt
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So Nov 26 17:49:29 CET 2023
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Sachsen
Pressemitteilung
Dresden, 24.11.2023
*Mehr Demokratie fordert Reform des Einwohnerantrags in Sachsen
+++ Fachverband stellt Gesetzentwurf für niedrigere Unterschriftenhürde vor*
Am heutigen Freitag (24.11.) hat der Landesverband Sachsen von Mehr
Demokratie e. V. einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem
Einwohneranträge in sächsischen Kommunen erleichtert werden sollen. Nach
den aktuellen Regeln in der Gemeindeordnung müssen mindestens 5 Prozent
aller Einwohner ab 16 Jahren einen förmlichen Antrag unterschreiben, um
dem Gemeinde- oder Stadtrat verbindlich ein Thema zur Befassung
vorzulegen. Der Fachverband fordert eine Reduzierung der
Unterschriftenhürde auf 1 Prozent und maximal 300 Unterschriften. Zudem
sollen auch Jugendliche ab 14 Jahren unterzeichnen dürfen.
„Der Einwohnerantrag kann ein niedrigschwelliges Instrument sein, um den
Dialog zwischen Bevölkerung und Kommunalpolitik zu befördern. In Sachsen
ist er aber kaum nutzbar. In Dresden müssen für einen erfolgreichen
Einwohnerantrag mehr als 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Das ist
völlig überzogen“, so Frank Rosberger, Sprecher des sächsischen
Landesvorstands von Mehr Demokratie.
Bei der jüngsten Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2022
wurden die Unterschriftenhürden für Bürgerbegehren und Einwohneranträge
gleichermaßen auf 5 Prozent gesenkt. Bei Bürgerbegehren bezieht sich die
5-Prozent-Hürde auf die stimmberechtigten Bürger, beim Einwohnerantrag
auf die gesamte Bevölkerung. „Die Hürde für die unverbindlichen
Einwohneranträge ist damit faktisch sogar höher als für Bürgerbegehren,
die zu verbindlichen Abstimmungen führen können. Wir fordern eine
Anpassung an die Regeln aus Thüringen. Dort haben sich 1 Prozent der
Stimmberechtigten und maximal 300 Unterschriften als Hürde bewährt“,
sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V.
und Sprecher des Landesverbandes Thüringen.
„Der Einwohnerantrag kann in Kommunen Gesprächsräume eröffnen. Aber
nicht mit diesen Regeln! Unser Entwurf ist ein Angebot an die Koalition,
diesen handwerklichen Fehler der jüngsten Reform auszubessern“, so
Rosberger. Mehr Demokratie hat den Gesetzentwurf bereits die
Landtagsfraktionen übermittelt. Die Reform sollte, so der Fachverband,
im 1. Quartel 2024 angegangen werden.
+++Hintergrund
Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
https://sachsen.mehr-demokratie.de/einwohnerantraege-einfach-machen-mehr-demokratie-praesentiert-gesetzentwurf
Für Rückfragen:
Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie Sachsen, 0151-22017276
Frank Rosberger, Landesvorstandssprecher Sachsen von Mehr Demokratie
e.V., 0157-39244542
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