[MD Presse] PM Sachsen: Gesetzentwurf für Reform des Einwohnerantrages vorgestellt

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So Nov 26 17:49:29 CET 2023


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Sachsen
Pressemitteilung
Dresden, 24.11.2023

*Mehr Demokratie fordert Reform des Einwohnerantrags in Sachsen
+++ Fachverband stellt Gesetzentwurf für niedrigere Unterschriftenhürde vor*

Am heutigen Freitag (24.11.) hat der Landesverband Sachsen von Mehr 
Demokratie e. V. einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem 
Einwohneranträge in sächsischen Kommunen erleichtert werden sollen. Nach 
den aktuellen Regeln in der Gemeindeordnung müssen mindestens 5 Prozent 
aller Einwohner ab 16 Jahren einen förmlichen Antrag unterschreiben, um 
dem Gemeinde- oder Stadtrat verbindlich ein Thema zur Befassung 
vorzulegen. Der Fachverband fordert eine Reduzierung der 
Unterschriftenhürde auf 1 Prozent und maximal 300 Unterschriften. Zudem 
sollen auch Jugendliche ab 14 Jahren unterzeichnen dürfen.

„Der Einwohnerantrag kann ein niedrigschwelliges Instrument sein, um den 
Dialog zwischen Bevölkerung und Kommunalpolitik zu befördern. In Sachsen 
ist er aber kaum nutzbar. In Dresden müssen für einen erfolgreichen 
Einwohnerantrag mehr als 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Das ist 
völlig überzogen“, so Frank Rosberger, Sprecher des sächsischen 
Landesvorstands von Mehr Demokratie.

Bei der jüngsten Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2022 
wurden die Unterschriftenhürden für Bürgerbegehren und Einwohneranträge 
gleichermaßen auf 5 Prozent gesenkt. Bei Bürgerbegehren bezieht sich die 
5-Prozent-Hürde auf die stimmberechtigten Bürger, beim Einwohnerantrag 
auf die gesamte Bevölkerung. „Die Hürde für die unverbindlichen 
Einwohneranträge ist damit faktisch sogar höher als für Bürgerbegehren, 
die zu verbindlichen Abstimmungen führen können. Wir fordern eine 
Anpassung an die Regeln aus Thüringen. Dort haben sich 1 Prozent der 
Stimmberechtigten und maximal 300 Unterschriften als Hürde bewährt“, 
sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V. 
und Sprecher des Landesverbandes Thüringen.

„Der Einwohnerantrag kann in Kommunen Gesprächsräume eröffnen. Aber 
nicht mit diesen Regeln! Unser Entwurf ist ein Angebot an die Koalition, 
diesen handwerklichen Fehler der jüngsten Reform auszubessern“, so 
Rosberger. Mehr Demokratie hat den Gesetzentwurf bereits die 
Landtagsfraktionen übermittelt. Die Reform sollte, so der Fachverband, 
im 1. Quartel 2024 angegangen werden.


+++Hintergrund

Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: 
https://sachsen.mehr-demokratie.de/einwohnerantraege-einfach-machen-mehr-demokratie-praesentiert-gesetzentwurf 


Für Rückfragen:
Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie Sachsen, 0151-22017276
Frank Rosberger, Landesvorstandssprecher Sachsen von Mehr Demokratie 
e.V., 0157-39244542

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